Hallo ich habe das bornout syndrom und bin jetzt 2wochen krankgeschrieben mein Arzt hat mir eine Erholung im Urlaub empfohlen mein urlaub beginnt aber erst in 2 Wochen kann ich jetzt einfach in den urlaub fahren oder muss ich warten bis mein urlaub beginnt der Arzt hat es mir schon erlaubt das ich jetzt fahren kann
Krank/urlaub
23. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juli 2017 | 12:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank/urlaub
#1
Antwort vom 23. Juli 2017 | 13:05
Von
Status: Heiliger (20201 Beiträge, 7316x hilfreich)
Du bist nicht bettlägerig krank und auch nicht auf deine 'vier Wände' eingeschränkt. Du darfst alles, was die Genesung fördert, sofern der behandelnde Arzt auch dafür ist. Einzig Auslandsaufenthalte können kritisch werden.
Dein Urlaub wird ohnehin durch die AU überschrieben; AU und Urlaub schießen einander aus.
#2
Antwort vom 23. Juli 2017 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (129593 Beiträge, 41336x hilfreich)
Zitat :der Arzt hat es mir schon erlaubt das ich jetzt fahren kann
Nein, er hat es sogar empfohlen.
Es wäre damit der Genesung zuträgllich und folglich absolut nicht zu beanstanden.
Der Arbeitnehmer soll die Genesung fördern und hat alles zu unterlassen was dieGensung behindert.
Zitat :Einzig Auslandsaufenthalte können kritisch werden.
Wenn er nur "Burnout" hat eher nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Juli 2017 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (42372 Beiträge, 14725x hilfreich)
Die erste Frage ist doch, ob ein Tarifvertrag gilt und ob dieser (wie etwa bei uns) ein nahtloses Anschliessen von Krankzeiten und Urlaub ausschliesst.
wirdwerden
#4
Antwort vom 23. Juli 2017 | 19:07
Von
Status: Heiliger (20201 Beiträge, 7316x hilfreich)
Burnout ist keine Grippe. Deswegen sollte es mich außerordentlich wundern, wenn diese Erkrankung mit 14 Tagen abgemacht wäre. Insofern habe ich schon eine weitere Krankschreibung gedanklich vorausgesetzt gehabt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
302.263
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
11 Antworten