Krawattenzwang ?

18. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
lucas238
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Krawattenzwang ?

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Krawattenzwang.

Folgende Lage:
Ich arbeite als Lokführer bei der Deutschen Bahn AG im Personenverkehr.
Aufgrund dessen habe ich natürlich auch Kontakt mit den Fahrgästen.
Als Lokführer bin ich lt. Tarifverträge und Konzernrichtlinien Unternehmensbekleidungspflichtig (Uniform).

Nun möchte unser Abteilungsleiter dieses auch konsequent umsetzen.
Ab 01.11. sollen nun alle Krawatte tragen.
Wer mehr als zweimal ohne erwischt wird, soll umgehend die Abmahnung bzw. ein Disziplinarverfahren (Beamte) erhalten.

Nun meine Frage:
Mal abgesehen davon, ob das nun in der "Kleiderordnung" steht oder nicht, kann ein AG grundsätzlich einen Krawattenzwang durchsetzen?
Kann das sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?
Wie würde es vor dem Arbeitsgericht mit so einer Abmahnung aussehen?


Interessieren würden mich (und meine Kollegen) dazu auch noch folgende Punkte:

- Unfallverhütung:
Als Lokführer muss ich öfter auch mal auf freier Strecke in die Gleise, für diverse Arbeiten am Zug im Störungsfalle.
Hierzu muss ich erstmal aus dem Zug klettern. Unfallgefahr durch hängen bleiben?
Auch haben wir einige etwas unfreundliche Fahrgäste, für die soeine Krawatte ein willkommenes "zuginstrument" ist. (ist schon vorgekommen!)

- grüner Star?
lt. Internetrecherche soll ein zu enger Krawattenknoten grünen Star verursachen!
Evtl. ein Ansatzpunkt?

- Diskriminierung der Männer gegenüber den Frauen?

- Menschenrecht der EU?
Vor einigen Jahren las man in vielen Tageszeitungen, das lt. EU-Menschenrechtscharta ein Krawattenzwang gegen die Menschenrechte verstößt, weil es Körperverletzung ist.
Insbesondere zu diesem Punkt suche ich nach handfesten "Beweisen".
Im Internet habe ich noch nichts weiter dazu gefunden!?

Ich würde mich über Antworten zu den genannten Punkten freuen.
Auch weiterführende Links oder Infos sind sehr willkommen.

Vielen Dank und Gruß
lucas238

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo lucas, seid ihr nun Beamte oder Arbeitnehmer oder teils teils?
Für Beamte gilt nämlich Beamtenrecht und da gehts noch etwas anders zu als im Arbeitsrecht.

Aber der Ansatz 'Männerdiskriminierung wegen Krawattenzwang' dürfte eher ein Schmunzeln verursachen (egal ob das nun - im Ernstfall - vor einem Verwaltungs- oder vor einem Arbeitsgericht landen würde).

MfG

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#2
 Von 
lucas238
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

in der mehrheit noch beamte, aber ca ein drittel bereits Arbeitnehmer.

Was Diskriminierung angeht, das hats zumindest in England bereits ein entsprechendes Urteil gegeben.
Aber auch da gestützt auf das Menschenrecht der EU

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wie das vor dem Arbeitsgericht mit Abmahnungen + Kündigung dazu aussieht bzw. wie entschieden wird, kann man nicht voraussehen.
Hier -> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=d684257efa6b4553d15af974f4328ce1&nr=8055&pos=0&anz=1

... wird Kleiderordnung nebenher erwähnt (und anhand der Aktenzeichen findet man evtl. auch noch andere Urteile dazu).
Ich bin aber nicht der Urteilsfindespezialist.

Einfach noch weitere Antworten abwarten.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Zu den aggressiven Fahrgästen, die gern an Krawatten ziehen: Ich habe mal gelesen, dass Barkeeper in englischen Pubs Krawatten haben, die sie nicht umbinden, sondern sich von vorne quasi wie einen Halsreif umstecken, damit die Krawatte sofort abgeht, wenn jemand daran zieht.

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#5
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Die Bundesbahn hat, wie beispielsweise die Polizei auch, den sogenannnten >Dienstblouson< im Katalog, der ohne Krawatte getragen wird. Dieser Blouson erfüllt die Uniformvorschriften, wenn er ohne Uniformjacke getragen wird. Die >Wetterjacke< kann dazu getragen werden.
Was die Krawatte angeht, so hat dieses Problem schon einen sehr langen grauen Bart. Es gibt dafür die einfachen >Schummelkrawatten< diese werden nur mit einem einfachen Clip am Hemdkragen befestigt. Jeder der daran zieht hat das Teil dann einfach in der Hand und kann nur blöd gucken.

-- Editiert von Baikal am 19.10.2005 19:18:14

-- Editiert von Baikal am 19.10.2005 19:18:55

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#6
 Von 
lucas238
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

@karamel + baikal

Das mit den Clips ist mir bekannt.
Unser Sicherheitsdienst hat auch solche, eben aus Sicherheits- und Unfallgründen.

Wenn unser AG auch sowas anbieten würde, wäre die ganze diskussion wohl auch hinfällig.

Notfalls werde ich die Krawatten eben in einer Schneiderei umarbeiten lassen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
manson
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 60x hilfreich)

Also echt, tut mir leid, Du hast Probleme. Manch einer hat gar keinen Job und Du regst Dich wegen ner Krawatte auf...Manchen gehts echt zu gut!

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#8
 Von 
lucas238
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

@manson
klar, und deswegen lässt man sich alles gefallen und geht für die hälfte arbeiten!
weil es anderen ja viel schlechter geht.
standard ausrede AG.

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