Kriegt Arbeitgeber bescheid wenn ich Beihilfe einreiche?

18. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
thehealthyman
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)
Kriegt Arbeitgeber bescheid wenn ich Beihilfe einreiche?

Hallo;

Mein Arbeitgeber hat für mich eine Beihilfeversicherung abgeschlossen.

Die Beihilfeversicherung zahlt die Hälfte von Heilpraktikerkosten.

Wenn ich den Antrag an die Beihilfeversicherung schicke, wird der Arbeitgeber von der Beihilfeversicherung irgendwie in Kenntnis gesetzt , dass ich deine Beihilfe nutzte und einen Antrag auf Beihilfe gestellt habe und Quittungen etc einschicke?

Erhält der Arbeitgeber die Höhe der Kosten der Heilpraktikerin die ich bei der Beihilfeversicherung einreiche?weil schliesslich zahlt der Arbeitgeber ja den Versicherungsbeiträge für die beihilfe.aber gesetzliche Krankenkasse zahlt ja auch der Arbeitgeber und weiss nicht wenn ich den Hausarzt besuche und somit die Krankenkasse zb nutze...

Will nicht unbedingt dass der Arbeitgeber mich Mal fragt wieso ich beim Heilpraktiker war.

Aber hoffe der Arbeitgeber wird von der Beihilfeversicherung nicht informiert dass ich die Beihilfe genutzt habe.

-- Editiert von thehealthyman am 18.05.2019 13:00

-- Editiert von thehealthyman am 18.05.2019 13:04

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von thehealthyman):
Mein Arbeitgeber hat für mich eine Beihilfeversicherung abgeschlossen.
Damit ist das Wissen auch erledigt.
Zitat (von thehealthyman):
Aber hoffe der Arbeitgeber wird von der Beihilfeversicherung nicht informiert dass ich die Beihilfe genutzt habe.
Sie ist extra dafür gemacht, dass sie auch genutzt wird. Dein AG wird nicht erfahren, ob du sie beanspruchst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
thehealthyman
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Hast du Erfahrung mit dem Thema weil du das weisst?

Dann bin sehr dankbar für sie Information.

Zitat (von Anami):
Zitat (von thehealthyman):
Mein Arbeitgeber hat für mich eine Beihilfeversicherung abgeschlossen.
Damit ist das Wissen auch erledigt.
Zitat (von thehealthyman):
Aber hoffe der Arbeitgeber wird von der Beihilfeversicherung nicht informiert dass ich die Beihilfe genutzt habe.
Sie ist extra dafür gemacht, dass sie auch genutzt wird. Dein AG wird nicht erfahren, ob du sie beanspruchst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nein, der AG mag zwar die Versicherung abgeschlossen haben, aber er wird nicht erfahren ob überhaupt, in welchem Umfang oder gar wofür du die Beihilfe in Anspruch nimmst.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehealthyman
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich danke allen die geantwortet haben vielmals!

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