In einem Betrieb aus dem Dienstleistungssektor ist die Einführung von Kurzarbeitergeld geplant – ausnahmslos für jeden einzelnen. In der einzigen Abteilung, die tatsächlich einmal weniger zu tun haben könnte, wurden im letzten Jahr noch Leute eingestellt, in anderen haben aktuell zwei Leute gekündigt. Auch für eine Ein-Mann-Abteilung, in der das Pensum nur durch Überstunden
bewältigt werden kann, soll KuG beantragt werden. Nachdem dieser MA ankündigte, dann auch nur die herabgesetzte Stundenanzahl zu leisten, wurde ihm angeboten, den Verdienstausfall "privat" aufzufangen.
Spätestens hier könnte sich der Eindruck einer gewissen Mitnahmementalität aufdrängen.
Wie genau überprüft die Agentur für Arbeit die Angaben des Arbeitgebers den einzelnen Mitarbeiter betreffend? Besteht möglicherweise die Chance, dass dort auffällt, dass nur einige weniger zu tun haben werden? Der Arbeitnehmer wird ja kaum einen Bescheid zu Gesicht bekommen.
KuG: Wie genau werden die Angaben des AG eigentlich geprüft?
1. April 2020
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Frage vom 1. April 2020 | 18:53
Von
Status: Schüler (279 Beiträge, 101x hilfreich)
KuG: Wie genau werden die Angaben des AG eigentlich geprüft?
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#1
Antwort vom 1. April 2020 | 19:05
Von
Status: Lehrling (1269 Beiträge, 211x hilfreich)
ZitatNachdem dieser MA ankündigte, dann auch nur die herabgesetzte Stundenanzahl zu leisten.... :
Soll das heißen, alle anderen MA sollen/wollen in der Tat weiterhin voll arbeiten? Das wäre natürlich nicht rechtens.
Wenn aber alle nur noch soviel % arbeiten, wie sie auch Gehalt bekommen, dann ist das ja der Sinn von Kurzarbeit.
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