Kündigen bei Krankheit

9. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)
Kündigen bei Krankheit

Hallo,

einer meiner Mitarbeiter ist permanent krank. Grund ist, dass er mit den Arbeitszeiten (Nachtschicht) körperlich nicht zurecht kommt. Jedes Rückkehrgespräch läuft gleich ab. Er will in die Tagschicht, was ich strikt ablehne (dafür wurde er nicht eingestellt) und ich lehne es ab und biete eine Aufhebung an, die er ablehnt. Das Ganze führt zu nichts und da er mehr weg ist als anwesend ist, ist es sehr schwierig, die notwendigen Abmahnungen über die Leistung zu erbringen. Ich habe von einem Kollegen gehört, nach 42 Tagen Krankheit innerhalb eines Jahres könne ich eine personenbedingte Kündigung einleiten. Ist dies richtig?

Was für Alternativen habe ich? Das Betriebsklima geht mächtig bergab, weil andere Mitarbeiter die Arbeit mit machen müssen und natürlich auch sehen, dass Monate lang nichts passiert trotz enormer Ausfallzeiten.

Grüsse
Markus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Eine Kündigung wegen Krankheit ist für den Arbeitgeber sehr schwierig.

Wieviele Mitarbeiter hat denn die Firma? Wie lange ist er da schon angestellt?

MfG

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#2
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)

Der Mitarbeiter ist seit 2001 bei uns beschäftigt. Nach der Befristung ging es rapide abwärts mit Krankheit und Leistung.

Der Betrieb beschäftigt knapp 250 Mitarbeiter. Es stehen aber aufgrund der wirtschaftlichen Lage möglicherweise einige Abbauten zum Jahreswechsel an.

Grüsse
Markus

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Also hat er Kündigungsschutz.

Lies mal das hier --> <A href='http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html' Target=_Blank>Link</a> (ausführlich und verständlich erklärt)

Kannst ja nochmal fragen, falls noch was unklar ist.

MfG

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#4
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)

Der Link führt leider nur zu diesem Beitrag.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Der link wurde hier irgendwie umgewandelt. Sorry. Dann eben nicht anklickbar.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

(Hoffentlich bleibt das jetzt so stehen)

-- Editiert von venotis am 10.08.2005 22:05:33

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#6
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)

Zwei Jahre lang jeweils sechs Wochen. Dann kann ich die Kündigung einleiten. Danke.

Grüsse
Markus

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Du solltest den Artikel genau durchlesen. Der Umstand, dass der AN 2-mal 6 Wochen innerhalb von 2 Jahren krank war, reicht für sich alleine genommen nicht.

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#8
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)

Alles andere trifft aber auch zu und es handelt sich um diverse Kurzerkrankungen von je 1-2 Wochen.

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