Hallo,
ich habe eine Frage zum Kündigen. habe jetzt so viele Meinungen gehört bei mir auf der Arbeit.
Normalerweise ist es ja so 4 Wochen Kündigungsfrist. jetzt steht aber im Arbeitsvertrag .
"Gesetzliche und tarifliche Verlängerung der Kündigungsfristen aufgrund länger Betriebszugehörigkeit gelten für beide Vertragsparteien"
Jetzt meine Frage ist das rechtlich oder ist das egal auch wenn ich jetzt schon 15 Jahre in der Firma bin?
Also ist die Kündigungsfrist immer 4 Wochen?
Danke euch
Kündigen beim Arbeitgeber
9. November 2017
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Frage vom 9. November 2017 | 14:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigen beim Arbeitgeber
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#1
Antwort vom 9. November 2017 | 15:20
Von
Status: Unbeschreiblich (45068 Beiträge, 16036x hilfreich)
Das ist zulässig und somit gilt auch für Dich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende.
#2
Antwort vom 9. November 2017 | 15:37
Von
Status: Wissender (14597 Beiträge, 8714x hilfreich)
Zitat:Also ist die Kündigungsfrist immer 4 Wochen?
Nein, nur wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist.
Hier ist aber etwas geregelt - nämlich, dass für den Arbeitnehmer die gleichen, langen Fristen gelten wie für den Arbeitgeber.
Das ist rechtlich OK und auch durchaus üblich.
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