Kündigen in der Probezeit

15. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mrs. Giggle
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)
Kündigen in der Probezeit

Hallo!

Kann ich in der Probezeit kündigen? Im AV steht, dass die Kündigungsfrist bis zum Ende der Probezeit zwei Wochen besteht.
Gilt das für AG und AN?

LG.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2540x hilfreich)

Ja und Ja.

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#2
 Von 
Mrs. Giggle
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

Recht vielen Dank für die schnelle Antwort. Da im AV nicht steht, zum Monatsende oder so, könnte ich (AN) z.B. also am 17.10.2011 zum 31.10.2011 kündigen, richtig?
Begründen muss ich in meinem Kündigungsschreiben hoffentlich nichts?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42617 Beiträge, 14766x hilfreich)

Nö begründen musst Du gar nichts.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2540x hilfreich)

Die gesetzliche Probezeitkündigungfrist ist zu jedem Tag des Monats möglich. Wenn also nichts abweichendes im AV steht...

quote:
könnte ich (AN) z.B. also am 17.10.2011 zum 31.10.2011 kündigen, richtig?


Das passt dann gerade wie die Faust aufs Auge. Dem AG muss aber nachweislich am Montag die schriftliche Kündigung zugehen.

quote:
Begründen muss ich in meinem Kündigungsschreiben hoffentlich nichts?


Ein AN muss niemals eine ordentliche Kündigung begründen.

-- Editiert 1000kleinesachen am 15.10.2011 18:19

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#5
 Von 
Mrs. Giggle
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

Danke für eure Antworten. *Freu*



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