Hallo,
meine Frau war 1 Jahr als Praktikantin in eine Firma tätig und seit 01.02.2012 endlich festangestellt. Ihr Lohn enspricht leider nicht die Erwartungen und jetzt will sie kündigen. Im Vertrag vom 31.01.2012 unter Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht folgendes:
1. Die Kündigung bedarft der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalendarmonats. Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen Kündigungstermine gemäß Paragraf 22 Abs. 2 BGB wird für beide Vertragsteile vereinbart.
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Wie und in welcher Zeitperiode kann sie kündigen?
Sie ist halt noch in der Probezeit
laut Vertrag.
Danke im Voraus für jeden Tipp und Hilfe
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Kündigen in der Probezeit - Wie und wann?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Sie ist halt noch in der Probezeit laut Vertrag.
Wo im Vertrag ist die Probezeit vertraglich vereinbart? Unter 1. und 2. taucht das Wort nicht auf.
Die Probezeit ist im Paragraff 1 vereinbart.
Begin des Arbeitsverhältniss
1. Der Mitarbeiter tritt mit Wirkung vom 01.02.2012 in die Dienste der Firma.
2. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. Eine Probezeit ist vorgesehen für die Dauer von Monaten.
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quote:
Eine Probezeit ist vorgesehen für die Dauer von Monaten.
Jetzt machen Sie es aber spannend. Von wieviel Monaten? Ist für die Probezeit eine Kündigungsfrist vereinbart?
Die Taste hat nicht reagirt Die Probezeit ist für 6 Monaten vereinbart. Es steht überhaupt nichts über Kündigungsfrist in der Probezeit. Deswegen interessiert mich auch wie wir damit umgehen sollen.
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Wenn eine Probezeit im Arbeitsvertrag vereibnart wird und keine spezielle Kündigungsfrist während der Probezeit gelten soll, dann gilt die gesetzliche aus § 622 Abs. 3 BGB
, also 2 Wochen.
-- Editiert 1000kleinesachen am 29.03.2012 18:21
Alles klar. Das entspricht vollkommen meine Vermutungen.
Danke noch mal.
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