Kündigen in der Probezeit - Wie und wann?

29. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
gendo12
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 47x hilfreich)
Kündigen in der Probezeit - Wie und wann?

Hallo,

meine Frau war 1 Jahr als Praktikantin in eine Firma tätig und seit 01.02.2012 endlich festangestellt. Ihr Lohn enspricht leider nicht die Erwartungen und jetzt will sie kündigen. Im Vertrag vom 31.01.2012 unter Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht folgendes:

1. Die Kündigung bedarft der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalendarmonats. Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen Kündigungstermine gemäß Paragraf 22 Abs. 2 BGB wird für beide Vertragsteile vereinbart.

2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Wie und in welcher Zeitperiode kann sie kündigen?
Sie ist halt noch in der Probezeit laut Vertrag.

Danke im Voraus für jeden Tipp und Hilfe

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Sie ist halt noch in der Probezeit laut Vertrag.


Wo im Vertrag ist die Probezeit vertraglich vereinbart? Unter 1. und 2. taucht das Wort nicht auf.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gendo12
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 47x hilfreich)

Die Probezeit ist im Paragraff 1 vereinbart.

Begin des Arbeitsverhältniss

1. Der Mitarbeiter tritt mit Wirkung vom 01.02.2012 in die Dienste der Firma.

2. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. Eine Probezeit ist vorgesehen für die Dauer von Monaten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Eine Probezeit ist vorgesehen für die Dauer von Monaten.


Jetzt machen Sie es aber spannend. Von wieviel Monaten? Ist für die Probezeit eine Kündigungsfrist vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gendo12
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 47x hilfreich)

Die Taste hat nicht reagirt :) Die Probezeit ist für 6 Monaten vereinbart. Es steht überhaupt nichts über Kündigungsfrist in der Probezeit. Deswegen interessiert mich auch wie wir damit umgehen sollen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wenn eine Probezeit im Arbeitsvertrag vereibnart wird und keine spezielle Kündigungsfrist während der Probezeit gelten soll, dann gilt die gesetzliche aus § 622 Abs. 3 BGB , also 2 Wochen.

-- Editiert 1000kleinesachen am 29.03.2012 18:21

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gendo12
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 47x hilfreich)

Alles klar. Das entspricht vollkommen meine Vermutungen.

Danke noch mal.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.828 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen