Kündigen lassen,selbst Kündigen,Aufhebungsvertrag?

28. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
amie80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigen lassen,selbst Kündigen,Aufhebungsvertrag?

Hallo

Ich habe folgendes Problem...
Ich bin Krankenschwester im 3Schichtsystem 40Stunden die Woche, momentan aber in der Elternzeit bis Anfang Februar 2012.
Ich war bei meiner Chefin um zu fragen wie es ausieht nach einer Beschäftigung in einer Tagschicht, weil mein Verlobter ist auf Montage und die Woche über nicht zu hause,weil ich im 3 Schichtsystem meine Kinder nicht mehr versorgen könnte. Sie meinte es wäre keine Stelle und das ich kündigen müsste..

Nun meine frage muss ich kündigen? Oder müssen sie mich kündigen weil sie mir keine Stelle geben können, oder ein Aufhebungsvertrag? Weil ich hab Angst nicht gleich was zu finden mit 2 Kindern und Mann auf Montage, auch zwecks Speerfrist beim Arbeitsamt usw.

Ich weiss viele Fragen, aber hatte noch nie solche Situation weil ich seit der Lehre dort bin, nun sogar im 11 Jahr dort arbeite.

Danke
Madlen

-- Editiert amie80 am 28.08.2011 04:26

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

§ 6 ArbZG führt aus :

(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
..................
im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann,
................................
sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.

gibt es einen betriebs/personalrat ?

die dringenden betrieblichen erfordernisse, die einer umsetzung in die tagschicht entgegenstehen sollen, müsste der AG im streitfall nachweisen,
da reicht es nicht zu sagen, "nö, geht nicht"

bevor du hier kündigung oder ähnliches in erwägung ziehst,
und eine elfjährige betriebszugehörigkeit "wegwirfst",
würde ich einen beratungstermin bei einem fachanwalt wahrnehmen,
um zu schauen, was geht..............

-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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