Kündigen/- lassen

18. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
konkordanz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigen/- lassen

Hi;
seit einem halben Jahr bin ich Azubi in einer recht großen Einrichtung. Allerdings ist es so gar nicht das, was ich mir vorgestellt habe. Ich werde mich dieses Jahr für das Studium einschreiben. Bis dahin möchte ich weiter Erfahrungen sammeln und Praktikas machen.
Nun ist allerdings die Frage, wie ich am besten das Arbeitsverhältnis beenden soll. Ich wohn´ nicht mehr zuhause und habe monatl. Miete (Essen, ... ) zu zahlen. Angenommen ich beende das Arbeitsverhältnis von mir aus und kündige; würde mir im Monat Geld zustehen? Kindergeld bekomm´ ich mit Sicherheit weiter denk ich. Aber sowas wie Arbeitslosengeld für ein halbes Jahr werd ich nicht bekommen, oder gibts da andere Möglichkeiten?
Ich habe mal gehört, das es ratsam wäre, in so einer Situation sich kündigen zu lassen, da man damit ein recht auf monatl. Arbeitslosengeld hat. Ist das wahr?
Wäre wirklich toll wenn mir jemand helfen könnte; würd mich weniger gern kündigen lassen; aber wie soll ich mich weiterhin finanzieren wenn ich Praktika/ehrenamtlich arbeiten geh?...
lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, Azubis sind da recht gut kündigungsschutzgesichert. Der AG kann dann nur [fristlos] kündigen aus einem wichtigen Grund und der liegt dann (außer z.B. bei Firmenschließung) meist beim Azubi, was genau so ne Sperre beim alg I ergeben würde als wenn man selber kündigt. Die von der BA sind auch nicht doof.

Ob Anspruch auf z.B. alg II bestünde erfragst du besser im Forum Sozialrecht.

MfG

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#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 251x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@meinefresseaberauch

jo, nee, is klar. zahlt bei untersuchung durch den mdk dann der threadsteller?

@konkordanz

ja, lass dir kündigen. das steht dann nämlich auch in der arb.bescheinigung für die arb.agentur und bringt nur 3 monate sperre.alg2 wird dann gleich bei antrag um 30% gekürzt. macht dann ca. 243€ tacken im monat. srom, telefon, fahrausweis und co sind natürlich davon zu zahlen.

sorry, aber was ist das für ne einstellung? kein bock mehr auf arbeit, lieber soll irgend ne behörde zahlen und so jemand will studieren?
wie wäre es mit einem studium des lebens :augenroll:

sunbee

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#4
 Von 
konkordanz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Um eins mal vorweg zu nehmen...ich kündige nicht, um nicht mehr arbeiten zu gehen. ich würde aufhören, um "da" nicht mehr hinzugehen. Hätt mir denken können das hier irgendein Pseudomenschenkenner sofort Unterstellungen schreibt wie das ich kein Bock auf Arbeit hab.
Hättest du richtig gelesen, wüsstest du das ich in der Zeit zwischen Ausbildg. und Studium nicht "nichts" machen will. Ich hab einen relativ guten Abidurchschnitt; nur bin ich mir nicht sicher ob das reicht. Und um einfach sicher zu gehen will ich ehrenamtlich Arbeiten gehen (bzw Praktika) um fürs Studium mehr vorweisen zu können, und mir damit mehr Chancen einzuräumen. Um die Arbeiten hier machen zu können, wo mir eindeutig mehr Chancen geboten werden überhaupt welche zu bekommen, müsste ich hier wohnen bleiben. Und wegen der Frage, wie ich mich hier finanzieren kann, habe ich mich hier gemeldet.

Um nochmal auf das zurückzukommen was du geschrieben hast...würde ich kündigen, würde das in eine Akte beim Arbeitsamt kommen, oder wie kann ich das verstehen?
Was wär denn, wenn ich einen Aufhebungsvertrag machen würd- also kündigen mit beidseitigem Einverständnis? Würde mir rein theoretisch etwas Geld im Monat zustehen?
Bitte ganz objektiv bewerten, da ich einfach alles wissen will, um die richtige Entscheidung zu treffen...wär nett, danke

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Um nochmal auf das zurückzukommen was du geschrieben hast...würde ich kündigen, würde das in eine Akte beim Arbeitsamt kommen, oder wie kann ich das verstehen?


Klar wird ne Akte angelegt, wenn man Antrag auf irgendeine Leistung stellt.

Der AG bekommt ein Formular, was sich Arbeitsbescheinigung nennt, wenn du Antrag auf alg I stellst. Das muss er aufüllen. Dort wird auch zur Kündigung gefragt. (Das Formular findste per google)

quote:
Was wär denn, wenn ich einen Aufhebungsvertrag machen würd- also kündigen mit beidseitigem Einverständnis?


Gibt auch ne Sperre.

Was dir zustehen könnte bei Sperre, hat sunbee schon geschrieben. Die Voraussetzungen für alg II sind zu umfangreich, als das man einen sicheren Anspruch bei dir bejahen oder ausschließen könnte.

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#6
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Sie könnten eine Aufhebungsvereinbarung abschließen (wenn der Arbeitgeber einverstanden ist) und statt ehrenamtlicher Praktika eine entgeltliche Tätigkeit aufnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
konkordanz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

hat sunbee nich geschrieben, was ich bekommen würde wenn ich mich kündigen lassen würde?
Und was heißt denn "Sperre"? Heißt das, ich kann für die 3 Monate nich arbeiten oder wie? Naja, Praktika zählen ja sicher nicht mit rein.
Also wird mir nix anderes übrig bleiben als da hin zu ziehen, wo meine Eltern mich derzeit finanzieren bzw. solang weiterzumachen bis das Studium anfängt und damit das Risiko einzugehen, es nicht zu kriegen weil ich keine Praktika oder ehrenamtl. Tätigkeiten machen konnte :( ?

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