Kündigen vor Arbeitsantritt -zwei Arbeitsverträge

3. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)
Kündigen vor Arbeitsantritt -zwei Arbeitsverträge

Hallo Froum,

ich habe nach langer Suche nach einer neuen Anstellung nun sehr wahrscheinlich Erfolg. Sogar doppelt...

So wie es aussieht, erhalte ich zu zwei meiner Bewerbungen eine Zusage, habe aber noch keine Arbeitsverträge erhalten. Vermutlich erhalte ich noch diese Woche einen Arbeitsvertrag von Firma A, ich würde aber im Falle der Zusage lieber bei Firma B anfangen. Nur leider, wird bei Firma B die Entscheidung noch ein wenig dauern.

Da ich unbedingt meine jetzige Anstellung kündigen will (3 monatige Kündigungsfrist), würde ich schon den Vertrag bei Firma A unterschreiben wollen und auch dort anfangen. Mir liegt jedoch mehr an dem Job in der Firma B, die sich noch etwas Zeit nimmt.

Was kann ich also tun um rechtlich einwandfrei zu handeln? Was müsste ich tun, um zwar den Vertrag bei Firma A anzunehmen, und im Falle der Zusage bei Firma B wieder zu kündigen. Angesichts meiner Kündigungsfrist in meinem jetzigen Vertrag, wird sich alles das noch vor dem eigentlichen Antritt der Tätigkeit abspielen?

Gruß
Sugar

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das Problem ist ja spätestens dann richtig groß, wenn Firma A die Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich ausschließt.

Firma B soll mal in die Puschen kommen, da sollten Sie nachhaken.

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#2
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich bin bereits dran von Firma B eine schriftliche Aussage zu erhalten. Ich kann mich allerdings dort nicht als Bittsteller darstellen und wollte schon meine Möglichkeiten eroieren....

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#3
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


wenn du einen vertrag bei firma A unterschreibst,
wenn in diesem vertrag die möglichkeit der kündigung vor arbeitsbeginn nicht ausgeschlossen ist,
kannst du diesen vertrag immer fristgemäß kündigen

auch eine schriftliche zusage der firma B würde dir nicht viel helfen, wenn der § 154 BGB einschlägig wäre

du bist halt momentan in einer verzwickten lage

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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