Hallo,
ich bin seit einer Woche jetzt als Bundesweiter Springer angestellt, und habe nur bei einem anderen Arbeiteber eine Stelle in meinem Wohnort angeboten bekommen.
In meinen AV steht das ich eine Probezeit von 3 Monaten habe, und die Kündigunsfrist 1 Monat zum Monatsende beträgt.
Vertsehe ich das richtig, wenn ich jetzt kündigen würde, dass ich dann ab 01.10.2011 wieder "frei" wäre?
und bis wann genau muss ich meine Kündigung eingereicht haben?
Kündigug wärend der Probezeit
8. August 2011
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Frage vom 8. August 2011 | 12:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigug wärend der Probezeit
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. August 2011 | 13:03
Von
Status: Weiser (17442 Beiträge, 6490x hilfreich)
in deinem AV steht wirklich, dass die kündigung in der probezeit 1 monat zu monatsende beträgt?
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#3
Antwort vom 8. August 2011 | 13:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
erstmal recht herzlichen Dank!!!
@ blaubär+: ja steht da so drin denke mal das liegt daran das ich die Springer tätigkeit ache geht natürlich nicht so schnell dafür wen neues zu finden... aber es gild ja eh das was drin steht
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#4
Antwort vom 8. August 2011 | 13:37
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
quote:
In meinen AV steht das ich eine Probezeit von 3 Monaten habe, und die Kündigunsfrist 1 Monat zum Monatsende beträgt.
Beträgt die Kündigungsfrist sowohl für den AG als auch AN 1 Monat? Wenn nein, dürfte diese Klausel nicht wirksam sein, die gesetzliche gilt dann.
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