Kündigung, Arbeitsvertrag und Weiterbeschäftigung

16. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
ochsenklops
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung, Arbeitsvertrag und Weiterbeschäftigung

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage. Ich bin / war seit dem xx.xx.2012 zum ZWEITEN mal in einer Firma als Sicherheitsmitarbeiter tätig, die im Auftrag der BVG arbeitet. Das erste mal wurde ich während der Probezeit gekündigt, ohne Angabe von Gründen. Da mich die selbe Firma ein zweites mal eingestellt hat, hatte ich nach Ablauf der neuen Probezeit einen Anspruch auf einen Festvertrag. Dies wurde auch als Zusatzschreiben dem Arbeitsvertrag erweitert.

Um diese bestimmte Tätigkeit im ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) ausüben zu können, benötigt man diverse Schulungen, Lehrgänge usw.

Jetzt war ich leider seit ca. 6-7 Monaten krank geschrieben Und hatte heute ein Gespräch beim Arbeitgeber. Gesundgeschrieben seit gestern.

Mein Arbeitgeber meinte zu mir, da ich jetzt schon über ein halbes Jahr krank war, müsste ich sämtliche Schulungen und Lehrgänge wiederholen. Allerdings, so mein Arbeitgeber, werden (angeblich) in der nächsten Zeit die erforderlichen Kurse nicht angeboten. Ob das stimmt sei mal dahin gestellt, da nach wie vor neue Mitarbeiter eingestellt werden, die auch diese Kurse und Schulungen absolvieren müssen.

Mein Chef sagte also, das es deshalb nicht mehr möglich sei mich weiter zu beschäftigen und ich die Wahl zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung habe.

Ich habe mich (zunächst) für die Kündigung entschieden. Jetzt habe ich mir aber nochmal meinen Arbeitsvertrag angeguckt, und mein Tätigkeitsbereich wurde wie folgt beschrieben:

Der Arbeitnehmer wird am dem xx.xx.2012 als Sicherheitsmitarbeiter für die Niederlassung Berlin eingestellt. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer entsprechend seinen Leistungen und Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen und Objekten der Niederlassung einzusetzen.

Da die Firma in der ich (noch) beschäftigt bin, und außer dem BVG (ÖPNV) Sicherheitskram auch noch "normalen" Sicherheitsdienst wie z.b. Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Baustellenbewachung, Facilitymanagement usw. anbietet, könnte oder müsste mich mein Arbeitgeber doch in einem dieser Bereichen / Objekten unterbringen, oder sehe ich das falsch ?!?

Am Dienstag kommender Woche habe ich das "finale Gespräch" mit dem Personalchef, der mit Sicherheit die Kündigung vorbereitet hat. Macht es Sinn diese zu "verweigern" wenn als Kündigungsgrund eben diese genannten nicht mehr vorhandenen Zertifikate und Schulungen steht ?! Hätte ich Chancen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage durchzubekommen ?

Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt, und würde mich sehr über hilfreiche antworten freuen. Vielen Dank das ihr euch die Zeit genommen habt und meinen Text bis zum Schluss durchzulesen.

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8 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Kündigungen kann man nicht verweigern. Sie sind einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen.

wirdwerden

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#2
 Von 
ochsenklops
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Na ja gut, zum "mitnehmen" kann er mich nicht zwingen :)

Was mich aber viel mehr interessieren würde ist dies:

"Da die Firma in der ich (noch) beschäftigt bin, und außer dem BVG (ÖPNV) Sicherheitskram auch noch "normalen" Sicherheitsdienst wie z.b. Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Baustellenbewachung, Facilitymanagement usw. anbietet, könnte oder müsste mich mein Arbeitgeber doch in einem dieser Bereichen / Objekten unterbringen, oder sehe ich das falsch ?!?"

Wie gesagt, im Arbeitsvertrag steht Sicherheitsmitarbeiter und nicht Sicherheitsmitarbeiter ÖPNV.




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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das kommt drauf an. Auf den Vertrag, evtl. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung u.s.w.

Und auf die Struktur der Firma. Der Firmenteil "Events, Baustellenschutz" ....dürfte eine ganz andere Struktur haben. Da werden Leute entweder von Fall zu Fall angeheuert, oder aber für ein bestimmtes Objekt. Häufig im 450 € Bereich oder aber im Midi-Bereich.

Und dann hat man schon Probleme mit den unterschiedlichen Einsatzorten, wenn es der Vertrag nicht hergibt. Also, so einfach, wie Du Dir das vorstellst ist es wirklich nicht.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Auf gar keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben! Dann gibt es noch eine Sperre von der Arbeitsagentur oben drauf.

quote:
Mein Arbeitgeber meinte zu mir, da ich jetzt schon über ein halbes Jahr krank war, müsste ich sämtliche Schulungen und Lehrgänge wiederholen. Allerdings, so mein Arbeitgeber, werden (angeblich) in der nächsten Zeit die erforderlichen Kurse nicht angeboten. Ob das stimmt sei mal dahin gestellt, da nach wie vor neue Mitarbeiter eingestellt werden, die auch diese Kurse und Schulungen absolvieren müssen.


Das wäre der erste Ansatzpunkt bei einer Kündigung und einer entsprechenden Kündigungsschutzklage.


quote:
Da die Firma in der ich (noch) beschäftigt bin, und außer dem BVG (ÖPNV) Sicherheitskram auch noch "normalen" Sicherheitsdienst wie z.b. Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Baustellenbewachung, Facilitymanagement usw. anbietet, könnte oder müsste mich mein Arbeitgeber doch in einem dieser Bereichen / Objekten unterbringen, oder sehe ich das falsch ?!?


Das siehst Du genau richtig.


quote:
Hätte ich Chancen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage durchzubekommen ?


Die Chancen dürften nicht so schlecht sein.

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#5
 Von 
ochsenklops
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmmm, also erst mal vielen Dank für die Antworten, aber jetzt bin ich noch verwirrter als vorher. wirdwerden schreibt, das es so einfach wie ich es mir vorstelle, wirklich nicht ist.

1000kleinesachen macht mir eher "Mut" und gibt mir (mehr oder weniger) Recht mit meinen Vermutungen.

Natürlich kann mir keiner meine Entscheidungen abnehmen, aber wie kann ich mich am Dienstag verhalten, wenn mir der Personalchef die Kündigung überreichen wird ? Klar, erstmal in Ruhe durchlesen. Wenn dann als Kündigungsgrund etwas von diesen nicht mehr vorhandenen Zertifikaten steht, sollte ich ihn dann gleich darauf hinweisen, das ich laut Arbeitsvertrag auch in anderen Bereichen und Objekten der Niederlassung einzusetzen bin ? Und wenn er an der Kündigung festhält, das ich dann eine Kündigungsschutzklage einreichen werde ? Damit er gleich weiß was auf ihn zukommt, oder wäre in so einem Fall der "Überraschungseffekt" die sinnvollere Alternative ?

Ich habe im Prozesskostenhilfe Rechner meine Daten eingegeben, und als Ergebnis "ratenfreie Prozesskostenhilfe" erhalten. Somit würde mir auch Beratungshilfe zustehen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Beratungshilfe = Anwalt = anfallende Anwaltskosten ?!?

Vielen Dank nochmals im Voraus und einen schönen Gruß :-)

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich würde erst einmal schauen, ob die ganzen Prüfungen wirklich wiederholt werden müssen. Das wäre mein Ansatzpunkt.

wirdwerden

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#7
 Von 
ochsenklops
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Na das "Problem" ist, das mir der Arbeitgeber natürlich sagen wird, das die Prüfungen wiederholt werden müssten. Was, wie gesagt kein Problem sein würde, da nach wie vor neue Mitarbeiter eingestellt werden. Ich vermute mal eher, das mich der Betrieb Aufgrund meiner doch recht langen Krankheitszeit nicht mehr beschäftigen will. Ggf. steht ja als Kündigungsgrund auch etwas von der langen Krankheit drin.

Dazu habe ich aber folgendes im Netz gefunden:


"Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):

Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose ".

Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.

Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.

Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam. "

Und wie verhält sich das mit den Anwaltskosten ? habe ich das richtig verstanden, das wenn ich ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalte auch Beratungshilfe bekommen könnte ?

Vielen lieben Dank nochmals :-)





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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wieder mal nur halb verstanden, bzw. nicht bis zum Ende durchgedacht. Wenn Du den Job nicht mehr ausführen kannst, weil die Qualifikation fehlt, dann ist das eine völlig andere Kiste.

Also, da erst mal schlau machen. Alles andere interesiert im Augenblick nicht.

wirdwerden

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