Kündigung, Kleinbetrieb

1. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
T50001
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung, Kleinbetrieb

Guten Tag Zusammen,

ich habe durch meinen letzten Vorfall mit langer Krankheit, welche aber zum größten Teil durch vieler Überstunden etz mitbegründet war, vermehrt Probleme nach meiner Rückkehr auf Arbeit. Ich bin bereits seit September wieder in der Arbeit. Seitdem läuft es zumindest aus Arbeitssicht gut. ich bekomme alles hin mir geht es gut und ich erledige meine Arbeiten zuverlässigun und gut.
Ich habe mit einer Kollegin vor einen Betiebsrat zu gründen. Wir suchen noch einen weiteren Anhänger. Evtl. hat mein Chef etwas davon mitbekommen.


Ich habe aber nun mitbekommen, und das weiß mein Chef aber zum Glück noch nicht, das er mich wohl nach den nächsten größeren Projekt entlassen möchte. Das wäre ca. Anfang / Ende Januar soweit.

Evtl. relevante Details:

Ich bin seit 15 Jahren in der Firma bin 37 Jahre alt und habe zwei minderjährge Kinder im Haushalt
Es gibt noch 5 weitere Angestellte .

1. seit 15 Jahren dabei keine Kinder, 42 jahre alt
2. seit 13 Jahren dabei keine Kinder, 33 Jahre alt
3. seit 10 Jahren dabei ein Kind, 33 Jahre alt
4. seit 5 Jahren debei 3 Kinder, 32 Jahre alt
5. seit 14 Jahren dabei keine Kinder, 35 Jahre alt


Wenn mein Chef mich jetzt kündigen würde, ohne Angabe eines Grundes. Wie gut wären meine Chancen dieser zu wiedersprechen bzw. dagegen am Arbeitsgericht vorzugehen.
Ich bin am längsten im Betrieb und habe Unterhaltspflichten.


Stichwort:
- Min­dest­maß an so­zia­ler Rück­sicht­nah­me


Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von T50001):
Wie gut wären meine Chancen dieser zu wiedersprechen

Die wären sehr gut - da ein wiedersprechen aber juristisch irrelevant ist, wird es wohl erfolglos sein.



Zitat (von T50001):
bzw. dagegen am Arbeitsgericht vorzugehen.

Die dürfte sehr gering sein.
Denn in Kleinbetrieben muss man keinen Kündigungsgrund angeben, der Kündigungsschutz gilt nur extrem eingeschränkt.

Ausnahmen wären wenn ein verwerfliches Motiv des Arbeitgebers vorliegen würde oder willkürliche Kündigungen. Die große Frage ist, wie man das beweisen will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wie gut wären meine Chancen dieser zu wiedersprechen bzw. dagegen am Arbeitsgericht vorzugehen. So ziemlich bei null - irgendeine Sozialauswahl muss hier nicht stattfinden, da es ein Kleinbetrieb ist. Der einzige Aspekt, den es zu prüfen gilt, ist die Kündigungsfrist: Eigentlich wären das 6 Monate. Falls Sie aber in Ihrem Arbeitsvertrag eine kürzere Frist zu stehen haben, gilt diese - auch so eine Sonderregelung für Kleinbetriebe...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
T50001
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mies. Als ich noch Überstunden leisten wollte ohne Rücksicht auf Arbeitsrecht und meine Gesundheit war ich noch gut genug für die Firma. Jetzt werde ich ausgespuckt und erhalte nicht einmal eine Chance auf eine Abfindung.
Was lernen wir daraus. Niemals mehr in einen Kleinbetrieb und wenn doch bloß nicht zu sehr anstrengen, weil danken tut es einem dort niemand. Schärft euer "Messer" in dem ihr Wissen anhäuft das der Firma schadet wenn es an die Oberfläche kommt.

Ich weiß von steuerlichen trixereien und groben und teuren Verstöße im Marken und Patentrecht. Chef wurde bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht ignoriert es aber. Wenn ich gekündigt werde leite ich das an entsprechende Stellen weiter. Ich lasse mich nicht einfach wegwerfen wie ein unliebsamen Haufen Dreck. Und das noch zu diesen Zeiten mit Corona und allem. Ich weiß das Hinnehmen und Akzeptieren die friedliche und sicherlich die bessere Alternative wäre aber ich kann das nicht auf mir sitzen lassen. Ich bin kein Buddha.


Also werde ich es tun wenn ich tatsächlich abserviert werde …
... und damit meine ich nicht erpressen, denn das wäre strafbar und das würde ich nicht tun. Was habe ich davon wenn ich dann auch noch im Knast lande. Aber es kann mich nach erfolgter Kündigung auch niemand mehr daran hindern diese Firma dem Erdboden gleich zu machen.
Und meine Kollegen sind eh besser dran ohne diesen Geier. Er verheizt bereits die nächsten guten Leute.
Will er mir nichts zahlen, zahlt er halt 20 mal so viel an andere.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Zitat:
Aber es kann mich nach erfolgter Kündigung auch niemand mehr daran hindern diese Firma dem Erdboden gleich zu machen.
Und meine Kollegen sind eh besser dran ohne diesen Geier.


Nehmen wir an, der Chef kündigt jemand anders - wären Sie dann erfreut, wenn der betroffene Kollege die Firma in den Ruin treibt? Falls nicht, würde ich mal davon ausgehen, dass Ihre Kollegen das auch irgendwie anders sehen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von T50001):
und erhalte nicht einmal eine Chance auf eine Abfindung.

Naja, man könnte klagen und im Gütertermin sind Arbeitgeber durchaus bereit noch was draufzulegen. Einen Versuch wäre es wert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von T50001):
.Ich weiß von steuerlichen trixereien und groben und teuren Verstöße im Marken und Patentrecht. Chef wurde bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht ignoriert es aber. Wenn ich gekündigt werde leite ich das an entsprechende Stellen weiter.


Ich wäre da an deiner Stelle vorsichtig, weil wenn es ein Betriebsgeheimnis ist was du da verraten willst, dann kannst du von deinem aktuellen Arbeitgeber auch belangt werden, obwohl du nicht mehr dort arbeiten solltest.

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Abgesehen davon, dass dieses Verhalten gegenüber den Kollegen absolut unsozial ist, ein solches Benehmen hat eines zur Folge: in absehbarer Zeit kein neues Arbeitsverhältnis. Denn weder ein Kleinbetrieb noch ein Großunternehmen und auch alles dazwischen tut sich so jemand an.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Ich wäre da an deiner Stelle vorsichtig, weil wenn es ein Betriebsgeheimnis ist was du da verraten willst

Das ist schlicht falsch. Straftaten darf man durchaus anzeigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fdl_db):
Ich wäre da an deiner Stelle vorsichtig, weil wenn es ein Betriebsgeheimnis ist was du da verraten willst

Das ist schlicht falsch. Straftaten darf man durchaus anzeigen.


Da man/wir aber nicht wissen, ob es eine Straftat sei, sollte man mit so etwas vorsichtig sein.

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Da man/wir aber nicht wissen, ob es eine Straftat sei, sollte man mit so etwas vorsichtig sein.

Man kann auch den Verdacht auf Straftaten anzeigen, was sogar die Regel ist. Denn erst Gerichten steht es zu, zu entscheiden ob es eine Straftat war oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Man darf alles anzeigen, das ist doch nicht das Problem. Nur, der Fragesteller sollte sich darauf einstellen, dass er mit so Aktionen seine eigene berufliche Zukunft ruiniert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Und falls derlei in der Kündigungsfrist passiert, die ja möglicherweise 6 Monate beträgt, könnte die fristgerechte Kündigung um eine fristlose Kündigung ergänzt werden - mit allen Folgen, die das hat, etwa der Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
könnte die fristgerechte Kündigung um eine fristlose Kündigung ergänzt werden

Ist die Frage ob ein Gericht die fristlose Kündigung nicht kassiert - da sähe ich nämlich gute Aussichten für.
Das man Straftaten des AG anzeigt ist nämlich durchaus kein gerichtsfester Grund fristlos zu kündigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Das man Straftaten des AG anzeigt ist nämlich durchaus kein gerichtsfester Grund fristlos zu kündigen. Das sah das BAG allerdings ganz anders: https://www.hensche.de/Verpfeifen_whistleblowing_Kuendigung_Heinisch_wegen_Verpfeifen_whistleblowing_BAG_4AZN487-06-u.html Im Übrigen ist es ja das erklärte Ziel der AN, "diese Firma dem Erdboden gleich zu machen". Das dürfte kaum zu den Dingen gehören, die ein AG hinnehmen muss.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
T50001
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also damit jetzt nicht weiter über die unrechtmäßigkeiten der Firma geredet wird ...

Ich bin lediglich voll angepisst. Fakt ist das ich Anfang nächsten Jahres keinen Job mehr haben werde und das nach 15 Jahren treuer arbeit und ich kann mich dagegen nicht wehren. Das ich Kinder zu versorgen habe und die Corona ******* am Start ist juckt ihn nicht. Herzlos beschreibt ihn einfach und klar.
und nur weil mein Chef so ein ********* ist muss ich es nicht auch gleich sein.

Ich werde mir einfach einen neuen Job suchen und diesen Verein verlassen. Kein Bock auf Gerichte und Aussagen und Hass. Weil Hass ist das was ist es nähmlich spüre würde wenn ich die Rache durchziehen würde.

Ich lasse besser los und wachse an der Situation und mache einfach weiter. So ungerecht das auch ist.


Wenn noch jemanden etwas gutes einfällt wie ich mich doch noch einer Kündigung erwehren könnte ....




0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
T50001
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Zitat:
Aber es kann mich nach erfolgter Kündigung auch niemand mehr daran hindern diese Firma dem Erdboden gleich zu machen.
Und meine Kollegen sind eh besser dran ohne diesen Geier.


Nehmen wir an, der Chef kündigt jemand anders - wären Sie dann erfreut, wenn der betroffene Kollege die Firma in den Ruin treibt? Falls nicht, würde ich mal davon ausgehen, dass Ihre Kollegen das auch irgendwie anders sehen...



Nein das wäre ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
T50001
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Evtl. ist das hilfreich.

Ich habe die vergangene 5 Jahre alle großen Projekte von Anfang bis Ende durchgezogen. Aufträge herangezogen und bis zur Endabnahme alles gemacht. Mein Chef war kaum da und hat sich immer mehr aus der Verantwortung gezogen. Ich habe immer mehr Arbeit zu tun gehabt und am Ende bin ich auch daran erkrankt.
Keiner hat diese Arbeiten oder ähnliche Verantwortung getragen in dieser Zeit. Slebst während meiner Krankheit wurde fast alles liegen gelassen und jetzt da ich zurückbin und nicht mehr so funktionieren will wie vor der Krankheit wird mir ein Strick daraus gedreht. Dabei verhalte ich mich nur so wie ich das auf Therapie gelernt habe. Eigene Grenzen respektieren und so....

Viele große Veränderungen und Prozessoptimierungen in der Firma sind auch auf meiner Kappe gewachsen. Ich fühle mich einfach unrecht behandelt.

Ich empfinde einfach ein Verlangen auf Ausgleich für meine Mühe und meinen Einsatz.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Frage ist: wieso kündigt er ausgerechnet dich und keinen anderen?
Bist du, ohne dir zu nahe zu treten, durch deine Krankheit jetzt langsamer als die anderen und lieferst schlechtere Arbeit ab (ein sogenannter Low-Performer)?

Das Bundesarbeitsgericht sprach Mal ein Urteil (2 AZR 15/00), dass der Arbeitgeber auch in Kleinbetrieben nicht wider Treu und Glauben kündigen dürfen, also, dass ein Mindestmaß sozialer Rücksicht getroffen wird.

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
T50001
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es bagan schon mit der Krank. Da schrieb er mir per E-Mail das er es "*******" findet das er meine Arbeit jetzt mit machen muss. Bei treffen sagte er mir bereits wir müssten vertraglich was ändern ....
Ich hat es gestunken das ich die Wiedereingliederung abgelehnt habe. Er wollte sich das quasi sparen und hätte gerne gesehen das die KK meine ersten Monate bezahlt. ich wollte das aber nich da ich dadurch natürlich auch weiterhin nur Krankengeld bekommen hätte.
Ich hat gestunken das ich meinen Urlaub tatsächlich beanspruchen möchte. Hatte noch 24 Tage von meinen Urlaubstagen. Er wollte quasi das ich darauf verzichte. Er meinte auch ich sei dieses Jahr ein verlustgeschäft gewesen.
Er wollte auch bei wiederkehr gerne mein Gehalt reduzieren. Das habe ich abgelehnt bzw. nur einer 6 monatige Reduzierung zugestimmt.(um 300 Euro) Dannach geht es normal weiter. Naja davon werde ich jetzt nichts mehr sehen vermute ich.
Er war einfach zu beginn der Krankheit schon angepisst das er Lohnfortzahlung leisten muss. Ich denke er ist einfach ein egoist.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
T50001
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Die Frage ist: wieso kündigt er ausgerechnet dich und keinen anderen?
Bist du, ohne dir zu nahe zu treten, durch deine Krankheit jetzt langsamer als die anderen und lieferst schlechtere Arbeit ab (ein sogenannter Low-Performer)?

Nein definitiv nicht. Es ist auch so das ich bisher viele Fehler die in den Monaten meines ausbleibens aufdecken konnte und geregelt habe. Ich mache einen guten Job.

Zitat (von fdl_db):

Das Bundesarbeitsgericht sprach Mal ein Urteil (2 AZR 15/00), dass der Arbeitgeber auch in Kleinbetrieben nicht wider Treu und Glauben kündigen dürfen, also, dass ein Mindestmaß sozialer Rücksicht getroffen wird.


Darauf wollte ich vorhin auch anspielen aber habe da bisher nichts vergleichbares finden können.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
T50001
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zumal gibt es noch jemanden in der Firma, man könnte sagen ein wenig wie ein Inventarstück. Der ist von Anfang an dabei, der mag mich nicht. Das weis ich und der will mich schon länger los werden.
Ich habe mir halt viel erarbeitet und ich vermute dieser Jemand hat damit einfach ein Problem und fühlt sich übervorteilt oder wie man das sagt.
Wir arbeiten in verschiedenen Themengebieten also eigentlich keine Fachliche Konkurenz. ich vermute er will gern der zweite nach dem Chef sein und fühlt sich da bedroht. KA.
Dieser jemand lästert auch über mich das weis ich und das vor allen. Mir wird das auch von den anderen kollegen gesteckt aber mir ist das wurst. Ist schon seit Jahren so und ich nehme das nicht ernst.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Man sollte sich nicht an Einzelfällen hochziehen. Hier würde ich als Arbeitgeber anführen, sofern überhaupt gefragt würde, dass die Chemie einfach nicht mehr stimmt, dass man sich auseinander entwickelt hat, und das eben durch die Beispiele belegen, die Du selbst gebracht hast, zuzüglich der langen Krankzeit. Wir haben keinen Willkürakt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
T50001
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist mit meinem Geahlt. Immerhin sagte er mir zu nach 600 Monaten wieder mein Gehalt auf das alte Niveau zu heben. Das werde ich jetzt nicht mehr erleben. Demnach kann er sich ja auch nicht mehr an die Absprache halten. Bzw. nicht in dem Maß wie es bei Absprache zu erwarten war.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
T50001
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

6 und nicht 600 :)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von T50001):
Ich bin lediglich voll angepisst.
Dann beerdige bitte deine Rachegedanken und such dir schon jetzt eine berufliche Alternative. Beachte für dich selbst und deine Gesundheit die Arbeitszeitregelung.

Viel Glück!
Zitat (von T50001):
Aber es kann mich nach erfolgter Kündigung auch niemand mehr daran hindern diese Firma dem Erdboden gleich zu machen.
Guten Morgen!! :bang:
Zitat (von T50001):
Was ist mit meinem Geahlt.
Keine Ahnung.

Wir dürfen ab 2.11. wirklich nicht mal mehr hellsehen. :)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
T50001
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

leider habe ich nicht die erhoften Antworten erhalten. Aber nicht so schlimm. Ich werde einfach weitermachen und gut ist. Was soll der ganze mist. Wer weiß schon was sich daraus ergibt. Und wenn er denn will kündigt er mir halt. Ist er selbst Schuld.
Ich werde am Ende einfach noch ein klärendes Gepräch führen und dann gehen. Auf Rche habe ich auch kein Bock. Ich denke es ist Menschlich das man zuerst mit so Gegenfeuer reagiert. Ist halt auch irgendwie enttäuschend. Ich hatte gedacht das meine Leitung und auch die vielen Jahre mehr Gewicht hätten.


Vielen Dank für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.078 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.