Kündigung, Mutterschutz

7. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Mia333
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung, Mutterschutz

Guten Tag!
Ich habe eine Frage, vielleicht könnte mir jemand beantworten.
Ich arbeite seit zwei Jahren für ein Unternehmen. Im Januar gab das Unternehmen bekannt, dass es Ende Juni schließen wird. Gleichzeitig habe ich von der Firma betriebsbedingte Kündigung bekommen, allerdings ist noch Arbeit bis zum 30.06. und die Firma möchte, dass ich bis zum Schluss arbeite. Meine Frage lautet: Ich möchte mit meinem Mann ein Kind, aber was ist im den Fall ?Wenn ich bis Juni schwanger werde, aber schon eine Kündigung vom Arbeitgeber habe, habe ich dann trotzdem einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wer zahlt in einer solche Situation? und wie viel Geld steht mir zu? das Gleiche, was das Unternehmen zahlen würde? Oder bekomme ich Mutterschaftsgeld, solange die Firma besteht und ab anfang Juli nichts mehr ? ich habe gelesen dass, in solche Situation würde mich der AOK übernehmen, kann das richtig sein ?

Danke im Voraus :)




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41180 Beiträge, 6641x hilfreich)

Zitat (von Mia333):
Ich möchte mit meinem Mann ein Kind, aber was ist im den Fall ?
Das ist keine arbeitsrechtliche Frage.
Du solltest dich bald arbeitsuchend melden bei der Agentur für Arbeit.
Zitat (von Mia333):
habe ich dann trotzdem einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Du bist nicht schwanger, also ist jetzt kein Anspruch erkennbar. Dein AG kann nichts tun.
Dein AG hat dich bis 30.6. 25 zu bezahlen.

Zitat (von Mia333):
in solche Situation würde mich der AOK übernehmen,
Was soll das heißen?
Die AOK ist die Krankenversicherung, bei der du vielleicht jetzt kranken-und pflegeversichert bist...und bleibst.

Mein Vorschlag:
Mach dich auf die Suche nach einem anderen Job ab Juli...oder sogar früher. Das geht.
Verschiebt das mit dem Kinderwunsch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Mia333):
enn ich bis Juni schwanger werde, aber schon eine Kündigung vom Arbeitgeber habe, habe ich dann trotzdem einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wer zahlt in einer solche Situation? und wie viel Geld steht mir zu? das Gleiche, was das Unternehmen zahlen würde? Oder bekomme ich Mutterschaftsgeld, solange die Firma besteht und ab anfang Juli nichts mehr ? ich habe gelesen dass, in solche Situation würde mich der AOK übernehmen, kann das richtig sein ?

Solange das Arbeitsverhältnis rechtlich noch besteht, erhalten Sie ggf. Mutterschutzlohn und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ganz normal von ihrem Arbeitgeber, wenn ihr Gehalt (netto)höher als 13€ am Tag ist, daneben Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse.
Endet das Arbeitsverhältnis, springt die Krankenkasse ein. Da es dann auch darauf ankommt, ob sie arbeitslos sind, Bürgergeld beziehen o.ä., wenden sie sich am Besten an die Krankenkasse, die Darstellung der einzelnen Fallkonstellationen sprengt hier den Rahmen. Zudem gibt es auf der Seite "Familienportal" des BMFSFJ (also Ministeriums für alle außer mittelalten Männern) dazu sehr umfangreiche Infos.

-- Editiert von User am 7. Februar 2025 14:00

1x Hilfreiche Antwort

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