Guten Tag, ich habe einige turbulente Wochen hinter mir und bitte um Rat.
Ich habe am 25. Juni mein Arbeitsverhältnis, welches seit Oktober 2025 bestand, zum 31.Juli gekündigt. Ich arbeite Vollzeit bei 40 Stunden die Woche, Mo-Fr 5 Tage die Woche. Hauptgründe waren die schlechten Bedingungen sowie ein impulsiver und hochemotionaler Chef der ständig Druck gemacht hat und gutes Personal gekündigt hat. In unserer Abteilung war ich der einzige Deutsche und auch der einzige der sich ein mal getraut hat Kritik zu äußern sowie über meinen Lohn zu verhandeln, mit keinem Erfolg, da er danach nur noch schlimmer zu mir war. Auch nach meiner Kündigung hat er nicht nachgelassen und wollte ständig wissen, wer denn mein nächster Arbeitgeber ist und dass er das wissen müsste, er konnte es gar nicht ausstehen, dass ich ihm die Aussage verweigert habe.
Noch bei meiner Kündigung habe ich gesagt, dass er mir bitte eine Urlaubsübersicht fertig machen soll wegen des Resturlaubs, da ich darauf die Woche im Urlaub bin, welchen ich schon einige Wochen vorher genehmigt bekommen habe. Er sagte mir, er schafft es erst nach meinem Urlaub fertig zu machen. Parallel dazu habe ich natürlich auch meine eigene Rechnung aufgestellt, mit Hilfe des Bundesurlaubsgesetzes.
Vertraglich haben wir einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen, davon sind es 24 Tage die der AG dem Bundesurlaubsgesetz unterstellt hat und 5 Tage übergesetzlicher Zusatzurlaub. Zudem gibt es die pro rata Regelung und eine Regelung, die besagt, dass der Zusatzurlaub nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht ausgezahlt werden kann. Die Klausel sowie alle anderen wichtigen Dokumente werde ich hier aber noch mal wenn möglich über imgur-links zur Verfügung stellen. https://imgur.com/a/Lpg134n
Laut meiner Rechnung, welche ich auch aus dem Internet gefunden habe, müsste mein Anspruch wie folgt sein:
Voller Anspruch auf die 24 Urlaubstage, die dem BUrlG unterstellt sind. 5 Zusatztage, die durch pro rata gezwölftelt werden, 7/12*5=2,9, nach BUrlG sind Bruchteile die mehr als einen halben Tag ergeben aufzurunden, also 3 Tage. Einen Urlaubstag habe ich noch aus 2025 mitgenommen. Insgesamt sind wir jetzt bei 28 Urlaubstage.
Genommen habe ich folgende Urlaubstage in 2026:
1 Tag Betriebsurlaub 2. Januar
6 Tage Urlaub 9.3.-16.3.
2 Tage Urlaub 18.6.-19.6.
5 Tage Urlaub 29.6.-3.7.
Macht insgesamt 14 genommene Urlaubstage, Resturlaub ebenfalls 14 Tage.
Erstes Problem: Mein Chef hat mir bzw unserer Abteilung fälschlicherweise 2 Urlaubstage für die Brückentage am 15.5. und am 5.6. abgezogen. Wir wurden nicht darüber informiert, dass uns Urlaubstage für diese Brückentage abgezogen werden. Pro Brückentag hat der Chef jeweils eine Woche vorher in die WhatsApp Gruppe geschrieben, dass unsere Abteilung an dem Tag geschlossen bleibt, wie gesagt, keine Erwähnung von Urlaub. Da ich es damals schon merkwürdig fand, dass diese Tage auf der Stempeluhr von unserem Urlaubskonto abgezogen worden sind, habe ich mir damals eine kostenlose Rechtsberatung zu dem Thema geholt. Der Anwalt für Arbeitsrecht meinte ganz klar, dass das Vorgehen von dem Chef nicht rechtens war und man sehr gute Chancen hat, diese Tage wieder einzuklagen.
Zweites Problem: Anfang der Woche kam die erste Urlaubsrechnung von meinem Chef. Auszug von meiner Stempeluhr, werde ich ebenfalls verlinken, wenn möglich. Dort steht, ich habe mit dem 1 Tag aus 2025 einen Anspruch auf gerade ein mal 18 Tagen. Mit den 2 fälschlicherweise abgezogenen Urlaubstagen würden mir dann nur noch 2 Tage übrig bleiben. https://imgur.com/a/IvGSAr9
Auf Verweis meines Vertrags und das BUrlG wollte er nicht eingehen, konnte es nicht glauben. Jedenfalls hat er mich erst ein mal hingehalten und kein weiteres Gespräch gesucht, ist mir sogar aus dem Weg gegangen. Dabei wurde die Zeit für mich knapp, denn erstens wollte ich so viel wie möglich von dem Urlaub noch nehmen und zweitens, würde der dann schon nächste Woche anfangen und da der Zusatzurlaub, der vertraglich vom Chef gewährt wird, nach Ablauf des Vertrags nicht ausgezahlt werden kann, war ich ganz klar der Meinung, dass er mich mit Absicht hat warten lassen und mir aus dem Weg gegangen ist. Nachdem ich ihm ein weiteres mal meine Rechnung gezeigt habe und er diese ignoriert hat, fing er an sauer zu werden. Er meinte plötzlich ich hätte nur noch Anspruch auf 8 Tage, dies hätte er so mit seiner Lohnabteilung ausgerechnet, die Rechnung selber wollte er mir aber nicht geben. Als ich ihm anbot, bis zum Ende zu arbeiten und dass er mir die ganzen Urlaubstage auch auszahlen kann, da wir sowieso Personalmangel haben, sagt er, dass er keine Urlaubstage auszahlen wird. Er hat gesagt, er ist am überlegen, mich ohne Lohnfortzahlung für die restliche Zeit freizustellen, nachdem mein Urlaub abgebaut ist.
Zudem bestand er darauf zu wissen, wer mein nächster Arbeitgeber ist, da er die Urlaubsabrechnung persönlich übergeben möchte. Bis zum Mittwoch weigerte er sich, mit mir noch mal intensiv über das Thema zu reden und eine Lösung zu finden und auch am Mittwoch hielt er mich den ganzen Tag hin, sagte mir persönlich er habe keine Zeit und ich soll nach Feierabend zu ihm kommen, jedoch hatte ich dann keine Zeit mehr dafür.
Mit einem Kollegen, der im vergangenen Jahr in der gleichen Situation war, setzte ich also ein Schreiben auf, mit welchem er auch letztes Jahr vor dem Arbeitsgericht Erfolg hatte und seinen ganzen Anspruch einklagen konnte. Das Schreiben verlinke ich ebenfalls. Um es kurz zu machen, da die Zeit für mich rannte, brauchte ich eine Entscheidung, andernfalls wäre ich zum Arbeitsgericht gegangen und hätte über ein Eilverfahren eine einstweilige Verfügung über meinen Urlaub beantragt, da ich auch nicht eingesehen hab, dass er bei nicht -gewährung meines Urlaubs die Zusatztage einfach verfallen lässt. Nun ja, ich konnte kein Gespräch mehr mit ihm führen, er hatte wieder mal keine Zeit für mich, also schickte ich ihm die Email mit der Forderung. Verlinke ich ebenfalls. https://imgur.com/a/ZM7UCDG
Kurze Zeit später die Antwort von ihm. Unprofessionell, impulsiv, wutentbrannt, gar keine Einsicht.
https://imgur.com/a/g2g2dDA
Jetzt hat er mich freigestellt. Theoretisch gut für mich, da ich jetzt mehr Tage zu Hause bin, als ich eigentlich Urlaub hätte. ABER. Seine Formulierung meiner Meinung nach ist nicht glasklar. Er hat mich freigestellt, hat aber nicht gesagt, ob widerruflich oder unwiderruflich. Er hat auch nicht geschrieben, ob die Freistellung dem Abbau des Resturlaubs dient. Er hat mir zwar wieder eine andere Rechnung für den Resturlaub gegeben, die ist aber wieder ein mal falsch, zumindest hat er mich wieder zu Brückentage abgezogen. Und wieder ein mal will er wissen, wer denn mein neuer Arbeitgeber ist. Zudem gibt es mir sehr zu denken, da er vorher bereits mündlich erwähnt hatte, mich OHNE Lohnfortzahlung freizustellen. Meiner Meinung nach auch absolut nicht rechtens.
Jetzt bin ich ein wenig durcheinander. Die letzten Woche waren sowieso nicht einfach, Schlafstörungen, ständig Sorgen und Probleme durch den Arbeitgeber, auch mein Arzt sagte mir, er würde mich krankschreiben, wenn es nach ihm ginge, allerdings bin ich mir da noch nicht so sicher ob der Chef nicht völlig am Kabel drehen würde und mich dann fristlos kündigen würde.
Was meint ihr, soll ich mir in der Situation schon mal einen Anwalt holen, lohnt sich das, oder doch eher vors Arbeitsgericht? Sollte ich das jetzt schon tun, oder erst nach der Kündigung am 31.7.?
Edit: Erst im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich bei meiner Urlaubsrechung auch einen Fehler gemacht habe, die ich dem Chef geschickt habe, und es 14 Tage heißen sollte, nicht 15 Tage.
-- Editiert von User am 10. Juli 2026 09:52
Kündigung, Resturlaub und Probleme mit dem Chef
Dass du 'mit den Nerven zu Fuß' bist, ist nach der Schilderung verständlich.
Allerdings halte ich es für vollkommen überflüssig, dass du dich mit dem Typen kloppst, du wirst ihn schwerlich zur Einsicht bringen.
Warte ab, was passiert - und wenn es nicht passt, erhebst du Lohnklage. Das geht ganz ohne Anwalt.
Dass die Freistellung so unklar ist, gereicht dir zum Vorteil. (Ich verstehe nicht, wenn Angestellte ihren Chefs unbedingt klarmachen wollen, wie es richtig zu laufen hat.)
Sicher ist, dass dir bei Kündigung in der 2. JH der ganze Urlaub nach BUrlG zusteht, bei Extra-Urlaub muss man schauen, was genau geregelt ist; bei einer Pro-rate-Regelung dürftest du richtig liegen.
Aber gemach - entspann dich, warte ab und vertrau aufs Arbeitsgericht.
Das schont deine Nerven.
Zitat :Dass die Freistellung so unklar ist, gereicht dir zum Vorteil.
Wirklich? Die scheint nur mündlich erfolgt zu sein:
Zitat :Er hat mich freigestellt, hat aber nicht gesagt, ob widerruflich oder unwiderruflich.
Bei der Chef-Beschreibung halte ich es für nicht unwahrscheinlich, dass das Gehalt ausbleibt wegen unentschuldigtem Fehlen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich kann blaubär+ nur voll zustimmen ...
Zitat :Wirklich?
ja, durchaus.
Zitat :Die scheint nur mündlich erfolgt zu sein:
Wie kommt man darauf, wo sich doch aus dem Beitrag des TS das genaue Gegenteil ergibt?
Zitat :Wie kommt man darauf
Zitat :Er hat mich freigestellt, hat aber nicht gesagt, ob widerruflich oder unwiderruflich.
Vielleicht habe ich mich da nicht gut ausgedrückt. Freigestellt hat er mich ja durch die Email. Konntet ihr die Imgur-Links gut einsehen?
Mündlich hatte er mir nur vorher schon die Freistellung OHNE Lohn angedroht, er hätte mir nur die 8 Tage Urlaub nach SEINER komischen Rechnung angerechnet, Rest der Freistellung unbezahlt. Diese Aussage von ihm hab ich aber leider nicht schriftlich.
In der Email selber, wo er mich schriftlich freistellt, schrieb er allerdings nichts genaueres, weder über widerruflich/unwiderruflich noch über Lohnfortzahlung oder Urlaubsabbau. So wie ich das im Internet in diversen Foren gelesen hab, muss die Freistellung genaustens erklärt sein, um welche Art es sich handelt etc...
Muss ich ihm jetzt überhaupt auf diese unverschämte Email antworten oder sollte ich erst mal abwarten und Tee trinken?
Und bezüglich Krankschreibung. macht es Sinn sich dann noch mal ab nächster Woche krankschreiben zu lassen? Immerhin ist das ja jetzt weder Urlaub noch entspannte Freizeit für mich, nicht bei dem was der Typ mir alles abgefordert hat die letzte Zeit über...
@ Caveat
Was bitte ist denn das für eine Logik? Nur weil etwas nicht gesagt wurde, wandelt sich eine zuvor textlich getroffene Aussage doch nicht in ein mündliche Aussage um.
Zitat :Vielleicht habe ich mich da nicht gut ausgedrückt.
Nö, alles sehr klar beschrieben
Zitat :Freigestellt hat er mich ja durch die Email.
Eben.
Zitat :In der Email selber, wo er mich schriftlich freistellt,
Nein, eine Mail ist in der Regel textlich und nicht schriftlich. Ausnahme können E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES).
Zitat :So wie ich das im Internet in diversen Foren gelesen hab, muss die Freistellung genaustens erklärt sein, um welche Art es sich handelt etc...
Nein, da ist kein "muss". Es wäre natürlich besser, aber das ist alleine das Problem des AG.
Zitat :Muss ich ihm jetzt überhaupt auf diese unverschämte Email antworten oder sollte ich erst mal abwarten und Tee trinken?
Nö, ich würde da gar nicht drauf reagieren.
Zitat :Und bezüglich Krankschreibung. macht es Sinn sich dann noch mal ab nächster Woche krankschreiben zu lassen?
Sofern es keine "Rache-Krankschreibung ist (die kann dem AN auf die Füße fallen) spricht nichts dafgegen.
Zitat :Sofern es keine "Rache-Krankschreibung ist (die kann dem AN auf die Füße fallen) spricht nichts dafgegen.
Absolut nicht, mich plagen ja schon seit Wochen Kopf- und Bauchschmerzen wegen dem AG und Schlafstörungen noch on top, mein Doc hatte dafür völliges Verständnis gezeigt, besonders als ich ihm die Email und den Umgangston gezeigt habe... Ich mein ich krieg die AU ja auch nicht einfach so geschenkt, mein Arzt wird ja auch sehen dass da etwas nicht stimmt.
Und im Ernstfall, sollte der AG das Anzweifeln, wird dann der Arzt persönlich zu meinem Gesundheitsstatus befragt?
Zitat :So wie ich das im Internet in diversen Foren gelesen hab, muss die Freistellung genaustens erklärt sein, um welche Art es sich handelt etc...
Wenn der Arbeitgeber die Freistellung mit Urlaubsansprüchen / Zeitkonten etc. aufrechnen will, dann ja.
Macht er das nicht, gilt die Freistellung nicht als unwiderruflich und er kann keinen Urlaub mit der Freistellung verrechnen.
Ich sag es mal so, natürlich kannst Du Dich AU schreiben lassen, an der ganzen Sache mit den Urlaubstagen würde sich dadurch aber genau nichts ändern.
Es ist doch bereits jetzt abzusehen, dass der AG das nicht sauber hinbekommen wird und der Gang zum Arbeitsgericht quasi vorprogrammiert ist.
Also die kommende letzte Abrechnung abwarten, gucken was er abrechnet, ggfl. fehlende Positionen unter Fristsetzung anmahnen (im Grunde nicht notwendig, macht sich aber besser) und danach die von blaubär ins Spiel gebrachte Lohnklage einreichen.
Und das Arbeitsgericht ist da die beste Lösung? Ich frag nur, weil ein Kollege meinte, es wäre besser für mich, mir jetzt schon einen Anwalt hier aus meinem lokalen Umfeld für 160€ zu nehmen. Würde der etwas anderes/besseres machen?
Zitat :Ich mein ich krieg die AU ja auch nicht einfach so geschenkt,
Naja, alleine hier n der Gegend gibt es 3 Ärzte die für "sehr tolerante AU" bekannt sind.
Zitat :mein Arzt wird ja auch sehen dass da etwas nicht stimmt.
Das würde ich in der Tat erwarten.
Zitat :Und im Ernstfall, sollte der AG das Anzweifeln, wird dann der Arzt persönlich zu meinem Gesundheitsstatus befragt?
Der MDK richtet sich meist nach den Akten, kann den Arzt aber auch befragen.
Zitat :ein Kollege meinte, es wäre besser für mich, mir jetzt schon einen Anwalt hier aus meinem lokalen Umfeld für 160€ zu nehmen.
Welcher Rechtsanwalt sollte den Fall für lächerliche 160 EUR abwickeln? Aber wenn sich einer findet der das für die paar EUR kompetent macht, warum nicht?
Zitat :Würde der etwas anderes/besseres machen?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten. Aber auch der Rechtsanwalt muss in dem Falle für einen vollstreckbaren Titel vor Gericht ziehen, denn ich glaube nicht , das der AG sich von Anwaltsschreiben beeindrucken lässt.
Zitat :Was bitte ist denn das für eine Logik? Nur weil etwas nicht gesagt wurde, wandelt sich eine zuvor textlich getroffene Aussage doch nicht in ein mündliche Aussage um.
Was ist das für eine Logik, zu schreiben, dass etwas nicht gesagt wurde, obwohl man ein Schreiben erhalten hat? Logisch wäre gewesen:
"Er hat mich freigestellt, hat aber nicht geschrieben, ob widerruflich oder unwiderruflich."
Zitat :abwarten und Tee trinken?
Das ist mein Rat: abwarten und ein Getränk deiner Wahl.
Du bist derjenige, der mit Krankheit reagiert, deinen Chef wird das Ganze kaum berühren, wette ich.
Das Grundschema einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ist simpel:
A fordert >> B bestreitet -- ggf. noch eine Runde Argumente -- Feststellung, dass genau dies der Standpunkt ist >> Klärung vor dem ArbG, wenn Verständigung nicht möglich / erfolgreich
Da braucht es keinen großartigen Briefwechsel.
Ein Anwalt kann dir Arbeit abnehmen - dafür zahlst du dann aber und das Geld bekommst du auch nicht zurück, auch nicht, wenn deine Klage erfolgreich ist. Jedenfalls in erster Instanz.
Zitat :Was ist das für eine Logik, zu schreiben, dass etwas nicht gesagt wurde, obwohl man ein Schreiben erhalten hat?
Eine ganz einfache und absolut normale Logik. Denn was geschrieben wurde, das kann ja jeder hier nachlesen. Was gesagt bzw. nicht gesagt wurde, kann man nur erfahren, in dem die TS es entsprechend schreibt.
Zitat :Logisch wäre gewesen:
Das wäre ein absolut wirre Logik gewesen, weil völlig sinnlos - siehe oben.
Wenn du Lohn einklagen müsstest, weil in der letzten Abrechnung zu Ende Juli was fehlt, ist das Arbeitsgericht ab 1.8. die richtige Stelle.Zitat :Und das Arbeitsgericht ist da die beste Lösung?
Was meint ein Kollege, könne ein Anwalt für 160,- (??) jetzt noch bis Ende Juli erreichen?
Gute Besserung!
-- Editiert von User am 10. Juli 2026 15:24
Bei meinem Chef gehe ich sehr stark davon aus, dass sowohl Lohn als auch Abgeltung des Urlaubs fehlen werden, das kann beides in einer Klage eingereicht werden?
So wie mein Kollege es erzählt hat, ging es bei ihm wohl um einen Kündigungsstreit, aber ich weiß natürlich auch nicht welchen Ausmaß die ganze Geschichte genommen hat und ob es nur bei den 160€ geblieben ist. Ich denke er hat auch vermutet dass ein Anwaltsschreiben den Chef noch vor Auslaufen des Vertrags dazu überredet, mir mehr Urlaubstage anzuerkennen.
Zitat :...ein Kollege meinte, es wäre besser für mich, mir jetzt schon einen Anwalt hier aus meinem lokalen Umfeld für 160€ zu nehmen.
Dafür gibt es eine Erstberatung, heißt er hört sich Dein Problem an und sagt Dir was dazu.
Zitat :Würde der etwas anderes/besseres machen?
Wenn der Anwalt mehr machen würde, als mit Dir zu reden, würde es deutlich teurer werden.
Zitat :Und das Arbeitsgericht ist da die beste Lösung?
Es kostet nichts, bei der Formulierung der Lohnklage helfen die Rechtspfleger an der Rechtsantragsstelle und im Gegensatz zu einem Anwaltsschreiben, kann man ein Schreiben / Urteil eines Gerichtes nicht so einfach (folgenlos) ignorieren.
Zitat :Bei meinem Chef gehe ich sehr stark davon aus, dass sowohl Lohn als auch Abgeltung des Urlaubs fehlen werden, das kann beides in einer Klage eingereicht werden?
Ja, sie könnte sogar noch auch auf Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses, oder, oder, oder erweitert werden.
-- Editiert von User am 10. Juli 2026 15:40
Zitat :Denn was geschrieben wurde, das kann ja jeder hier nachlesen.
Das "Was" ja. Ob dieses geschrieben oder nur gesagt wurde, wurde eben nicht explizit erwähnt.
Zitat :Bei meinem Chef gehe ich sehr stark davon aus, dass sowohl Lohn als auch Abgeltung des Urlaubs fehlen werden, das kann beides in einer Klage eingereicht werden?
Ja, man kann alles in eine Klage packen.
Zitat :Ob dieses geschrieben oder nur gesagt wurde, wurde eben nicht explizit erwähnt.
Doch es wurde.
Ich danke euch schon mal für die vielen hilfreichen Antworten, das hat mir definitiv ein wenig mentale Last abgenommen, ich hatte mir schon riesige Sorgen gemacht dass ich jetzt täglich am Ball bleiben muss und mich weiter auch persönlich noch mit dem Chef Tag für Tag herumschlagen muss.
Zitat :Doch es wurde.
Nope.
Zitat :Nope.
Scheingefechte nenne ich das.
Das hatte wir im Forum doch öfter, dass Chefs sich aufführen wie die Axt im Walde. Hier anscheinend ein Wüterich mit sehr begrenzter Sachkenntnis. Und es ist auch nicht wirklich neu, dass und wenn Chefs richtig fies werden können, wenn ihnen eine Kündigung nicht passt. Sich dabei spekulativ aufzureiben - in die Luft gesetzte Energieverschwendung, um meine geschätzte Sekretärin von früher zu zitieren.
Der Punkt ist: was am Ende der Chef tut oder nicht tut, bleibt abzuwarten - sofern es nicht stimmt, wird es zu einem weitern Punkt der Klage und dann entschieden. Jedenfalls nichts, was den Fragesteller aufregen und ihm den Schlaf rauben müsste.
Zitat :Nope.
UNGLAUBLICH
Zitat :UNGLAUBLICH
Reg Dich ab.
Soll Caveat sich doch so unsäglich blamieren wie er mag, so weis jeder wie seine Aussagen zu werten sind. Ist doch wie bei einem anderen forenweit berüchtigten Nutzer - wenn man dem seinen geschriebenen Unfug vorhält kommt doch auch nur Rabulistik mit der er sich versucht wieder raus zu winden und alles noch schlimmer macht
Wobei die Ähnlichkeiten schon verblüffend sind. Eventuell ist Caveat auch der Zweitaccount von dem anderen forenweit berüchtigten Nutzer?
Soeben habe ich eine neue Email vom Chef erhalten und weiß nicht was ich davon halten soll, es hört sich aber weiterhin nach völligem Quatsch an was er mir da weiß machen will, oder was meint ihr? Bin ich ihm jetzt noch zu irgendwas verpflichtet oder kann ich das gekonnt ignorieren bis zu meinem letzten "Arbeitstag" am 31.7. bzw bis zur neuen Lohnabrechnung, mit der ich dann zum Arbeitsgericht gehe?
Link zur neuen Email: https://imgur.com/a/VBsv7tv
Zitat :es hört sich aber weiterhin nach völligem Quatsch an was er mir da weiß machen will
Ja, völliger Blödsinn. Der alte Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Urlaubsbescheinigung direkt an den neuen Arbeitgeber zu senden. Im Gegenteil hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der alte Arbeitgeber ihm diese Bescheinigung aushändigt, damit er sie selbst beim neuen Arbeitgeber vorlegen kann.
Einfach in die Liste für die Klage aufnehmen.
Und dann noch die Aussage, dass der "Textilverband" in seinem Auftrag einen Betrag von mir zurückfordern wird...
Gar nichts. Du musst dem Chef nicht antworten. Das Ding mit der Urlaubsbescheinigung hat Zeit. Er hat dir zum 31.7.26 eine solche Bescheinigung auszustellen. §6 (2) BurlG.Zitat :weiß nicht was ich davon halten soll
Die kannst du später deinem neuen AG vorlegen.
nak-nak-nak...na und? Auch dazu musst du dich nicht äußern oder gar darüber nachdenken.Zitat :Und dann noch die Aussage, dass der "Textilverband" in seinem Auftrag einen Betrag von mir zurückfordern wird...
Wenn wer was von dir fordert, wird er dir schreiben und dir *verraten*, warum.
Also lass dich nicht wuschig machen. Am besten im Schatten relaxen...
Bist du jetzt AU ? Oder im längst genehmigten Urlaub?
Zitat :Bist du jetzt AU ? Oder im längst genehmigten Urlaub?
Ich habe den Ratschlägen hier gefolgt und hab erst mal gar nichts gemacht, schließlich hat mein Chef ja weder spezifiziert ob ich widerruflich/unwiderruflich freigestellt bin, noch dass durch die Freistellung Urlaubstage abgebaut werden sollen, heißt für mich jetzt erst mal dass ich zu Hause bleiben kann und mir zusätzlich zum Lohn Anfang August auch noch der Resturlaub komplett ausgezahlt werden müsste.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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