Kündigung, Urlaub etc bei 400 EUR Job

15. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Katze86
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 18x hilfreich)
Kündigung, Urlaub etc bei 400 EUR Job

Hallo,

ich bin 20 jahre alt und arbeite jetzt seit über zwei Jahren bei einer Firma als Aushilfe im Verkauf, also auf 400 EUR Basis. Nun heißt es, dass der Laden, in dem ich arbeite, im August Betriebsurlaub hat. Ich habe meine Filialleiterin gefragt, ob ich nicht in einen der weiteren fünf Geschäfte arbeiten könnte. Jedoch habe ich bis jetzt noch keine Antwort bekommen. Nun will ich wissen, ob die Firma mich in einen Ihrer anderen Geschäfte für den August unterbringen muss oder ob für die Zeit Urlaub nehmen kann/muss oder ob sie mich in ein anderes Geschäft unterbringen müssen. Bis jetzt (also die letzten zwei Jahre) habe ich keinen bezahlten Urlaub bekommen, es wurde mir nicht einmal gesagt, dass es für Aushilfen so etwas gibt. Wenn ja, wie errechnet sich dieser? Und wie ist es mit der Kündigungsfrist? Es heißt nämlich auch, dass der Laden, in dem ich arbeite, bald zumacht, aber sie wissen nicht genau, wann. Habe ich vier wochen Kündigungsfrist? Und muss ich in dieser Zeit beschäftigt werden, da es ja noch weitere Geschäfte gibt? Im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist, vom Urlaubsanspruch oder von der Anzahl von Stunden, die ich arbeiten soll.

Ich arbeite nicht an festen Tagen, es kann vorkommen, dass ich nur an einem Tag in der Woche arbeite oder an allen sechs Tagen. Durchschnittlich arbeite ich im Monat so um die 45 Stunden.

Vielen Dank schon mal im Voraus unt Entschuldigung, dass ich hier so durcheinander geschrieben hab, aber hier geht selbst alles drunter und drüber zu!

lg

-- Editiert von Katze86 am 15.07.2007 23:30:01

-- Editiert von Katze86 am 16.07.2007 00:39:59

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6 Antworten
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#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Da nichts vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Also 4 Wochen Urlaub im Jahr. Normalerweise also 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

Egal ob Du nun 1 oder 5 Tage in der Woche arbeitest, also unregelmäßig, kommst Du ja auf ca. 45 Std. im Monat.

Grundsätzlich kann man sagen, daß Du 4 Wochen am Stück freinehmen kannst, die bezahlt werden müssen.

In Deinem Fall müßte der AG also pro Woche, die Du frei nimmst, 100€ bezahlen.

Du hast 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder letzten des Monats.

Das heißt, z.B. heute (16.07.07) könnte der AG Dich zum 15.08.2007 kündigen. Am 19.07.07 könnte er Dich aber erst zum Ende des Monats kündigen.

Laß Dir nicht vom AG erzählen, daß es sowas für 400-Kräfte nicht gibt.

Ggfs. einklagen beim Arbeitsgericht.

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#2
 Von 
Katze86
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Könnten Sie mir bitte noch sagen, in welchen §§ das steht?? Ich kenn mich nämlich im Arbeitsrecht so gut wie gar nicht aus!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

§622 Kündigungsfristen
§623 Schriftform der Kündigung

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html

§1 Urlaubsanspruch
§2 Geltungsbereich
§3 Dauer des Urlaubs (Hier ist von 24 Werktagen die Rede, also bei einer 6-Tage-Woche, was 4 Wochen entspricht)
$11 Urlaubsentgelt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47579 Beiträge, 16823x hilfreich)

Die arbeitsrechtlichen Gesetze gelten auch für einen 400€-Job in vollem Umfang.

Sonderregelungen gibt es für einen 400€-Job nur im Steuerrecht und bei den Sozialabgaben.

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#5
 Von 
Katze86
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 18x hilfreich)

Hab da glatt noch eine Frage... Und zwar ob ich den Urlaub vom letzten Jahr auch noch geltend machen kann oder ob dieser schon verfallen ist? Wie gesagt hat man mir von meinen Ansprüchen etc. gar nichts gesagt!

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Der ist leider schon verfallen. Also kannst Du aus 2006 weder Urlaub nehmen noch Dir das Geld dafür auzahlen lassen. Der Verfallstag ist glaube ich immer der 28. Febr. oder 31. März, bezogen auf den Urlaub des Vorjahres.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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