Ich hatte seit 15.05.06 einen Anstellungsvertrag als geringfügig Beschäftigte. Heute bekam ich meine Kündigung telefonisch, durch die Sekrätärin mitgeteilt. Ich hatte eine wöchentliche Arbeitszeit von 12 Stunden. Außerdem bin ich seit heute erkrankt, hat dies Auswirkungen auf Weiterzahlung des Gehaltes im Falle einer Krankheit und darf mir einfach telefonisch gekündigt werden ohne schriftliche Form?
Kündigung, geringfügige Beschäftigung
8. September 2006
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Frage vom 8. September 2006 | 14:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung, geringfügige Beschäftigung
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#1
Antwort vom 8. September 2006 | 15:07
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Nein, eine Kündigung ist nur schriftlich wirksam (BGB § 623
). Der Arbeitgeber hat also nicht nur die Schriftform einzuhalten, sondern auch eine Kündigungsfrist (mal im Vertrag nachschauen, wie lang diese ist).
Momentan hat der AG erst mal Entgeltfortzahlung zu leisten (vorausgesetzt er hat von dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!).
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