Guten Tag Zusammen!
Ich habe heute meinen Arbeitsvertrag erhalten. Dieser beinhaltet auf einer zusätzlichen Seite eine Klausel, die mir etwas merkwürdig vorkommt. Ich möchte gern wissen, ob diese Rechtens ist.
Bei dem Vertrag handelt es sich um eine befristete Anstellung von 20 Monaten, als Vertretung für eine Kollegin im Mutterschutz.
Auf dieser "zusätzlichen" Seite wird nocheinmal explizit darauf hingewiesen, dass das Arbeitsverhältnis nach 20 Monaten endet ODER wenn meine Kollegin entscheiden sollte frühzeitig aus ihrem Mutterschutz zurück zu kehren. Sollte die Kollegin früher wiederkehren, bleibt mir noch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Ich habe noch nie von einer solchen Klausel gehört. Ist dieser Zusatz Arbeitsrechtlich zulässig? (Zumal ich mich ja schon 3 Monate vorher bei der Bundesagentur für Arbeit melden müsste)
Es wäre toll, wenn mir Jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank und beste Grüße
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Kündigung, weil Kollegin aus Mutterschutz kommt
23. Juni 2014
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Frage vom 23. Juni 2014 | 18:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung, weil Kollegin aus Mutterschutz kommt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. Juni 2014 | 19:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Alles klar. Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
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#3
Antwort vom 23. Juni 2014 | 21:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119370 Beiträge, 39714x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Zumal ich mich ja schon 3 Monate vorher bei der Bundesagentur für Arbeit melden müsste <hr size=1 noshade>
Diese Frist würe nur gelten wenn man den Zeitpunkt der Beendigung auch kennt.
Ansonsten verkürzt sich die Frist entsprechend auf "unverzüglich nach bekannt werden".
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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