Kündigung,Abfindung, Arbeitsamt Anrechnung

27. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
shorty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung,Abfindung, Arbeitsamt Anrechnung

Hallo

Hier überschlagen sich derzeit die Ereignisse und in manchen Dingen scheint vieles uneins zu laufen.

Mann hat nach 10 Jahren die betriebsbedingte Kündigung zum 31.8. bekommen, ist bis dahin (unter Vorbehalt) freigestellt und würde auch eine Abfindung bekommen.

Wenn er die Kündigung so unterschreibt- ohne dagegen zu klagen- KANN es uns passieren, dass er beim Arbeitslosengeld dafür 3 Monate gesperrt würde und dann nur noch 9 Monate alu bekäme.
Schwager- in der gleichen Lage im letzten Jahr(anderes AA)- hat seine Abfindung bekommen und die 12 Monate alu.
Gestern spreche ich mit einer Frau, deren Mann auch vor 2 Monaten die Kündigung nach 3 Jahren bekam und da will das Arbeitsamt (das gleiche wie bei uns) die Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnen.

3 Fälle mit Abfindung - 3 absolut unterschiedliche Varianten.

Ich dachte immer, es gäbe REGELN, nach denen sich auch ein Arbeitsamt richten muss und wie kann es dann sein, dass alles so unterschiedlich auszufallen scheint?

Vielleicht kann mir ja von euch einer was erklären- wäre escht klasse.

Danke und trotzdem noch allen einen schönen Tag wünscht

shorty




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

***Ich dachte immer, es gäbe REGELN, nach denen sich auch ein Arbeitsamt richten muss und wie kann es dann sein, dass alles so unterschiedlich auszufallen scheint?***

Geh mal bei einem AA zu 3 verschiedenen Sachbearbeitern...du wirst 3 versch. Antworten bekommen...Regeln beim AA (haha).. die haben ihre eigenen,glaub ich....

So meine Meinungen zu den Fällen:

1. Würde ich nie unterschreiben. Weder kündigung noch Aufhebungsvertrag. Wie o.g. würde er 3 monate sperre bekommen und nur 9 monate ALU.Er muss sich kündigen lassen.
2.versteh ich nicht ganz?! Er hat seine Kündigung unterschrieben und erhält sowohl Abfindung und ALU? geht eigentlich gar nicht (s.1.)
3. soweit ich weiß, darf ein AA eine Abfindung nicht reinrechnen, ich nehme du meinst, er muss es erst aufbrauchen? Das wäre bei ALU II der Fall. Reinrechnen im Sinne von *zum Lohn dazu rechnen* dass dürfen(müssen sogar?!) die, dadurch steigt ja auch das ALU um etwas mehr.

Das ist meine Meinung dazu....

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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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