Kündigung,schwangerschaft Probezeit.Bitte!!!!

7. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
lucie85
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung,schwangerschaft Probezeit.Bitte!!!!

Hallo,

ich habe am 1.5 eine Ausbildung angefangen und bin nun schwanger.Ich war so am ende und habe mit meinen chef telefoniert und es ihn dann gesagt und ich sagte,dann aus den effekt herraus,das ich kündige.Natürlich war es nicht mein vorhaben und habe es am anderen Tag wiederufen,worauf er nur meinte,er hätte mich ja jetzt schon abgemeldet.Ich sagte das ich weitermache aber er hat mir die Kündigung jetzt schriftlich zugeschickt.Ich habe gehört,das eine mündliche Kündigung unwirksam ist aber was schreibe ich jetzt in den Brief um mich auf das Mutterschutzgesetz zu berufen.So das die Kündigung unwirksam ist.

Wäre echt toll,wenn mir jemanden so einen vordruck geben könnte.Bin darin nicht so gut

Vielen lieben dank

Achja ich bin noch in der Probezeit und arbeite als hotelfachfrau ;)

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-- Editiert am 07.06.2011 17:59

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ihre mündliche Kündigung ist ohne rechtliche Wirkung.
Hat der AG seinerseits nun gekündigt? Dann müssten Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung unbedingt Kündigungsschutzklage einreichen.

Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, dann kommt hier eventuell ein Beratungsschein und Prozesskostenhilfe in betracht. Den Beratungsschein können Sie beim örtlichen Amtsgericht beantragen.
Gleichzeitig sollten Sie umgehend dem AG nachweislich die Schwangerschaft bekannt geben. Das alein verhindert aber noch nicht das Wirksamwerden der Kündigung - also unbedingt die 3 Wochenfrist einhalten.

Grundlage für das Kündigungsverbot in dem Fall ist der § 9 MuschG.

http://dejure.org/gesetze/MuSchG/9.html

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#2
 Von 
lucie85
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für die antwort.

Wir formaliere ich das den am besten?Ja er hat jetzt gekündigt schriftlich....ich weiß ja das ich im recht bin,nur weiß ich nicht wie ich den widerspruch am besten formaliere,das er genau weiß,das ich mich erkundigt habe

und reicht ein einschreiben aus????Anwalt wollte ich ersteinmal aussen vor lassen,weil ich sonst immer gut mit ihm klar gekommen bin

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Warum hat der Chef denn jetzt gekündigt? Doch wohl nicht wegen Schwangerschaft, oder? Was ist das für eine Ausbildung, die am 1. Mai anfängt? Gehst Du denn noch arbeiten?

wirdwerden

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#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
ich verstehe die Frage so, das der AG jetzt im Rahmen der Probezeit gekündigt hat!?
Dann nutzt auch das ArbGericht nichts! Innerhalb der Probezeit können beide Seiten innerhalb von 14 Tagen kündigen! Eine besondere Erklärung bedarf es hierbei nicht!
Wieso wolltest du deinen Job kündigen, als du erfahren hast, das du schwanger bist??? Das ist keine Krankheit oder ein Kündigungsgrund! Du bist nur Schwanger...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und auch während der Probezeit kann eine Schwangere nicht ohne weiteres gekündigt werden. Deshalb ja meine Nachfrage.

wirdwerden

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#6
 Von 
lucie85
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hatte vorher immer als Aushilfe dort gearbeitet und,weil er so zufrieden mit mir war hat er mir am 1.5 den Ausbildungsvertrag auf den Tisch gelegt und das war halt meine Chance...

Nein nicht weil ich denke,das ne Schwangerschaft ne Krankheit ist.Ich hatte halt Gewissensbisse,weil ich halt in den Probezeit schwanger geworden bin...naja jetzt ist es zu spät und ich will die ausbildung unbedingt weitermachen.

Kann mir nicht jemand kurz sagen wie ich es am besten Formulieren kann.

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#7
 Von 
lucie85
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

ich tippe mal ebent das schreiben ab


Sehr geehrte Frau ***

Ihrem Wunsch entsprechend,habe ich das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute und Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

***


was muss ich jetzt genau schreiben und brauche ich unbedingt einen Anwalt???

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben eine Kündigung erhalten. 1000kleinesachen hat schon geschrieben, dass Sie jetzt Klage dagegen einreichen müssen oder einen Anwalt das tun lassen, was zu empfehlen wäre.
Die Kündigung wird nicht unwirksam dadurch, dass Sie sich auf das Mutterschutzgesetz berufen, die Kündigung wird unwirksam, wenn ein Arbeitsgericht das feststellt.

Die zulässige Probezeit dürfte um sein.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/probezeit-in-der-ausbildung.html :
"Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine vorherige Beschäftigung, die in engem Zusammenhang mit der Ausbildung stand, auf die Probezeit angerechnet werden muss, bzw. die Probzeit nur die Mindestzeit von einem Monat betragen darf. Wenn der Azubi Anspruch auf eine kürzere Probezeit hat, kann er auch mit diesem Argument gegen eine Kündigung in der Probezeit vorgehen. Dies gilt auch, wenn die kürzere Probezeit im Ausbildungsvertrag nicht vermerkt wurde."

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#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@CBW

quote:
Dann nutzt auch das ArbGericht nichts! Innerhalb der Probezeit können beide Seiten innerhalb von 14 Tagen kündigen! Eine besondere Erklärung bedarf es hierbei nicht!


Manchmal machen mir Ihre Aussagen Angst. Das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft greift sofort, auch wenn die Probezeit des Ausbildungsverhältnisses noch nicht vorbei ist.
Da es hier um ein Ausbildungsverhälnis geht, besteht im Übrigen überhaupt keine Kündigungsfrist bei Probezeitkündigungen.

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@luci85

Wenn über dem Brief nicht das Wort Kündigung steht, dann wäre der Text nach meinem Verständnis keine wirksame Kündigung. Der AG kan den Vertrag nicht einseitig aufheben und für einen Aufhebungsvertrag bedarf es der Unterschrift beider Seiten. Wenn also noch Hoffnung besteht, es handelt sich lediglich um ein Missverständnis, dann gehen Sie morge wieder zur Ausbildung und versuchen das Problem richtig zu stellen. Sollte der AG aber uneinsichtig bleiben, dann würde ich an Ihrer Stelle sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Dann bringen auch wohlformulierte selbstgeschriebene Briefe nix.

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#11
 Von 
lucie85
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

aber er hat mich ja schon wieder abgemeldet...
Es steht nirgends das wort kündigung.

Also am besten morgen sofort zum Anwalt???
Würde das nicht ohne gehen.Sorry das ich so blöd frage aber habe damit keinerlei Erfahrungen

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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es wäre vielleicht hilfreich, wenn Sie mal hier reinschreiben, was der Arbeitgeber Ihnen geschrieben hat.

Es geht auch ohne Anwalt. Dazu rufen Sie morgen das Arbeitsgericht an, fragen nach den Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle und gehen mit dem Schreiben dahin. Sollte es sich um eine Kündigung handeln, können Sie Klage gegen diese einreichen, der zuständige Rechtspfleger hilft bei der Formulierung. Der berät Sie aber nicht, deshalb ist der Tipp mit dem Anwalt besser. Den Rechtsberatungsschein können Sie direkt bei derselben Stelle holen oder der Anwalt beantragt ihn für Sie. Das sollten Sie aber telefonisch vorher klären, ob er das macht.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
aber er hat mich ja schon wieder abgemeldet...


Dann muss er Sie eben wieder anmelden. Wann kam denn das Schreiben? Ist das vom AG unterschrieben?

quote:
Würde das nicht ohne gehen.


Probieren Sie es doch einfach morgen früh - entweder der AG bekommt sich wieder ein oder er bleibt stur. Wie soll man das als Aussenstehender einschätzen können?

Sollte der AG stur bleiben, dann würde ich mir erstmal den Beratungsschein beim Amtsgericht holen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Es wäre vielleicht hilfreich, wenn Sie mal hier reinschreiben, was der Arbeitgeber Ihnen geschrieben hat.


steht doch da...

"Sehr geehrte Frau ***

Ihrem Wunsch entsprechend,habe ich das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute und Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

***"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Verständnisfrage:

quote:
Der AG kan den Vertrag nicht einseitig aufheben und für einen Aufhebungsvertrag bedarf es der Unterschrift beider Seiten


quote:
Ihrem Wunsch entsprechend,habe ich das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgehoben.


Ist das dann einseitig? Die AN hat die Kündigung ausgesprochen, der AG hat sie angenommen.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die AN hat die Kündigung ausgesprochen, der AG hat sie angenommen. <hr size=1 noshade>


§ 623 BGB

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#18
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Alles klar. Danke.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lucie85
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

so war jetzt beim Anwalt.Mein Chef hat jetzt das Schreiben vom Anwalt bekommen aber sieht es noch immer nicht ein und lässt sich auch nicht davon abbringen,das ich gekündigt bin.Dazu kommt er will mir jetzt irgendwelche unentschuldigte Fehltage anhängen was aber nicht so ist.Ausserdem meint er,ist er eh dagegen versichert und hätte schon mit der IHK gesprochen und mit den Anwalt :(

Oh man was mache ich den jetzt? Der macht mir mein Leben zur Hölle und die Mutter sowieso

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#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

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wirdwerden

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