Hallo,
ich habe am 1.5 eine Ausbildung angefangen und bin nun schwanger.Ich war so am ende und habe mit meinen chef telefoniert und es ihn dann gesagt und ich sagte,dann aus den effekt herraus,das ich kündige.Natürlich war es nicht mein vorhaben und habe es am anderen Tag wiederufen,worauf er nur meinte,er hätte mich ja jetzt schon abgemeldet.Ich sagte das ich weitermache aber er hat mir die Kündigung jetzt schriftlich zugeschickt.Ich habe gehört,das eine mündliche Kündigung unwirksam ist aber was schreibe ich jetzt in den Brief um mich auf das Mutterschutzgesetz zu berufen.So das die Kündigung unwirksam ist.
Wäre echt toll,wenn mir jemanden so einen vordruck geben könnte.Bin darin nicht so gut
Vielen lieben dank
Achja ich bin noch in der Probezeit und arbeite als hotelfachfrau
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-- Editiert am 07.06.2011 17:59
Kündigung,schwangerschaft Probezeit.Bitte!!!!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ihre mündliche Kündigung ist ohne rechtliche Wirkung.
Hat der AG seinerseits nun gekündigt? Dann müssten Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung unbedingt Kündigungsschutzklage einreichen.
Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, dann kommt hier eventuell ein Beratungsschein und Prozesskostenhilfe in betracht. Den Beratungsschein können Sie beim örtlichen Amtsgericht beantragen.
Gleichzeitig sollten Sie umgehend dem AG nachweislich die Schwangerschaft bekannt geben. Das alein verhindert aber noch nicht das Wirksamwerden der Kündigung - also unbedingt die 3 Wochenfrist einhalten.
Grundlage für das Kündigungsverbot in dem Fall ist der § 9 MuschG.
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/9.html
danke für die antwort.
Wir formaliere ich das den am besten?Ja er hat jetzt gekündigt schriftlich....ich weiß ja das ich im recht bin,nur weiß ich nicht wie ich den widerspruch am besten formaliere,das er genau weiß,das ich mich erkundigt habe
und reicht ein einschreiben aus????Anwalt wollte ich ersteinmal aussen vor lassen,weil ich sonst immer gut mit ihm klar gekommen bin
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Warum hat der Chef denn jetzt gekündigt? Doch wohl nicht wegen Schwangerschaft, oder? Was ist das für eine Ausbildung, die am 1. Mai anfängt? Gehst Du denn noch arbeiten?
wirdwerden
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Hallo,
ich verstehe die Frage so, das der AG jetzt im Rahmen der Probezeit gekündigt hat!?
Dann nutzt auch das ArbGericht nichts! Innerhalb der Probezeit können beide Seiten innerhalb von 14 Tagen kündigen! Eine besondere Erklärung bedarf es hierbei nicht!
Wieso wolltest du deinen Job kündigen, als du erfahren hast, das du schwanger bist??? Das ist keine Krankheit oder ein Kündigungsgrund! Du bist nur Schwanger...
Und auch während der Probezeit kann eine Schwangere nicht ohne weiteres gekündigt werden. Deshalb ja meine Nachfrage.
wirdwerden
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Ich hatte vorher immer als Aushilfe dort gearbeitet und,weil er so zufrieden mit mir war hat er mir am 1.5 den Ausbildungsvertrag auf den Tisch gelegt und das war halt meine Chance...
Nein nicht weil ich denke,das ne Schwangerschaft ne Krankheit ist.Ich hatte halt Gewissensbisse,weil ich halt in den Probezeit schwanger geworden bin...naja jetzt ist es zu spät und ich will die ausbildung unbedingt weitermachen.
Kann mir nicht jemand kurz sagen wie ich es am besten Formulieren kann.
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ich tippe mal ebent das schreiben ab
Sehr geehrte Frau ***
Ihrem Wunsch entsprechend,habe ich das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute und Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
***
was muss ich jetzt genau schreiben und brauche ich unbedingt einen Anwalt???
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Sie haben eine Kündigung erhalten. 1000kleinesachen hat schon geschrieben, dass Sie jetzt Klage dagegen einreichen müssen oder einen Anwalt das tun lassen, was zu empfehlen wäre.
Die Kündigung wird nicht unwirksam dadurch, dass Sie sich auf das Mutterschutzgesetz berufen, die Kündigung wird unwirksam, wenn ein Arbeitsgericht das feststellt.
Die zulässige Probezeit dürfte um sein.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/probezeit-in-der-ausbildung.html :
"Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine vorherige Beschäftigung, die in engem Zusammenhang mit der Ausbildung stand, auf die Probezeit angerechnet werden muss, bzw. die Probzeit nur die Mindestzeit von einem Monat betragen darf. Wenn der Azubi Anspruch auf eine kürzere Probezeit hat, kann er auch mit diesem Argument gegen eine Kündigung in der Probezeit vorgehen. Dies gilt auch, wenn die kürzere Probezeit im Ausbildungsvertrag nicht vermerkt wurde."
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@CBW
quote:
Dann nutzt auch das ArbGericht nichts! Innerhalb der Probezeit können beide Seiten innerhalb von 14 Tagen kündigen! Eine besondere Erklärung bedarf es hierbei nicht!
Manchmal machen mir Ihre Aussagen Angst. Das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft greift sofort, auch wenn die Probezeit des Ausbildungsverhältnisses noch nicht vorbei ist.
Da es hier um ein Ausbildungsverhälnis geht, besteht im Übrigen überhaupt keine Kündigungsfrist bei Probezeitkündigungen.
@luci85
Wenn über dem Brief nicht das Wort Kündigung steht, dann wäre der Text nach meinem Verständnis keine wirksame Kündigung. Der AG kan den Vertrag nicht einseitig aufheben und für einen Aufhebungsvertrag bedarf es der Unterschrift beider Seiten. Wenn also noch Hoffnung besteht, es handelt sich lediglich um ein Missverständnis, dann gehen Sie morge wieder zur Ausbildung und versuchen das Problem richtig zu stellen. Sollte der AG aber uneinsichtig bleiben, dann würde ich an Ihrer Stelle sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Dann bringen auch wohlformulierte selbstgeschriebene Briefe nix.
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aber er hat mich ja schon wieder abgemeldet...
Es steht nirgends das wort kündigung.
Also am besten morgen sofort zum Anwalt???
Würde das nicht ohne gehen.Sorry das ich so blöd frage aber habe damit keinerlei Erfahrungen
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Es wäre vielleicht hilfreich, wenn Sie mal hier reinschreiben, was der Arbeitgeber Ihnen geschrieben hat.
Es geht auch ohne Anwalt. Dazu rufen Sie morgen das Arbeitsgericht an, fragen nach den Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle und gehen mit dem Schreiben dahin. Sollte es sich um eine Kündigung handeln, können Sie Klage gegen diese einreichen, der zuständige Rechtspfleger hilft bei der Formulierung. Der berät Sie aber nicht, deshalb ist der Tipp mit dem Anwalt besser. Den Rechtsberatungsschein können Sie direkt bei derselben Stelle holen oder der Anwalt beantragt ihn für Sie. Das sollten Sie aber telefonisch vorher klären, ob er das macht.
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quote:
aber er hat mich ja schon wieder abgemeldet...
Dann muss er Sie eben wieder anmelden. Wann kam denn das Schreiben? Ist das vom AG unterschrieben?
quote:
Würde das nicht ohne gehen.
Probieren Sie es doch einfach morgen früh - entweder der AG bekommt sich wieder ein oder er bleibt stur. Wie soll man das als Aussenstehender einschätzen können?
Sollte der AG stur bleiben, dann würde ich mir erstmal den Beratungsschein beim Amtsgericht holen.
quote:
Es wäre vielleicht hilfreich, wenn Sie mal hier reinschreiben, was der Arbeitgeber Ihnen geschrieben hat.
steht doch da...
"Sehr geehrte Frau ***
Ihrem Wunsch entsprechend,habe ich das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute und Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
***"
Verständnisfrage:
quote:
Der AG kan den Vertrag nicht einseitig aufheben und für einen Aufhebungsvertrag bedarf es der Unterschrift beider Seiten
quote:
Ihrem Wunsch entsprechend,habe ich das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Ist das dann einseitig? Die AN hat die Kündigung ausgesprochen, der AG hat sie angenommen.
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"gruß azrael"
quote:<hr size=1 noshade>Die AN hat die Kündigung ausgesprochen, der AG hat sie angenommen. <hr size=1 noshade>
§ 623 BGB
Alles klar. Danke.
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"gruß azrael"
Hallo,
so war jetzt beim Anwalt.Mein Chef hat jetzt das Schreiben vom Anwalt bekommen aber sieht es noch immer nicht ein und lässt sich auch nicht davon abbringen,das ich gekündigt bin.Dazu kommt er will mir jetzt irgendwelche unentschuldigte Fehltage anhängen was aber nicht so ist.Ausserdem meint er,ist er eh dagegen versichert und hätte schon mit der IHK gesprochen und mit den Anwalt
Oh man was mache ich den jetzt? Der macht mir mein Leben zur Hölle und die Mutter sowieso
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Lass es Deinen Anwalt machen.
wirdwerden
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