Kündigung , nun Brief Freistellung obwohl krank

4. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Leni2807
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung , nun Brief Freistellung obwohl krank

Hallo,

Ich habe aufgrund von Mobbing in meiner Firma gekündigt und bin auch aufgrund Mobbing krankgeschrieben bis zum 8 Mai, dann muss ich wieder hin.
Nun kam heute ein Brief dass ich Ab 9 Mai von der Arbeit freigestellt bin und meine Ansprüche auf Urlaub und andere Ansprüche abgegolten sind. Nun weiß ich aber das mein Arzt mich weiter krank Schreibt, was passiert mit der Freistellung und meinen Ansprüche : sind 13 Tage Urlaub und 177 Überstunden?

Muss ich schriftlich was melden an die Firma?

Vielen dank erstmal

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6 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dass Urlaub mit Freistellung abgegolten werden kann, ist im Prinzip richtig. Wenn du den U aber wg Krankschreibung nicht nehmen kannst, bekommst du ihn nach Beendigung des AV ausbezahlt, sobald du wieder gesund bist.
"Überstunden" sind ein Thema für sich - da ist die Frage, ob es echte Überstunden sind und was dazu geregetl ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wie und wo sind die Überstunden dokumentiert?
Steht eine Ausschlußfrist im Arbeitsvertrag?




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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leni2807
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich musste meine Stunden immer an meine Kaufmännische Leitung per mail schicken, wo auch die Üstunden aufgegliedert werden.

In meinem AV steht:

Mit dem Gehalt sind sämtliche Ansprüche der AN auf Überstunden Bzw. Mehrarbeit,Sonn und Feiertag abgegolten.
Eine Vergütung solcher Zeiten findet im übrigen nur statt, wenn diese vom AG schriftlich zugesagt worden.

Ich denke bei 177 ÜS habe ich wohl Pech?
Obwohl ich ständig im Krank damals im Büro helfen musste, da sie das alles nicht kann.

Meine Freundin meinte es muss eine Anzahl drin stehen an ÜS?

Marleen

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#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hast Du Kopien der E-Mails an die kaufmännische Leitung? Überstunden sind ein Thema für sich, aber hierfür gilt der nachfolgende Link:

http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html

Der nachfolgende Link sagt, dass Überstunden vergütet werden müssen/sollten:

http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html#tocitem10

Ich gehe davon aus, dass Du normal angestellt bist und nicht als Führungskraft tätig bist!?

In welcher Zeit hast Du diese 177 Ü-Stunden geleistet? In 3 - 6 Monaten?



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#5
 Von 
Leni2807
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe als pflegedienstleiter gearbeitet und die Stunden sind von einem Jahr!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/1667_arbeitszeitgesetz-ueberstunden-ueberstunden-sind-mit-dem-gehalt-abgegolten-ist-rechtlich-bedeutungslos/

quote:<hr size=1 noshade>In dem vorformulierten Arbeitsvertrag war vereinbart, dass angefallene Überstunden mit dem Bruttomonatsgehalt abgegolten sein sollten.

Nachdem der Mitarbeiter zahlreiche Überstunden geleistet hatte, verlangte er deren Vergütung. Die Abgeltungsklausel benachteilige ihn unangemessen und sei deshalb unwirksam. Der Arbeitgeber berief sich auf die Vereinbarung und weigerte sich zu zahlen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied, dass die Überstundenklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist. Die pauschale Abgeltung aller Überstunden ohne Festlegung einer Höchstgrenze verstoße gegen das so genannte Transparenzgebot für vorformulierte Arbeitsverträge. Es sei nicht erkennbar, in welchem Umfang das Monatsgehalt eine Mehrarbeit bereits mit abdecke (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, Az.: 9 Sa 1958/07 ). <hr size=1 noshade>


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