Kündigung + keine Zielvereinbarung für 2007

10. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Trademarketer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung + keine Zielvereinbarung für 2007

Hallo zusammen,

folgender Fall: bin lt. Vertrag "leitender Angestellter" bzw. Prokurist einer gmbH und habe beschlossen, meinen Arbeitsvertrag zum 31.1.08 zu kündigen (6-Monats-Frist). Bestandteil der Vergütung ist eine jedes Jahr aufs Neue abzuschließende Zielvereinbarung (5stelliger Gesamtbetrag). Bin Q3/2006 in die Firma eingestiegen und für 2006 hat man mir ohne eine Vereinbarung die anteilige Gesamtsumme gezahlt ("Versehen des Arbeitgebers"). Nachdem ich vor 2 Tagen schriftlich gekündigt habe, hat mein AG es jedoch auf einmal sehr eilig, die Zielvereinbarung für 2007 doch noch zu erstellen. Ich gehe daher davon aus, dass man mir in die Zielvereinbarung Ziele vorgibt, die ich nie erreichen kann und man sich somit vor der Zahlung drücken kann.

Frage:
- muss ich die Zielvereinbarung im Juli für 2007 nach erfolgter Kündigung unterschreiben? Das halbe Jahr ist bereits vorbei...
- welche Folgen könnten eintreten, wenn ich mich weigere zu unterschreiben (z. B. falls mir die Ziele utopisch erscheinen würden)?
- muss ich was bei einer eventuellen Freistellung beachten (habe mal was von Krankenkassen-Fortzahlung gefährdet gehört?!)? Wie ist die Zielerreichung im o.g. Fall dann zu bewerten?

Für eine Information bin ich allen hier sehr dankbar!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es heißt zielvereinbarung , nicht -vorgabe, nicht -diktat. du solltest also ein wort mitzureden haben, denke ich.

wenn man dir also utopische ziele vorschreiben möchte, dann könntest du das doch aus den zielvereinbarungen der vergangenheit belegen, oder?

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