Kündigung 09.11.09 - Fristen einhalten

23. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
BenLeeson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung 09.11.09 - Fristen einhalten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Hr.Schmidt. Ich bin am 09.11.09 zum 31.12.09 ohne Angaben von Gründen gekündigt worden. Seit dem März 2006 arbeite ich in diesem Unternehmen und es sind nur 9 Angestellte. Mein jetziger Status ist Angestellter.
Zum Sachverhalt. Seit dem 13.09.2009 bin ich bis Mitte Dezember krankgeschrieben basierend auf Beschwerden, die durch meine Arbeit entstanden sind. Jetzt am 09.11.09 erhielt ich meine Kündigung ohne Angaben von Gründen. In den letzten Monaten meiner Beschäftigung wurde mein Verdienst massiv beschnitten.

Laut Vertrag erhalte ich 500 Euro Fixum,bzw.
5 % Provision bei eigenen Umsätzen
+ 2 % Provision von den Folgeumsätzen meiner Kollegen, die meine Kunden weiterbetreuen
+ Gebühren, die bedingt durch die Kostenstruktur immer anfallen.

Zum besseren Verständnis. Ich arbeite in einer Wertpapierhandelsbank im Bereich der Neukundengewinnung für Firmenkunden.

Meine Aufgabe ist es Geschäfte ab 10.000 Euro mit Neukunden anzubahnen.
davon vergütet mein Arbeitgeber mir 5 % - hier 500 Euro.

Die Kunden, die ich von März 2006 bis heute gewonnen habe, werden durch meine Kollegen in der Kundenbetreuung weiterbetreut.
Diese haben die Aufgabe weitere Geschäfte mit den Kunden zu machen.
davon erhalte ich auf meine Kunden, die dann weiter Geschäft machen, 2 %
Beispiel: Kunde macht mit dem Kundenbetreuer, der meine Kunden betreut ein Geschäft über 10.000 Euro, dann erhalte ich davon 2 % (200 Euro) zu meinem Verdienst aus meinen Geschäften dazu.

Für die Kunden, die ich persönliche gewinne, und für die Kunden die weiterbetreut werden, fallen bei Käufen und Verkäufen Ihrer Position Gebühren an.

Ich erhalte für alle Gebühren 6 Euro zusätzlich auf die o.g. Geschäfte.

Beispiel:
Ich: Kunde 10000 Euro - 5% - 500 Euro - Gebühren 100 Euro
Kundenbetreuer meiner Kunden: 10000 Euro - 2 % - 200 Euro - Gebühren 100

Ich habe es nur versucht verständlich zu machen. Mein monatlicher Verdienst lag im Schitt zwischen 3000 - 5000 Brutto.
Erhalten habe ich in den letzen Monaten jeweils 500 Euro.

Desweiteren steht mir Resturlaub zu.

In Anbetracht dessen, daß ich die 3 wöchige Frist nicht verstreichen lassen und jetzt keine Formfehler begehen möchte, bitte ich um fachliche Unterstützung zur Wahrung meiner Interessen.

Ich werde heute ein Schreiben aufsetzen, um den Arbeitgeber zu bitten, mir den Kündigungsgrund zu nennen.
Desweiteren möchte ich wissen, wie sich mein Verdienst erklärt. Und ich bestehe auf einen finanziellen Ausgleich für meinen Resturlaub, der mir ja zusteht.

Es wäre nett und sehr hilfreich, wenn sich ein Fachmann erbarmen könnte und mir bei dieser heiklen "Geschichte" etwas Beistand geben könnte.




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

'beistand' ist gut. du weißt schon, dass rechtsberatung hier im forum nicht möglich und auch nicht erlaubt ist?
im übrigen scheinst du recht klare vorstellungen von dem zu haben, was jetzt ansteht.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
BenLeeson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

man liest so viel, man hört soviel...
vielleicht munkelt man auch etwas, unter dem aspekt des "hörensagens", sollte ich diesen weg ohne einen anwalt gehen? vieleicht gibt es ja diesbezüglich einen tipp?
please
benleeson

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#3
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

Ja, den gibt es:

Nie ohne Anwalt in so einer Situation!

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Nie ohne Anwalt in so einer Situation!


Dem schließe ich mich an.

Hier gibt es einfach viel zu viel Parameter. Hier die Anwaltskosten sparen zu wollen ist m.E. der falsche Weg.

So wie ich das verstehe ist der fixe Bestandteil des Gehalts nur 10%. Das könnte sittenwidrig sein, da im Endeffekt das Unternehmerrisiko fast vollständig auf den Arbeitnehmer abgewälst wird.

Außerdem wären noch viele andere Fragen zu klären, wie beispielsweise Ausschlussfristen, oder ob es sich bei dem Betrieb wirklich um ein Kleinbetrieb handelt. Bei einer Wertpapierhandelsbank hätte ich eigentlich mehr MA erwartet.

Daher rate ich Ihnen auch einen Anwalt aufzusuchen. Die Klage gegen die Kündigung müsste auch in den nächsten Tagen erhoben werden, da andernfalls die 3-Wochen--Frist abläuft.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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