Ich habe vor 2 Wochen bei einer Tankstelle einen Nebenjob angenommen.
Die ersten beiden Schichten sollten ohne Bezahlung (2x4 Std.) gemacht werden.
Danach sollte ich immer Samstags von 12 bis 24 Uhr arbeiten.
Einen Samstag habe ich dann letzte Woche gearbeitet.
Heute (Samstag) kome ich zur Tankstelle und der Chef sagt mir, daß er sich von mir trennen will.
Halb so schlimm, nur daß er absolut unfreundliche wurde, als ich nach dem Grund gefragt habe.
Ausfallend wurde er, als ich zu Ihm meinte, daß auch 400 € Kräfte eine 14-tägige Kündigungsfrist hätten.
Nun meine Fragen:
1. Ich habe keine schriftliche Kündigung erhalten. Somit bin ich also ofiziell nicht gekündigt, richtig?
2. Meines verständnisses nach müßte der AG mich für heute und die nächsten 2 Samstage noch bezahlen, weil es mündlich vereinbart war, daß ich an diesen Tagen arbeiten sollte. Liege ich damit richtig?
3. Kann ich einfach zum Arbeitsgericht gehen und einen Mahnbescheid erstellen lassen?
4. Wie geht es nach dem Mahnbescheid weiter?
Danke für die Hilfe im Voraus!
Kündigung 400 € Job - Was jetzt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... schriftliche kündigung ist zwingend vorgeschrieben, insofern bist du noch angestellt. um aber bis zur richtigen kündigung noch geld zu erhalten, wirst du wohl deine arbeitskraft anbieten müssen - also zur vereinbarten zeit hingehen, sagen dass du zur arbeit kommst und dich hinauswerfen lassen.
- dann ist er in annahmeverzug.
der rest kann dann so laufen, wie du es geschrieben hast.
--- editiert vom Admin
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Da kommt mir doch ein *******ischer Gedanke:
Was würde passieren, wenn der TE die Arbeitskraft über einen längeren Zeitraum anbietet und dann, je nach Ausschlussfrist, das Gehalt schriftlich einfordert und irgendwann mal klagt???
Müsste doch, da keine ordnungsgemäße Kündigung erfolgte, das Gehalt nachzuzahlen sein?
Wäre das rein theoretisch möglich???
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"
Ich habe ja sogar die Kassenabrechnung von der einen Schicht, die ich gemacht habe. Also nichts mit "Kenn ich nicht".
Ist es den nun richtig, daß ich 14 Tage Kündigungsfrist habe?
Schriftlich werde ich meine Arbeitskraft anbieten.
Habe zu schnell gelesen und die 14 Tage Kündigungsfrist angenommen, von der du schreibtest.
Das kommt natürlich auf deinen Arbeitsvertrag an!
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"
quote:
Ist es den nun richtig, daß ich 14 Tage Kündigungsfrist habe?
Hallo, kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn keiner exiytiert, kommt es drauf an, was mündlich vereinbart wurde. Wenn keine Probezeit vereinbart wurde ist die Kündigungsfrist noch länger (4 Wochen zum 15. oder Monatsende).
MfG
quote:
Schriftlich werde ich meine Arbeitskraft anbieten
NEIN, nicht schriftlich! Persönlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn! Entweder versuchen eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung zu bekommen oder eben unter Zeugen.
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"
Kann mir noch jemand die § nennen, damit ich sie für meinen Brief verwenden kann?
Es gibt ja keinen schriftlichen Vertrag. Mündlich wurde besprochen, daß ich 2 Tage zur Einarbeitung komme und dann ganz normal einmal die Woche für 12 Stunden.
Super, danke!
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