Kündigung 400 € Job - Was jetzt?

26. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)
Kündigung 400 € Job - Was jetzt?

Ich habe vor 2 Wochen bei einer Tankstelle einen Nebenjob angenommen.
Die ersten beiden Schichten sollten ohne Bezahlung (2x4 Std.) gemacht werden.
Danach sollte ich immer Samstags von 12 bis 24 Uhr arbeiten.
Einen Samstag habe ich dann letzte Woche gearbeitet.
Heute (Samstag) kome ich zur Tankstelle und der Chef sagt mir, daß er sich von mir trennen will.
Halb so schlimm, nur daß er absolut unfreundliche wurde, als ich nach dem Grund gefragt habe.
Ausfallend wurde er, als ich zu Ihm meinte, daß auch 400 € Kräfte eine 14-tägige Kündigungsfrist hätten.

Nun meine Fragen:
1. Ich habe keine schriftliche Kündigung erhalten. Somit bin ich also ofiziell nicht gekündigt, richtig?
2. Meines verständnisses nach müßte der AG mich für heute und die nächsten 2 Samstage noch bezahlen, weil es mündlich vereinbart war, daß ich an diesen Tagen arbeiten sollte. Liege ich damit richtig?
3. Kann ich einfach zum Arbeitsgericht gehen und einen Mahnbescheid erstellen lassen?
4. Wie geht es nach dem Mahnbescheid weiter?

Danke für die Hilfe im Voraus!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... schriftliche kündigung ist zwingend vorgeschrieben, insofern bist du noch angestellt. um aber bis zur richtigen kündigung noch geld zu erhalten, wirst du wohl deine arbeitskraft anbieten müssen - also zur vereinbarten zeit hingehen, sagen dass du zur arbeit kommst und dich hinauswerfen lassen.
- dann ist er in annahmeverzug.

der rest kann dann so laufen, wie du es geschrieben hast.

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#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Da kommt mir doch ein *******ischer Gedanke:

Was würde passieren, wenn der TE die Arbeitskraft über einen längeren Zeitraum anbietet und dann, je nach Ausschlussfrist, das Gehalt schriftlich einfordert und irgendwann mal klagt???

Müsste doch, da keine ordnungsgemäße Kündigung erfolgte, das Gehalt nachzuzahlen sein?

Wäre das rein theoretisch möglich???

;)

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#4
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Ich habe ja sogar die Kassenabrechnung von der einen Schicht, die ich gemacht habe. Also nichts mit "Kenn ich nicht".

Ist es den nun richtig, daß ich 14 Tage Kündigungsfrist habe?

Schriftlich werde ich meine Arbeitskraft anbieten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Habe zu schnell gelesen und die 14 Tage Kündigungsfrist angenommen, von der du schreibtest.

Das kommt natürlich auf deinen Arbeitsvertrag an!

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ist es den nun richtig, daß ich 14 Tage Kündigungsfrist habe?


Hallo, kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn keiner exiytiert, kommt es drauf an, was mündlich vereinbart wurde. Wenn keine Probezeit vereinbart wurde ist die Kündigungsfrist noch länger (4 Wochen zum 15. oder Monatsende).

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
Schriftlich werde ich meine Arbeitskraft anbieten


NEIN, nicht schriftlich! Persönlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn! Entweder versuchen eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung zu bekommen oder eben unter Zeugen.

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Kann mir noch jemand die § nennen, damit ich sie für meinen Brief verwenden kann?

Es gibt ja keinen schriftlichen Vertrag. Mündlich wurde besprochen, daß ich 2 Tage zur Einarbeitung komme und dann ganz normal einmal die Woche für 12 Stunden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Super, danke!

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