Hallo, zu meiner Frage habe ich leider noch keine Antwort gefunden.
Ich arbeite Teilzeit 18 Std, und befände mich noch bis 1.März in der Probezeit (lt Vertrag 6Monate) .
Gestern hat mir meine Chefin (Inhaberin d Betriebes) mündlich gekündigt. Sie hat als letzten Arbeitstag den 31.12. 14 genannt, ich solle doch so hofft sie mit Stolz meine Arbeit bis zum letzten Tag beenden. -ab 1.Januar kommt ein neuer MA.
Meine Frage: die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt doch nur 14 Tage?
Sie will mir nächste Woche gleich etwas schriftliches geben für das Arbeitsamt. Gilt die Frist ab dann? Muss ich dann die von Ihr gewünschte Zeit noch arbeiten oder kann ich mich auf die 14Tage Frist stützen? Ich bin Mutter von 2 Kindern, da sind Ferien und Weihnachten . Sie hat mich bis zuletzt, Silvester , im Plan stehen....Auch habe ich noch keinen Urlaubstag in Anspruch genommen.
Meiner Meinung nach ist das von Ihr sehr unverschamt, zwar zu kündigen, aber grade die Ferien einzufordern..
Schonmal Vielen.Dank für alle Antworten!
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-- Editiert MelliM am 22.11.2014 15:31
Kündigung AG erhöht die Frist, AN in der Plicht?
22. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2014 | 15:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung AG erhöht die Frist, AN in der Plicht?
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#1
Antwort vom 22. November 2014 | 16:06
Von
Status: Praktikant (691 Beiträge, 457x hilfreich)
quote:
Muss ich dann die von Ihr gewünschte Zeit noch arbeiten
na sicher doch. Aber es steht dir natürlich frei, vorher noch selber mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen...
quote:
Meiner Meinung nach ist das von Ihr sehr unverschamt, zwar zu kündigen, aber grade die Ferien einzufordern..
stimmt, es wäre doch viel netter gewesen, wenn sie dir erst eine Woche vor Weihnachten kündigt...
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#2
Antwort vom 22. November 2014 | 18:49
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Die Kündigungsfrist von 14 Tagen ist eine Mindestfrist . Wenn der Arbeitgeber diese Frist verlängert, ist nichts dagegen einzuwenden . Auch wenn die Kündigung natürlich hart ist , ist hier doch ein Moment der Fürsorge zu erkennen , indem der Arbeitgeber die Auslauffrist so verlängert.
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#3
Antwort vom 22. November 2014 | 22:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39842x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>ich solle doch so hofft sie mit Stolz meine Arbeit bis zum letzten Tag beenden. <hr size=1 noshade>
Da fehlen mir doch die Worte ...
Ansonsten gibt es derzeit schlicht noch gar keine Kündigung.
Deshalb würde ich da erst mal gar nichts machen, mal sehen wann es der Dame auffällt ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#4
Antwort vom 24. November 2014 | 10:03
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Na ja, und die zwei Wochen Frist für eine Probezeitkündigung kann auch abgeändert werden. Da muss man schon in seinen Arbeitsvertrag gucken, ob
1. eine Probezeit überhaupt vereinbart wurde und
2. was dort im Hinblick auf die Kündigungsfrist vereinbart wurde.
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