Kündigung AN mit Schwerbehinderung

6. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
nakoda
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung AN mit Schwerbehinderung

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen.
Ich bin, zusammen mit meinem Lebensgefährten, seit dem 01.12.2012 Inhaber einer Gaststätte.
Diese Gaststätte haben wir vom voherigen Wirt übernommen.
Weiterhin haben wir auch das Personal übernommen.
Einen Festangestellten und einige Aushilfskräfte.
Der Festangestellte hat einen schriftlichen AV die Aushilfen nicht. Alle Aushilfen sind bei der Knappschaft angemeldet.

Soviel dazu.
Es geht in diesem Fall um eine der Aushilfen.
Diese weist eine 50% Schwerbehinderung vor.

Mit dieser Aushilfe möchten wir nun das AV lösen.
Nicht wegen seiner Behinderung, denn diese wirkt sich offensichtlich nicht auf seine Körperlichen Fähigkeiten aus. Denn als Barmann bei uns muss er auch u. a. 50l Bierfässer von A nach B wuchten.

Es liegen mehrere Gründe vor die zu unserer Entscheidung geführt haben. Wir mussten unseren Laden für eine unvorhergesehene Zeit schliessen (Von Vermieterseite aus). Eigentlich geplant waren wenige Tage. Durch diese Schließung haben wir natürlich keine Umsätze generieren können. Nun müssen wir leider unsere Konsequenzen daraus ziehen um das Geschääft erhalten zu können. Wir haben mehrere Faktoren abgewägt und auch das persönliche Gespräch mit den MA gesucht.

Es hat sich dabei herausgestellt das über den besagten MA immer wieder Beschwerden gab, sowohl aufgrund des Verhaltens den Gästen gegenüber als auch sein Verhalten insgesamt. Auch kam es vor das "Deckel" einfach verschwunden waren. Aber das sind Mutmaßungen. Wir wollen aber bei den Fakten bleiben. Zu den Beschwerden von Gästeseiten zeigte sich der MA uneinsichtig und sah sich im Recht. Auch seinem Vorgesetzten gegenüber war er nicht einsichtig.

All diese Fakten haben uns zu unserem Entschluß gebracht das es für das Unternehmen das beste ist wenn wir diesen MA nicht weiter beschäftigen.

In einem perönlichen Gespräch haben wir versucht ihm den Sachverhalt klar zu machen Auch hier wieder kein Zeichen von Einsicht. Wir haben ein Kündigungschreiben aufgesetzt und ihm per Einwurfeinschreiben zukommen lassen.

Fehler von uns, wir hatten nicht an seine Schwerbehinderung gedacht und nicht das Integrationsamt befragt.

Der MA hat nun einen Anwalt beauftragt und versucht sich bei uns fest zu beißen. Aufgrund dieses Fehlers.
Nach einem Gespräch mit der Anwältin bin ich mit Ihr übereingekommen den MA bis zur vollständigen Klärung der Angelegenheit zu beurlauben.

Den Antrag an das Integrationsamt werde ich noch heute verfassen, sowie das Schreiben an den Anwalt der Gegenseite.

Lange rede kurzer Sinn.
Wie wird man diesen für das Unternehmen nicht mehr tragbaren los?

-- Editiert nakoda am 06.05.2013 12:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nakoda
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Denn...
Keine Gäste (denn die rennen ja schon weg) = kein Umsatz = in absehbarer Zeit ein insolventen Unternehmen mehr in Deutschland = Zusätzlich freigesetzte Arbeitskräfte.

Das kann ja wohl nicht der richtige Weg sein.

Für jeden Ratschlag, außer "Nimm Dir einen Anwalt!" bin ich sehr dankbar. ;)

Sonnige Grüße

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Sie tragen Ihre Begründung dem Integrationsamt vor und dann werden Sie ja sehen, ob es zustimmt. Ds ist der einzige Weg - ohne Zustimmung des Integrationsamtes geht es nicht. Hier noch ein Link über Rechtsmittel, falls das IA seine Zustimmung versagt: http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Rechtsmittel/77c401i1p/

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 06.05.2013 12:24

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Aus eigener Erfahrung: ich habe noch nie erlebt, dass das Integrationsamt bei berechtigten Gründen die Zustimmung verweigert.

Es muss klar herausgearbeitet sein, dass Fehler passieren, die gerade und nur diesem Mitarbeiter passieren, dass die nichts mit der Behinderung zu tun haben.

Wo ich allerdings grübele: wie ist es mit Abmahnungen? Sind die ausgesprochen worden?

wirdwerden

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#4
 Von 
nakoda
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Wie gesagt haben wir mehrfach das persönliche Gespräch gesucht und haben leider auf Granit gebissen, da sich der MA uneinsichtig zeigte.
Heißt im Klartext wir haben ihm versucht klar zu machen das er bei wiederholtem Fehlverhalten raus ist.

Vielen Dank auch für den Link.
Werde mich dann mal an die Arbeit machen.

Allen noch einen schönen Tag. :)

-- Editiert nakoda am 06.05.2013 13:33

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