Kündigung / Abfindung?

18. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.12.2020 13:33:07
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)
Kündigung / Abfindung?

Hallo,
Mein Bruder arbeitet seit 5 Jahren bei Firma X und ist für Umsatz Y verantwortlich (Vertrieb). Dieser Umsatz steht auch im Arbeitsvertrag. Die Höhe des Umsatzes wird jährlich ausgewertet. In diesem Jahr hat der Umsatz um 50 % überschritten. trotzdem hat die Geschäftsleitung entschieden, dass sich das wirtschaftlich nicht lohnt und er hat heute eine fristgerechte Kündingung zum 30.06.18 erhalten. In den Kündigungsschreiben steht kein Küdigungsgrund, dies wurde ihm mündlich erlätert. Betriebsrat hat dieser Kündigung zugestimmt. Die Arbeitsstelle wird wohl ganz gestrichen. Was kann er tun? Er und seine Frau haben ein kleines Baby und er ist alleinige Verdiener in der Familie.
Vielen Dank
Alina


-- Editiert von Alina0505 am 18.12.2017 20:56

-- Editiert von Alina0505 am 18.12.2017 21:18

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Er sollte sich nun arbeitslos melden und einen neuen Job suchen. Wurde ihm eine Abfindung angeboten?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116098 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Er sollte sich nun arbeitslos melden und einen neuen Job suchen.

Er müsste sich arbeitssuchend melden. Arbeitslos ist er ja noch nicht.
Und unverzüglich mit der Suche eines neuen Joba anfangen.


Desweiteren sollte man auch schnellstens prüfen, ob die Kündigung rechtlichen Bestand hat. Denn für eine Kündigungsschutzklage hat man nur 3 Wochen Zeit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12307.12.2020 13:33:07
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
Nein, in dem Kündigungsschreiben wurde kein Kündigungsgrund genannt und auch keine Abfindung angeboten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116098 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von Alina0505):
Nein, in dem Kündigungsschreiben wurde kein Kündigungsgrund genannt

Nun, dann sollte man über eine Kündigungsschutzklage ernsthaft nachdenken.
Das mit der Abfindung kommt meist dann wenn die Klage beim Arbeitgeber eintrifft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.12.2020 13:33:07
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Antwort. Sollte man direkt zum Anwalt gehen oder vielleich deswegen ein Gespräch wg Abfindung mit Arbeitgeber/Betriebsrat suchen?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16790 Beiträge, 6285x hilfreich)

Die Kündigung liegt vor - insofern befindet sich dein Bruder sozusagen auf einer anderen Ebene als zuvor. Will sagen: es sind Fakten gesetzt und da ist der Nutzen neuerlicher Gespräche mit dem AG nicht wirklich ersichtlich (und mit dem BR ebensowenig).
Die Kündigung erfolgt offenbar aus betrieblichen Gründen - die Stelle entfällt - und die wird auch keine Gericht infrage stellen oder hinterfragen. Insofern ist nicht recht ersichtlich, was da abzugelten sein soll - Abgeltung setzt gedanklich voraus, dass da etwas sein muss (ein Recht des Anderen, eine Unsicherheit hinsichtlich der Kündigung), was mit Geld aus der Welt zu schaffen ist. Die Jahre der Betriebszugehörigkeit sind es jedenfalls nicht. Allenfalls um ein Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden, könnte eine gewisse Abstandssumme zu vereinbaren sein. Aber auch das wäre bestenfalls ein kleines Schmerzensgeld, das die Unsicherheit der drohenden Arbeitslosigkeit kaum wird aufwiegen können.

Übrigens: der BR hat der Kündigung gewiss nicht zugestimmt - er hat vmtl. keine Einwände erhoben, denke ich mir. Das ist ein feiner, gleichwohl wichtiger Unterschied.

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 617x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Übrigens: der BR hat der Kündigung gewiss nicht zugestimmt - er hat vmtl. keine Einwände erhoben, denke ich mir. Das ist ein feiner, gleichwohl wichtiger Unterschied.

Oh das wäre schön, aber es gibt in der Tat Betriebsräte die - warum auch immer - bei der Anhörung zur Kündigung ihre Zustimmung erklären, anstatt bei fehlenden Ablehnungsgründen einfach per Fristablauf "zu reagieren". Das lernen angehende BR eigentlich in der allerersten Basis-Schulung. :augenroll:

Ein vom Arbeitgeber geschickt gestaltetes Anhörungsformular (Kreuzchen für Widerspruch - Zustimmung) reicht in einigen Fällen schon aus...

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Alina0505):
Danke für die Antwort. Sollte man direkt zum Anwalt gehen oder vielleich deswegen ein Gespräch wg Abfindung mit Arbeitgeber/Betriebsrat suchen?

Genau genommen, wie schon oben andere User geschrieben, unverzüglich Arbeitssuchend bei der Agentur melden.
Der Anspruch auf eine Abfindung ist in dem Fall, das die Stelle im Betrieb weg fällt nicht gegeben, natürlich kann man versuchen eine Mini Abfindung heraus zu handeln, allerdings kann man sich dieser unter Umständen nicht erfreuen (Steuerlich und ALG).
Zitat (von Osmos):
Oh das wäre schön, aber es gibt in der Tat Betriebsräte die - warum auch immer - bei der Anhörung zur Kündigung ihre Zustimmung erklären,

Warum sollte ein BR beim Wegfall einer Stelle nicht zustimmen dürfen?
Es ist durchaus sinnvoll das ein BR auch mal vielleicht die restliche Belegschaft und deren Wohlergehen in solchen Unternehmensentscheidungen sieht. Leichter man scheidet einen MA aus, anstatt das eben in einem Jahr die Einsparungskeule dann zig Stellen vernichtet.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32395 Beiträge, 17070x hilfreich)

Sollte man direkt zum Anwalt gehen Nur dann, wenn einem klar ist, daß man diesen Anwalt auch bezahlen muß. In der 1. Instanz am Arbeitsgericht trägt nämlich jede Partei ihre Kosten selber...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
guest-12307.12.2020 13:33:07
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:
Der Anspruch auf eine Abfindung ist in dem Fall, das die Stelle im Betrieb weg fällt nicht gegeben, natürlich kann man versuchen eine Mini Abfindung heraus zu handeln, allerdings kann man sich dieser unter Umständen nicht erfreuen (Steuerlich und ALG

Was ich aber nicht verstehe-ist das so einfach? Der AN arbeitet, erzielt Gewinn für die Firma. Dem AG ist das aber zu wenig, streicht die Stelle einfach weg, kündigt dem AN und damit ist es erledigt? So kann ein AG immer Leute rausschmeißen ohne konsequenzen.

-- Editiert von Alina0505 am 1

[editmessage]-- Editiert von Alina0505 am 19.12.2017 15:50

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16790 Beiträge, 6285x hilfreich)

Du liest anscheinend keine Zeitungen, jedenfalls keine richtigen, und schon gar nicht den Wirtschaftsteil, offenbar.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Alina0505):
Was ich aber nicht verstehe-ist das so einfach? Der AN arbeitet, erzielt Gewinn für die Firma.

Von Gewinn oder Erlös kann man im Eingangspost nichts lesen. Umsatz ist nicht Erlös.
Es wird keine Branche genannt, jedoch wird in vielen Bereichen der Vertrieb als Kostenfaktor gesehen, bei Versicherungen schon lange, denn die Leute kommen von selbst über i Net, im Handwerk braucht man in der heutigen Zeit keine Klinkenputzer mehr, die Kunden stellen von sich aus Anfragen.
Zitat (von Alina0505):
So kann ein AG immer Leute rausschmeißen ohne konsequenzen.

Es hat nichts mit rausschmeißen zu tun, sondern mit Kostenoptimierung, wenn der Wettbewerb das schon länger macht, muss man umdenken.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Man kann Mitarbeiter auch entlassen wenn man eine Stelle streicht. Je nach Stelle. ABER Sozialverträglich. Dazu müsste man mehr wissen

Zeitgleich würde ich "ohne Anwalt" selber klagen weil

1. Kein Kündigungsgrund
2. Keine Sozialauswahl
3. Betriebsrat nicht gehört (nicht alles glauben, vor Gericht lügen Zeugen seltener)

Evtl. findet man einen RIchter der die Kündigung nicht anerkennt, weil die einen Fehler gemacht haben. Jedoch schiebt das die Sache nur auf - oder man bekommt eine Abfindung angeboten. Mit Anwalt würde ich das nicht machen, der kostet Geld und würde die Abfindung fressen.

Wenn er den vereinbarten Umsatz um 50% überschritten hat, würde ich mal den nächsten Mitbewerber anrufen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12307.12.2020 13:33:07
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Nachtrag - er hat heute erfahren, dass ab 01.07 seine Frima eine Dienstleisungsfirma beautragen wird, den Vertrieb für sie durchzuführen, weil das kostengünstiger ist als ein eigener Mitarbeiter. das heisst, die Arbeitsstelle fällt weg, sein Job macht dann ein Dienstleister

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16790 Beiträge, 6285x hilfreich)

Genau das ist eine unternehmerische Entscheidung. Und die lässt es ziemlich aussichtslos erscheinen mit einer Kündigungsschutzklage.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12307.12.2020 13:33:07
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Das heisst keine Chance eine Abfingung zu bekommen?

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1247x hilfreich)

weiß er denn, WELCHE Dienstleistungsfirma das übernimmt. Vielleicht sind die ja interessiert, einen motivierten und bei den Kunden bereits eingeführten Mitarbeiter einzustellen. 50% mehr Umsatz als vereinbart stehen ja schon mal nicht soooo schlecht auf dem Papier...

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Alina0505):
Das heisst keine Chance eine Abfingung zu bekommen?

Ungefähr die Summe wie man sieht, wenn man die Augen schließt.
Zitat (von blaubär+):
Und die lässt es ziemlich aussichtslos erscheinen mit einer Kündigungsschutzklage.

Stimmt, somit ist keine Handhabe ersichtlich.

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