Kündigung - Abgeltung Arbeitszeitkonto während Krankheit

4. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Abgeltung Arbeitszeitkonto während Krankheit

Hallo alle zusammen,

darf der AG die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto als Freizeitausgleich anrechnen, obwohl der AN bereits krank geschrieben ist?

Ein paar Rahmendaten:
AN seit 3 Monaten bei Zeitarbeitsfirma als Call-Center-Agent beschäftigt und erhielt nun die Kündigung während der Probezeit mit unwiderruflicher Freistellung & Anrechnung der Arbeitszeitkontostunden bis zum Austritt.
Die AU des Arbeitnehmers bestand schon vor Zugang der Kündigung.

Habe widersprüchliche Aussagen zur Anrechnung von Zeitkontostunden gelesen.
Unter anderem lässt mich folgender Link vermuten, dass der AG damit eventuell durchkommen kann:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/ueberstunden/arbeitgeber-muss-durch-krankheit-verlorene-ueberstunden-nicht-nachgewaehren/

Freue mich über Ratschläge & Tipps.

Vielen Dank

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1 Antwort
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Widersprüchlich ist da nix.
Wenn AG Zeitausgleich wegen Ü-Stunden gewährt hat, muss er die - anders als bei Urlaub - nicht noch einmal gewähren, wenn AN an oder zu diesem Termin krank wird. Aber andersherum funktioniert die Sache nicht: Zeitausgleich anzuordnen, wenn AN bereits krank gemeldet ist. In deinem Fall also ist das Zeitguthaben dann wohl auszuzahlen, wenn und insofern du bis zum Ende des AV krank bist. Solltest du vorher genesen, kann evtl. noch ein Teil deines Zeitguthabens durch die Freistellung aufgefressen werden.

PS Solche Briefe werden wohl in aller Regel als Standardtexte rausgehauen, ohne dass da jemand drüber nachdenkt, ob jeder Satz auch für den Adressaten passt/zutrifft.

-- Editiert von blaubär+ am 04.11.2017 16:00

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