Hallo,
ich bin im zwölften Jahr in einem Unternehmen beschäftigt und nun wird mein Arbeitgeber mir die betriebsbedingte Kündigung (fristgerecht) aussprechen und bietet mir eine Abfindung für die zurückliegende Zusammenarbeit an. Ich würde die Kündigung/Abfindung annehmen, nur wie folgt meine Sorge: neben dem eigentlichen Kündigungspapier soll eine Abwicklungsvereinbarung unterzeichnet werden, die z.B. besagt, dass ich keine Kündigungsschutzklage einreichen werde. Ich möchte natürlich nicht die Gefahr eingehen in eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu geraten. Wie ist der formell richtige Weg? In welchem Formular wird die Abfindung eingetragen, bzw. darf ich unterschreiben, dass ich keine Kündigungsschutzklage einreiche, was wäre richtig?
Liebe Grüße ki-rin
Kündigung Abwicklung Sperrfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



was da zu tun ist, weiß ich auch nicht - aber sicherlich, und das sollte dir klar sein, ist die abfindung der preis für den verzicht auf die klage. m.a.w.: ohne verzicht keine abfindung.
-- Editiert von blaubär49 am 21.12.2006 19:19:36
Ja, richtig, ich möchte auch nicht klagen, es geht mir nur darum, dass ich keine Sperrfrist vom Arbeitsamt bekomme, obwohl ich die Kündigung nicht verschuldet habe, aber einen Abwicklungsvertrag unterzeichnen soll. Ich habe an der Kündigung keinen Anteil, jedoch habe ich gelesen, dass bei Abwicklungsverträgen Sperrfristen von 12 Wochen gesetzt werden können, da angenommen wird, dass der Arbeitnehmer an der Kündigung mitgewirkt hat.
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Kommt drauf an, was in dieser 'Abwicklungsvereinbarung' steht.
Wenns um viel Geld geht, sollte man nicht die 'Umsonst-Laien-Meinung' aus nem Forum, sondern besser die rechtssichere Auskunft eines Anwaltes vorziehen.
Die Kündigung kommt betriebsbedingt einseitig vom Arbeitgeber mit Zahlung einer Abfindung.
Ich bin mir nur unsicher, ob ich in der Abwicklungsvereinbarung unterschreiben darf, dass ich keine Küdigungsschutzklage einreiche,was ich aber auch garnicht möchte, bzw. alle Ansprüche abgegolten sind.
Das kann dir aber hier keiner sagen ohne den Inhalt der Abwicklungsvereinbarung zu kennen. Eben deswegen riet ich zum Anwalt.
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