Guten Morgen,
ich habe da ein Problem und brauche Hilfe. Zum 16.03.2012 habe ich ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und nach genau zwei Wochen, also an diesem Freitag, teilte mir mein neuer Arbeitgeber folgendes mit:
"Ich muss Sie leider innerhalb der Probezeit
mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen, da die Mitarbeiterin, welche Sie ersetzt haben, sich eine Option in ihrer Kündigung eingeräunmt hatte, dass sie in die Betriebsstätte innerhalb einer bestimmten Frist wieder zurück kehren könne. Von dieser Option hat sie nun Gebrauch gemacht und wir müssen Sie somit leider betriebsbedingt kündigen."
Mein Problem ist, dass ich mich nicht mehr in der Lage sehe, dort noch zwei Wochen zu arbeiten. Bin total erschüttert über diese Angelegenheit. Bei der Einstellung hat man mir auch von dieser Option nichts erzählt.
Ich würde mich gerne krankschreiben lassen, würde aber kein Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, da man ja vier Wochen durchgängig in einem Unternehmen tätig sein muss, damit man im Krankheitsfalle Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Meine Frage:
Würde ich dann für die Zeit Krankengeld bekommen? Bin ja auf das Geld angewiesen und weiß nu nicht, was ich machen soll...
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Gruß
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Kündigung / Anspruch auf Lohnfortzahlung
1. April 2012
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Frage vom 1. April 2012 | 06:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung / Anspruch auf Lohnfortzahlung
#1
Antwort vom 1. April 2012 | 07:07
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8093x hilfreich)
Die KK zahlt Krankengeld.
Bei einem Arbeitgeber, der sowas macht, wären Sie sowieso nicht glücklich geworden, sag ich mal.
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#2
Antwort vom 1. April 2012 | 10:32
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2538x hilfreich)
quote:
also an diesem Freitag, teilte mir mein neuer Arbeitgeber folgendes mit:
Haben Sie die schriftliche Kündigung bereits erhalten?
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