Kündigung Arbeitgeber - Überstunden - Resturlaub usw.

1. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Vjau
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Arbeitgeber - Überstunden - Resturlaub usw.

Hallo

Folgende Situation : War als Kurierfahrer knapp 1,5 Monate fest angestellt, wurde dann weil ich 2 Tage Krank war innerhalb der Probezeit direkt wieder gekündigt.

1: Überstunden.. Ich habe etliche Überstunden gemacht reguläre zeiten waren von 6.30 bis 12 und von 15.30 bis 17 uhr gearbeitet habe ich 95% von 6.00 - 19/20 uhr ohne pause !!
Jetzt hat mir mein Arbeitgeber mein Restgehalt gezahlt aber ohne eine einzige überstunde und begründet es damit, das ich selbst schuld an der Mehrarbeit habe, der computer hätte die routen effizienter ausgerechnet und das ist massgebend. Pech gehabt. Wärend der Arbeitszeit klang es anders.. (Jede überstunde wird notiert und in Freizeit oder Geld abgegolten..)
Jetzt nach der Kündigung wird sich schwammig rausgeredet das wäre alles mein Problem das ich so lange arbeiten musste, und das gibt es nicht ausgezahlt.. Sie Berechnen angeblich überstunden nach dem was der Routenplaner sagt.. Das ich keine pausen hatte und durchfahren musste sieht der computer anders und deswegen gibt es nix ausbezahlt..
Auf Deutsch 8 stunden täglich bezahlt aber täglich meist 13-15h und länger gearbeitet rekord war 22 uhr.. oO
Ich habe gut 80 Überstunden gemacht - 20 laut vertrag sind mit dem Gehalt abgegolten bleiben 60 Stunden übrig.. ist jetzt auch nicht grad wenig geld.. Und ausserdem hätte ich ja paar Tage gehabt wo ich "Mittagspause" hatte und damit rechnen sich dann die überstunden wieder gegen.. hatte ja einen Nachmittag sogar frei.. das macht bei mir aber keine 60 Stunden aus.
Gibt es hier eine Möglichkeit gegen vorzugehen oder Pech gehabt ?

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2: Resturlaub :
In dem Lohnzettel von August stand ich habe 9 Tage urlaubsanspruch durch den Monat arbeiten keine Ahnung wie das gerechnet wird, aber in dem Lohnzettel stand halt 9 Tage habe ich anspruch..
In dem Abrechnungszettel september steht da nur noch 0 Tage und logischerweise hat der AG mir auch das nicht ausbezahlt.
Wenn ich gut 1,5 Monate gearbeitet habe habe ich dann in der Zeit schon urlaubsanspruch gesammelt oder woher kamen die 9 Tage.. Auf mich wirkt das , wir kündigen ihn und ändern die 9 Tage auf 0 Tage ruhe ist.
Wäre gut hier mal Rat zu bekommen, ob es sinn macht das einzustreiten sind immerhin knapp 350 Euro

Vielen Dank für eure Hilfe, ich war nicht so oft angestellt daher bin ich da überfragt ob es lohnt vor gericht zu gehen.. Oder dem AG klage anzudrohen..

-- Editier von Vjau am 01.10.2016 14:34

-- Editier von Vjau am 01.10.2016 14:36

-- Editier von Vjau am 01.10.2016 14:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zu 1. Das Problem von Fahrern mit computergestützten Fallzeiten fern jeder Realität hatte wir hier schon Mal. Alleine wirst du das kaum durchfechten können - man müsste ja das Computermodell widerlegen.
Zu 2. Urlaubsanspruch hast du für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zu 1: Wenn Sie Ihre Arbeitszeiten genau aufgeschrieben haben, dann haben Sie auch eine realistische Chance, dass diese bezahlt werden. Da muss man auch kein "Computermodell widerlegen", dass Arbeitszeiten im voraus vom Arbeitgeber falsch vorgegeben werden, ist in vielen Branchen leider üblich. Die konkrete Arbeitszeit gilt.
Der einfachste Weg: Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen, dem Rechtspfleger mitteilen, dass Sie die korrekte Bezahlung durch Ihren Arbeitgeber einklagen wollen, die konkrete Zahl benennen und der Rechtspfleger formuliert die Klage für Sie.
Zu 2: Sie haben Anspruch ein Zwölftel des jährlichen Urlaubsanspruchs. Der sollte einfach bei der Klage mitbenannt werden.

P.S: Die Klage über die Rechtsantragsstelle kostet nichts, einen Anwalt müßten Sie selber zahlen, auch wenn Sie gewinnen. Den brauchen Sie aber gerade auch nicht, erstmal findet eine Güteverhandlung statt. Da sehen Sie ja, wie der Wind weht.

-- Editiert von altona01 am 03.10.2016 14:13

1x Hilfreiche Antwort

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