Hallo alle,
Fallbeispiel:
Arbeitnehmer wird zum Gespräch bei Geschäftsführer geladen, ohne Hinweis warum.
Beim Gespräch erst Smaltalk ,dann wird Kündigung übergeben.
Der Inhalt besteht nur aus Hinweis der Meldepflicht auf Arbeitsagentur, die Kündigungsfrist und den Hinweis der bezahlten Freistellung.
Keine Begründung.
Auf Nachfrage, wird auch keine mitgeteilt.
Sei eben so , die Antwort.
Vertrag war am Kündigungstag 11 Monate alt.
Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, dann kommt Angebot, Firma würde freiwillig ein Gehalt zusätzlich bezahlen,wenn auf Klage verzichtet wird.
Wie würde ein Arbeitsgericht evtl entscheiden?
Neue Kündigung verlangen, da vorherige ungültig?mit neuer Kündigungsfrist?
Oder nur bestätigen und evtl Abfindung gewähren?
Danke
Kündigung Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatNeue Kündigung verlangen, da vorherige ungültig?mit neuer Kündigungsfrist? :
Nein. Wieso auch? Aus welchem Grund bist Du denn vor das Arbeitsgericht gezogen? Doch wohl wegen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, oder?
Es kommt - wie immer- drauf an.
Wie beurteilt der Arbeitnehmer die Erfolgsaussichten seiner Kündigungsschutzklage? Möchte er nach gewonnenem Prozess bei seinem Arbeitgeber weiterarbeiten?
Grundsätzlich liegt die Zahlung eines Gehaltes bei einer nicht einmal einjährigen Betriebszugehörigkeit über der Regelabfindung.
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Kam das Angebot von der Firma direkt?ZitatKlage beim Arbeitsgericht eingereicht, dann kommt Angebot, Firma würde freiwillig ein Gehalt zusätzlich bezahlen,wenn auf Klage verzichtet wird. :
Wenn der AN das Angebot der Firma annimmt und die Klage zurückzieht (Verzichten geht nicht mehr), dann ist das Gericht entlastet. Muss nichts mehr entscheiden.ZitatWie würde ein Arbeitsgericht evtl entscheiden? :
Nichts davon.ZitatNeue Kündigung verlangen, da vorherige ungültig?mit neuer Kündigungsfrist? :
Oder nur bestätigen und evtl Abfindung gewähren?
Zitat:ZitatNeue Kündigung verlangen, da vorherige ungültig?mit neuer Kündigungsfrist? :
Nein. Wieso auch? Aus welchem Grund bist Du denn vor das Arbeitsgericht gezogen? Doch wohl wegen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, oder?
Das ist ein Fallbeispiel, warum wird das auf meine Person bezogen?
Ob der Arbeitgeber weiterarbeiten möchte, kann sein.
Er lehnt das auf jeden Fall nicht ab.
Abfindung ist klar, das ist nach 1 J 50 % vom letzen Gehalt so ist die Regel.
Es geht hier nicht um €€ , es geht um die Frage, wie würde ein Gericht entscheiden, wenn die Kündigung nicht rechtmässig ( da ohne Begründung) .
Das Gericht entlastet wird, ist hier nicht von Interesse, ebenso ist eine evtl Abfiindung nicht von Interesse.
Zitates geht um die Frage, wie würde ein Gericht entscheiden, wenn die Kündigung nicht rechtmässig ( da ohne Begründung) . :
Es würde regelmäßig in einem Gütetermin einen Vergleich anstreben.
Ansonsten basiert die Entscheidung des Gerichtes auf der Güte der Argumenten welche von den Streitparteien vorgetragen wurden.
Im übrigen ist eine Kündigung ohne Begründung rechtmäßig, denn der Arbeitgeber ist nicht in der Pflicht diese zu begründen.
ZitatEs geht hier nicht um €€ , es geht um die Frage, wie würde ein Gericht entscheiden, wenn die Kündigung nicht rechtmässig ( da ohne Begründung) . :
Ist die Kündigung unwirksam, gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (Was denn auch sonst?).
Möglicherweise legt daraufhin der Arbeitgeber gegen diese Entscheidung Berufung ein und es gibt ein Wiedersehen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht - mit ungewissen Ausgang.
/// wie würde ein Gericht entscheiden, wenn die Kündigung nicht rechtmässig ( da ohne Begründung) .
Ziemlich hahnebüchene Frage: Wie könnte ein Gericht denn anders entscheiden, als der Klage Recht zu geben, wenn die K unrechtmäßig ist. Sofern es zu einem Richterspruch kommt und nicht zuvor schon zu einer Schlichtung.
Ist die Kündigung unwirksam, gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (Was denn auch sonst?). Was freilich erst nach mehreren Monaten der Fall wäre und keineswegs sicher ist.
Ansonsten basiert die Entscheidung des Gerichtes auf der Güte der Argumenten welche von den Streitparteien vorgetragen wurden. Insbesondere darauf, ob eine korrekte Sozialauswahl vorgenommen wurde (falls es kein Kleinbetrieb ist) - das kann hier aus der Ferne überhaupt keiner beurteilen.
#8 muemmel: das kann hier aus der Ferne überhaupt keiner beurteilen.
Danke. So ist es und das ist eben das generelle Problem solch leeren Fallkonstruktionen.
Und außerdem wird halt gern übersehen, dass Verfahren am Arbeitsgericht nur selten mit einer Entscheidung des Gerichtes enden, sondern meist mit einem Vergleich - schon wegen des Zeitfaktors...
Zitat:
Ob der Arbeitgeber weiterarbeiten möchte, kann sein.
Er lehnt das auf jeden Fall nicht ab.
Abfindung ist klar, das ist nach 1 J 50 % vom letzen Gehalt so ist die Regel.
Es geht hier nicht um €€ , es geht um die Frage, wie würde ein Gericht entscheiden, wenn die Kündigung nicht rechtmässig ( da ohne Begründung) .
Worauf hat denn der Arbeitnehmer geklagt? Das ist doch erst mal zu klären. Auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses? Oder ....?
Wenn schon Fallbeispiel, dann konkret ... so ist das nur Kindergartengeplänkel.
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