Kündigung Arbeitgeber

24. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
robby61
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Arbeitgeber

Hallo alle,
Fallbeispiel:
Arbeitnehmer wird zum Gespräch bei Geschäftsführer geladen, ohne Hinweis warum.
Beim Gespräch erst Smaltalk ,dann wird Kündigung übergeben.
Der Inhalt besteht nur aus Hinweis der Meldepflicht auf Arbeitsagentur, die Kündigungsfrist und den Hinweis der bezahlten Freistellung.
Keine Begründung.
Auf Nachfrage, wird auch keine mitgeteilt.
Sei eben so , die Antwort.
Vertrag war am Kündigungstag 11 Monate alt.
Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, dann kommt Angebot, Firma würde freiwillig ein Gehalt zusätzlich bezahlen,wenn auf Klage verzichtet wird.
Wie würde ein Arbeitsgericht evtl entscheiden?
Neue Kündigung verlangen, da vorherige ungültig?mit neuer Kündigungsfrist?
Oder nur bestätigen und evtl Abfindung gewähren?
Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von robby61):
Neue Kündigung verlangen, da vorherige ungültig?mit neuer Kündigungsfrist?


Nein. Wieso auch? Aus welchem Grund bist Du denn vor das Arbeitsgericht gezogen? Doch wohl wegen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, oder?

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Es kommt - wie immer- drauf an.

Wie beurteilt der Arbeitnehmer die Erfolgsaussichten seiner Kündigungsschutzklage? Möchte er nach gewonnenem Prozess bei seinem Arbeitgeber weiterarbeiten?

Grundsätzlich liegt die Zahlung eines Gehaltes bei einer nicht einmal einjährigen Betriebszugehörigkeit über der Regelabfindung.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von robby61):
Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, dann kommt Angebot, Firma würde freiwillig ein Gehalt zusätzlich bezahlen,wenn auf Klage verzichtet wird.
Kam das Angebot von der Firma direkt?
Zitat (von robby61):
Wie würde ein Arbeitsgericht evtl entscheiden?
Wenn der AN das Angebot der Firma annimmt und die Klage zurückzieht (Verzichten geht nicht mehr), dann ist das Gericht entlastet. Muss nichts mehr entscheiden.
Zitat (von robby61):
Neue Kündigung verlangen, da vorherige ungültig?mit neuer Kündigungsfrist?
Oder nur bestätigen und evtl Abfindung gewähren?
Nichts davon.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
robby61
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von robby61):
Neue Kündigung verlangen, da vorherige ungültig?mit neuer Kündigungsfrist?


Nein. Wieso auch? Aus welchem Grund bist Du denn vor das Arbeitsgericht gezogen? Doch wohl wegen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, oder?

Das ist ein Fallbeispiel, warum wird das auf meine Person bezogen?

Ob der Arbeitgeber weiterarbeiten möchte, kann sein.
Er lehnt das auf jeden Fall nicht ab.
Abfindung ist klar, das ist nach 1 J 50 % vom letzen Gehalt so ist die Regel.
Es geht hier nicht um €€ , es geht um die Frage, wie würde ein Gericht entscheiden, wenn die Kündigung nicht rechtmässig ( da ohne Begründung) .
Das Gericht entlastet wird, ist hier nicht von Interesse, ebenso ist eine evtl Abfiindung nicht von Interesse.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von robby61):
es geht um die Frage, wie würde ein Gericht entscheiden, wenn die Kündigung nicht rechtmässig ( da ohne Begründung) .

Es würde regelmäßig in einem Gütetermin einen Vergleich anstreben.
Ansonsten basiert die Entscheidung des Gerichtes auf der Güte der Argumenten welche von den Streitparteien vorgetragen wurden.


Im übrigen ist eine Kündigung ohne Begründung rechtmäßig, denn der Arbeitgeber ist nicht in der Pflicht diese zu begründen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von robby61):
Es geht hier nicht um €€ , es geht um die Frage, wie würde ein Gericht entscheiden, wenn die Kündigung nicht rechtmässig ( da ohne Begründung) .


Ist die Kündigung unwirksam, gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (Was denn auch sonst?).

Möglicherweise legt daraufhin der Arbeitgeber gegen diese Entscheidung Berufung ein und es gibt ein Wiedersehen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht - mit ungewissen Ausgang.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// wie würde ein Gericht entscheiden, wenn die Kündigung nicht rechtmässig ( da ohne Begründung) .

Ziemlich hahnebüchene Frage: Wie könnte ein Gericht denn anders entscheiden, als der Klage Recht zu geben, wenn die K unrechtmäßig ist. Sofern es zu einem Richterspruch kommt und nicht zuvor schon zu einer Schlichtung.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Ist die Kündigung unwirksam, gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (Was denn auch sonst?). Was freilich erst nach mehreren Monaten der Fall wäre und keineswegs sicher ist.
Ansonsten basiert die Entscheidung des Gerichtes auf der Güte der Argumenten welche von den Streitparteien vorgetragen wurden. Insbesondere darauf, ob eine korrekte Sozialauswahl vorgenommen wurde (falls es kein Kleinbetrieb ist) - das kann hier aus der Ferne überhaupt keiner beurteilen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

#8 muemmel: das kann hier aus der Ferne überhaupt keiner beurteilen.

Danke. So ist es und das ist eben das generelle Problem solch leeren Fallkonstruktionen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Und außerdem wird halt gern übersehen, dass Verfahren am Arbeitsgericht nur selten mit einer Entscheidung des Gerichtes enden, sondern meist mit einem Vergleich - schon wegen des Zeitfaktors...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von robby61):


Ob der Arbeitgeber weiterarbeiten möchte, kann sein.
Er lehnt das auf jeden Fall nicht ab.
Abfindung ist klar, das ist nach 1 J 50 % vom letzen Gehalt so ist die Regel.
Es geht hier nicht um €€ , es geht um die Frage, wie würde ein Gericht entscheiden, wenn die Kündigung nicht rechtmässig ( da ohne Begründung) .


Worauf hat denn der Arbeitnehmer geklagt? Das ist doch erst mal zu klären. Auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses? Oder ....?

Wenn schon Fallbeispiel, dann konkret ... so ist das nur Kindergartengeplänkel.

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