Kündigung Arbeitnehmer - Frist

2. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
SophiaSeeberg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Arbeitnehmer - Frist

Hallo zusammen, in meinem Arbeitsvertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis beiderseitig unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden kann.
Bedeutet das bei mir dann vier Wochen? Ich arbeite seit zehn Jahren für die Firma, hatte immer befristete Verträge (mit drei kurzen Unterbrechungen) seit genau fünf Jahren bin ich nun dauerhaft in einem unbefristeten Vertrag. Eine Freundin sagte mir, ab fünf Jahren hätte ich eine zweimonatige Kündigungsfrist. Ist das korrekt? 

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Lies und urteile selbst. Das ist der einschlägige Paragraf, sofern dein AV tatsächlich nichts weiter dazu ausführt:

BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

....

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