Kündigung Arbeitnehmer Resturlaub Minusstunden

11. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Hummel86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Arbeitnehmer Resturlaub Minusstunden

Guten Tag,

AN wird Ende des Monats die Kündigung zum 30.09. abgeben.
Hat dann noch 3 Wochen Resturlaub und Minusstunden.

Minusstunden wurden vom AG verursacht da wenig zu tun ist.
Begründung nach dem AN sagte das er ungern so viel ins Minus möchte, das die Stunden im Herbst/Winter wieder raus gearbeitet werden wenn mehr zu tun ist.

Im AV sind bis zu 140 Minusstunden erwähnt die gemacht werden dürfen.

Wie sieht das bei der Kündigung aus? Muss der AN die Minusstunden bis zur Kündigung raus arbeiten (wäre dann innerhalb einer Woche) und kann der AG den Urlaub streichen und den AN dazu zwingen wegen Personalmangel (viele im Urlaub oder beispielsweise ÜS Abbau) sich den Urlaub auszahlen zu lassen?

Danke und schönen Sonntag




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Hummel86):
Wie sieht das bei der Kündigung aus?
Wie viele Minusstunden hat dieser AN denn auf seinem AZ-Konto?

Als AN würde ich jetzt meinen gesamten Urlaub beantragen, den der AG hoffentlich zeitnah genehmigt., da eh wenig zu tun ist.
Meine Kündigung würde ich trotzdem Ende August zum 30.9. abgeben.

Rest-Urlaubsanspruch, den ich wegen Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr *nehmen* könnte, müsste der AG mir als U-Abgeltung auszahlen.

Personalmangel, Urlaub nicht gewähren, ÜS-Abbau und Minusstunden wegen *wenig zu tun*--- passt irgendwie nicht so recht zusammen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Hummel86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das hilft schon mal weiter.

Der AN hat ca 30 Minusstunden.

AN hatte nicht so viele Überstunden wie die anderen MA daher schneller im Minus

Was wäre wenn der AN den Urlaub nicht ausbezahlt haben möchte, sondern den Urlaub an sich möchte? Wie ist da die Rechtslage? Kann der AG bestimmen was der AN bekommt? Bis Ende September ist immer irgendjemand durchgängig im Urlaub, teilweise 2-3 zusammen.

Vlg

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19802 Beiträge, 7194x hilfreich)

Es ist doch nicht anders als sonst auch: Urlaub muss beantragt und bewilligt werden; versagt werden kann die Bewilligung bei dringenden dienstlichen Belangen oder bei konkurrierenden Urlaubswünschen. Wenn die U-Verweigerung unbegründet erscheint, kann man das auch gerichtlich überprüfen lassen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Hummel86):
Was wäre wenn der AN den Urlaub nicht ausbezahlt haben möchte, sondern den Urlaub an sich möchte?
Auch: Als AN würde ich jetzt meinen gesamten Urlaub beantragen, den der AG hoffentlich zeitnah genehmigt.

Ohne beantragten und vom AG genehmigten Urlaub gibts oft *Ärgernisse*, egal ob eine Kündigung oder Plus-oder Minusstunden mit im Spiel sind.
Zitat (von Hummel86):
Wie ist da die Rechtslage?
Dem AN steht der vertraglich vereinbarte Erholungsurlaub zu. Es gilt das BUrlG.
Wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, den beantragten/genehmigten Erholungsurlaub komplett oder tw. zu nehmen, ist er in € abzugelten, wenn ein Arbeitsverhältnis endet.
Das ist rechtlich vorgesehen zB. bei Kündigungen... und wird sehr häufig praktisch umgesetzt.
Zitat (von Hummel86):
Bis Ende September ist immer irgendjemand durchgängig im Urlaub, teilweise 2-3 zusammen.
Na und? Was macht das schon bei 500 AN im Betrieb?

Als AN würde ich morgen früh den Urlaubsantrag dem AG vorlegen und um zeitnahe Genehmigung bitten.
Dann abwarten, was der AG antwortet.

Minusstunden oder Überstunden sind ein anderes Thema.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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