Kündigung Arbeitsverhältnis im ÖD

8. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
duct4402
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 32x hilfreich)
Kündigung Arbeitsverhältnis im ÖD

Hallo zusammen,

in folgender Situation brauche ich eure Hilfestellung:

1. Arbeitsverhältnis

Der Betroffene befindet sich seit etwas mehr als 1 1/2 Jahren in unbefristeter Anstellung im Öffentlichen Dienst bei einer Kommune.

2. Krankenvorgeschichte

Der Betroffene litt vor Aufnahme der Arbeit lange Jahre an Psychischen und auch diversen anderen Erkrankungen.

Diese wurden bewusst nicht angegeben obwohl eine Arbeitsmedizinische Untersuchung stattfand und er entsprechende Fragen zu Vorerkrankungen dort verneinte.

3. Schwerbehinderung

Zusätzlich zu den bestehenden Einschränkungen, leidet der Betroffene nunmehr an einer weiteren psychsichen Erkrankungen und stellte einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Amt.

Dem Antrag wurde entsprochen und der Betroffene gilt nun als anerkannt Schwerbehindert.

4. Rechtsfolgen

Der Betroffene zeigte nun seine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber an. Dieser ist jedoch der Meinung, dass Krankheiten die zu einer Schwerbehinderung führen dem Arbeitnehmer vor dem Beschäftigungsverhältnis bekannt gewesen sein müssen.

Im Zusammenhang mit der versäumten Angabe der Krankheiten spricht er nun von "arglistiger Täuschung zur Erlangung des Arbeitsvertrages und verlangt eine Rückabwicklung welche einer fristlosen Kündigung gleichkommt!

Ist dieses Vorgehen so korrekt?

Hat der Arbeitnehmer gravierende Fehler begangen?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Diese wurden bewusst nicht angegeben obwohl eine Arbeitsmedizinische Untersuchung stattfand und er entsprechende Fragen zu Vorerkrankungen dort verneinte.


Es müsste geklärt werden, ob diese Fragen zulässig waren und die Vorerkrankungen einen Einfluss auf den auszuübenden Job haben. Also platt ausgedrückt - ein fast Blinder bewirbt sich auf eine Stelle als Busfahrer und verneint die Frage zur Erkrankung der Augen.

quote:
m Zusammenhang mit der versäumten Angabe der Krankheiten spricht er nun von "arglistiger Täuschung zur Erlangung des Arbeitsvertrages und verlangt eine Rückabwicklung welche einer fristlosen Kündigung gleichkommt!

Bei solch deutlichen Ansagen sollte man unbedingt einen Rechtsbeistand hinzuziehen und sich nicht mehr in Foren nach Meinungen umhören.

-- Editiert 1000kleinesachen am 08.08.2014 11:35

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

"www.firmenwissen.de/redaktion/nachrichten/firmenwissen-news/2010-10-28_110_einstellungsuntersuchung.html":
///Der Betriebsarzt darf auch nicht mehr fragen als der Arbeitgeber. Die Frage nach Schwangerschaft, Vorerkrankungen, eigenen Erbkrankheiten sowie die von Eltern und Großeltern ist nicht rechtens. Unzulässige Fragen dürfen sogar falsch beantwortet werden. Es gibt ein "Recht auf Lüge", wenn nach persönlichen Dingen gefragt wird, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Laut BAG beschränkt sich das Fragerecht des Arbeitgebers im Wesentlichen auf folgende Punkte:

* Liegt eine Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist?

* Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, jedoch die zukünftigen Kollegen oder Kunden gefährden?

* Ist zum Zeitpunkt des Dienstantritts bzw. in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, z.B. durch eine geplante Operation, eine bewilligte Kur oder durch eine zurzeit bestehende akute Erkrankung?///

Ich empfehle hier dringend den Gang zum Arbeitsrechtler bzw. zu Verdi, dort gibt es fachkundige Beratung.
Gruß
Andreas


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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es gibt einen Schwerbehindertenbeauftragten beim Arbeitgeber, der für Sie zuständig ist. Es könnte hilfreich sein, den zu kontaktieren.
Desweiteren ist auch das Integrationsamt ein guter Berater:
https://www.integrationsaemter.de/Kuendigungsschutz/502c/index.html

-- Editiert altona01 am 08.08.2014 20:36

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