Kündigung Arbeitsverhältnis - über 8 Jahre Betriebszugehörigkeit

10. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
S.J.Richter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Arbeitsverhältnis - über 8 Jahre Betriebszugehörigkeit

Hallo zusammen,
im Arbeitsvertrag steht wörtlich "Nach Ablauf der Probezeit beträgt dann die Kündigungsfrist für beide Seiten 4 Wochen zum 15 oder zum Ende eines Kalendermonats. Verlängerungen aufgrund Ihrer Betriebszugehörigkeit nach dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen gilt als vereinbart und ist gür beide Seiten verbindlich"

Frage: zu welchem Zeitpunkt kann dann aus aktueller Sicht, bei über 8 Jahren Betriebszugehörigkeit aus dem Vertrag ausgetreten werden ? Ist das der 15 oder der 30.09.2007 ?.

Danke für Infos.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

§ 622 BGB :

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

>>> also 30. 9. offenbar

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Man sollte das Alter des AN nicht außer acht lassen.

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