Hallo zusammen,
im Arbeitsvertrag steht wörtlich "Nach Ablauf der Probezeit beträgt dann die Kündigungsfrist für beide Seiten 4 Wochen zum 15 oder zum Ende eines Kalendermonats. Verlängerungen aufgrund Ihrer Betriebszugehörigkeit nach dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen gilt als vereinbart und ist gür beide Seiten verbindlich"
Frage: zu welchem Zeitpunkt kann dann aus aktueller Sicht, bei über 8 Jahren Betriebszugehörigkeit aus dem Vertrag ausgetreten werden ? Ist das der 15 oder der 30.09.2007 ?.
Danke für Infos.
Kündigung Arbeitsverhältnis - über 8 Jahre Betriebszugehörigkeit
§ 622 BGB
:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
>>> also 30. 9. offenbar
Man sollte das Alter des AN nicht außer acht lassen.
Und jetzt?
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