Kündigung / Arbeitsvertrag / Tarifvertrag

8. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hummel27
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigung / Arbeitsvertrag / Tarifvertrag

Guten Tag,
eine Person arbeitet als normaler Angestellter im Groß und Außenhandel in NRW & möchte kündigen. Im Tarifvertrag ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart, jedoch hat die Person gemäß nach Tarifvertrag Paragraph 7 Punkt 5 im Arbeitsvertrag eine verlängerte Kündigungsfrist (beidseitig 3 Monste Monate zum Quartalsende) unterschrieben. Der unterschriebene Arbeitsvertrag ist letztendlich nur für den Arbeitnehmer schlechter, die Fristen des Arbeitgebers wurden nicht verlängert. Gilt nun dieser Arbeitsvertrag oder der Manteltarifvertrag ?

Danke :)

-- Editiert von Hummel27 am 08.08.2018 20:29




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

In dem was du geschrieben hast steht das Wort " beidseitig". Warum sollte das dann nur für den AN gelten?

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9631 Beiträge, 2039x hilfreich)

Zitat:
Der unterschriebene Arbeitsvertrag


... ist gültig und die darin enthaltenen Formulierungen gelten für beide Seiten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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