Guten Tag,
eine Person arbeitet als normaler Angestellter im Groß und Außenhandel in NRW & möchte kündigen. Im Tarifvertrag ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart, jedoch hat die Person gemäß nach Tarifvertrag Paragraph 7 Punkt 5 im Arbeitsvertrag eine verlängerte Kündigungsfrist (beidseitig 3 Monste Monate zum Quartalsende) unterschrieben. Der unterschriebene Arbeitsvertrag ist letztendlich nur für den Arbeitnehmer schlechter, die Fristen des Arbeitgebers wurden nicht verlängert. Gilt nun dieser Arbeitsvertrag oder der Manteltarifvertrag ?
Danke
-- Editiert von Hummel27 am 08.08.2018 20:29
Kündigung / Arbeitsvertrag / Tarifvertrag
8. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 8. August 2018 | 20:24
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigung / Arbeitsvertrag / Tarifvertrag
#1
Antwort vom 8. August 2018 | 22:05
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
In dem was du geschrieben hast steht das Wort " beidseitig". Warum sollte das dann nur für den AN gelten?
#2
Antwort vom 9. August 2018 | 01:14
Von
Status: Unparteiischer (9631 Beiträge, 2039x hilfreich)
Zitat:Der unterschriebene Arbeitsvertrag
... ist gültig und die darin enthaltenen Formulierungen gelten für beide Seiten
Und jetzt?
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