Kündigung/ Aufhebungsvertrag aufgrund Beschwerden

27. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
forsun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung/ Aufhebungsvertrag aufgrund Beschwerden

Hallo

Meine Freundin ist in der folgenden Situation:

Sie hatte eine neue Steller mit einem befristeten Vertrag von 2 Jahren bekommen. Die Probezeit hatte sie bestanden und der Vertrag wurde auf weitere 2 Jahre verlängert. Nun möchte der AG sie los werden, aufgrund von beschwerden. Er hat ihr die Option gegeben entweder Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Die Frage ist erstmal, kann man einen Angestellten einfach so aus 2 Verträgen rausschmeißen.
Wie wird es bei Beschwerden gehandhabt, gleich sofortige Kündigung? Welche Rechte hat man.

Sollte es zu einem Aufhebungsvertrag kommen, worauf sollte man achten.

Vielleicht war jemand in einer ähnlichen Situation oder kennt sich mit Arbeitsrecht aus.

Viele Grüße und Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Einen Aufhebungsvertrag sollte sie keinesfalls unterschreiben, denn dann begrüßt die Bundesagentur für Arbeit sie erstmal mit 3 Monaten Sperrfrist. Bei einer Kündigung hingegen hat man das Problem nicht. Außerdem kann man dagegen klagen, sofern man das für sinnvoll hält.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wieviel Beschätigte hat der Betrieb? Wieso 2 Verträge?

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#3
 Von 
forsun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Danke für die Rückmeldung

@ muemmel
durch eine Zusatzklausel im Aufhebungsvertrag entfällt diese Sperrfrist, wenn darin steht, dass bei Nichtzustandekommen des Aufhebungsvertrages eine Kündigung erfolgt wäre. Quelle: http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/aufhebungsvertrag-und-abfindung-die-alternative-zur-kuendigung-1502285.html

@1000kleinesachen
Großunternehmen.
Wie beschrieben hat sie nach der Probezeit einen verlängerten Vertrag bekommen. Der 1. Vertrag läuft noch bis ende diesen Jahres. Danach läuft der 2. Vertrag für nochmals 2 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

"Beschwerden" scheint mir eine reichlich allgemeine Bezeichnung zu sein, als dass die Lage wirklich zu beurteilen wäre, denn die Schwere der Beschuldigungen bleibt außen vor - für eine Fristlose reichen sie aber dann offenbar doch nicht; gleichwohl eine Einschätzung: Erst stünde eine Abmahnung an - die Kündigung ist immer noch "ultima ratio", das letzte Mittel.
Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, bringt nur dem AG Vorteile - er kommt um jedes Prozessrisiko herum.
Es auf die Kündigung ankommen zu lassen, stünde m.E. dann an, wenn deine Freundin diese Beschwerden als nicht ausreichend für eine Kündigung ansieht - dann sollte sie auch dagegen vorgehen.

Abgesehen davon wäre der AV zu überprüfen, ob er überhaupt vorzeitige Kündigung zulässt.
Und: Vielleicht habe ich es nicht richtig verstanden - befristete Verträge, Summa über vier Jahre? Ginge nur bei einem Startup-Unternehmen. Wäre ein eigener Punkt zum Anschauen, ob die Befristung überhaupt greift.


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