Kündigung Ausbildungsvertrag, weil man mir nichts beibringt?

22. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sternchen_82
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung Ausbildungsvertrag, weil man mir nichts beibringt?

Hallo,

ich stehe vor einem Problem. Ich werde in einer Facharztpraxis zur Medizinischen Fachangestellten ausgebildet. Die Ausbildungsinhalte lt. Rahmenplan sind allgemein bezogen. Meine Ausbildung dauert aufgrund meines Lebenslaufs nur 2 Jahre. Das erste Jahr ist jetzt fast rum. Ich bin jetzt aber seit Längerem gefrustet, dass ich dort nicht wirklich ausgebildet werde. Fragen werden nur unzureichend beantwortet, nach einem Jahr bin ich immer noch nicht in der Lage die Anmeldung in der Praxis alleine zu führen, weil man mir nur die grundlegenden Dinge bisher zeigen wollte (Bsp. Versichertenkarte einlesen, Pat neu anlegen)- Formularbearbeitung kann ich ebenso nicht. Wenn ich frage, wann ich das machen darf, verweist man darauf, dass ich erstmal andere Dinge vollständig lernen soll!

Ich habe nächstes Jahr Prüfung und fühle mich überhaupt nicht vorbereitet. Ich würde gerne in eine andere Praxis (vorzugsweise Allgemeinmedizin) wechseln. Nun stellen sich mir mehrere Fragen aufgrund §22BBiG):

1. Wichtiger Grund: ist der Grund gegeben, dass ich nicht ordentlich ausgebildet werde und auch nicht abzusehen ist, dass ich den praktischen Teil lt Rahmenplan bis zur Prüfung erlernen werde.

2. Kann man dahingehend auch darauf verweisen, das es eine Facharztpraxis ist und ich daher nicht alle Möglichkeiten habe lt Rahmenplan alles zu erlernen (der Ausbilder ist ja trotz allem dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ich diese Dinge erlerne (Bsp. Blut abnehmen, EKG etc). Hierfür stünde mir aber lediglich 2 Tage in einer anderen Praxis zur Verfügung. Nicht ausreichend finde ich! Oder?

3. Inwiefern könnte der Ausbilder gegen eine fristlose Kündigung unter Angabe des bereits genannten Grundes vorgehen? Könnte er Schadensersatz verlangen?

4. Muss ich meinen Ausbilder vorher quasi abmahnen (Gründe der fehlenden Ausbildungskenntnisse), bevor ich fristlos kündige oder kann ich das auch so?

5. Im Gesetz steht etwas von "Der Grund darf nicht länger als 2 Wochen bekannt sein" Was genau ist damit gemeint?

Ich habe jetzt jede Menge geschrieben, ich hoffe, dass mir jmd Antworten auf meine vielen Fragen geben oder mir mit Erfahrungsberichten helfen kann.

Danke schon mal im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

... gründe für eine fristlose kündigung sehe ich nicht.`'fristlos' setzt voraus, dass gründe gegeben sein müssen, die eine zusammenarbeit ab sofort unmöglich machen. deswegen auch die erfordernis, dass die fristlose binnen vierzehn tagen nach dem ereignis resp. der kenntnis davon ausgesprochen werden muss. bei dir ist es aber dauerfrust.
schau doch bitte in deinen ausbildungsvertrag: was steht dort über kündigung. dass du nicht ordentlich ausgebildet wirst, ist höchstwahrscheinlich schon ein wichtiger grund.
den AG 'abzumahnen', also schriftlich auf die mängel hinzuweisen, ist sicher eine gute idee, wird das verhältnis aber nicht beflügeln. eine kündigung ist empfangs- , aber keinesfalls zustimmungspflichtig; der AG kann also nichts dagegen machen. und schadensersatz kann er nicht verlangen, sofern du dich vertragsgerecht verhältst? für welchen schaden auch?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

In dieser Situation sollten Sie sich an die zuständige Ärztekammer wenden und sich nach dem Mitarbeiter erkundigen, der für Azubis zuständig ist.
Der kann auch helfen, den Ausbildungsplatz zu wechseln. Wäre besser als eine Kündigung ohne Platz.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sternchen_82
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten ihr habt mir ja schon weiter geholfen.

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