Kündigung Ausbildungsvertrag durch Azubi

13. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Menzel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Ausbildungsvertrag durch Azubi

Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Mein Sohn, 20 J., ist im letzten Ausbildungsjahr als Elektroniker.
Vor 2 Wochen wurde ihm durch den Arbeitgeber mitgeteilt, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Er bekommt nun für die Monate Juni und Juli Insolvenzgeld.

Da er im letzten Ausbildungsjahr ist und die Prüfungen im Oktober/November beginnen, stellt sich natürlich die Frage, wie es mit der Ausbildungsfirma weitergeht.

Mein Sohn hat nun ein Angebot zu einer anderen Firma zu wechseln, um dort seine Ausbildung zu beenden.

Meine Frage: Wie kommt er aus seinem Ausbildungsvertrag heraus?
Kann er einfach mit einer 4-wöchigen Frist zum nächsten Monatsende kündigen oder bedarf es eines Aufhebungsvertrages?

Da sein jetziger (insolventer) Arbeitgeber anstatt anfänglich 32 Mitarbeitern nur noch über 4 Mitarbeiter verfügt, wird er meinen Sohn (vermutlich) nicht so einfach aus dem Vertrag entlassen.

Wie sollen wir am besten vorgehen?

Über Tipps und Ratschläge würden wir uns sehr freuen.

Herzliche Grüße
mensus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Menzel, da sollte man sich evtl. an die dür die Ausbildung zuständige Stelle wenden (IHK?). Oder/und mit dem Chef nochmal sprechen. Angesichts der Lage, wird er dem Sohn ja hoffentlich nicht die Zukunft verbauen wollen.
Kündigen könnte er ansonsten nur, wenn er eine ganz andere Ausbildung machen oder die Ausbildung ganz beenden wollte (Frist 4 Wochen - nicht nur zum Monatsende).

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Der Vorschlag, sich an die entsprechende Kammer zu wenden ist auf jeden Fall richtig.

Es besteht für den Sohn noch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung: Ein Azubi kann ein Ausbildungsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen und muss dabei seine Gründe angeben. Was ein wichtige Grund ist, ist im Berufsbildungsgesetz nicht definiert.

Sollte der Betrieb ihn also nicht gehen lassen, würde ich fristlos kündigen und als Grund die laufende Insolvenz, die drohende Betriebsschließung und die Chance, die Ausbildung in einem anderen Betrieb zu beenden zu können, anführen.

Grüße, Heike

1x Hilfreiche Antwort

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