Kündigung / Ausgetauscht durch junge Kollegin

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vsl2402
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung / Ausgetauscht durch junge Kollegin

Hallo, ich würde mich freuen, hier Hilfe zu bekommen.
Ich, w, 50 Jahre alt, wurde zum 01.03.19 als Teilzeitkraft eingestellt in einem kleinen Betrieb (<5 Mitarbeiter) als Vertretung für Elternzeit. Im Vertrag steht „befristet", aber ohne Datum. Kündigungszeit fuer beide Parteien 4 Wochen. Auf Grund erhöhten Arbeitsaufkommens habe ich in den letzten Wochen Stellenanzeigen beim Arbeitsamt und im der regionalen Zeitung schalten muessen und heute Morgen bekam eine neue Kollegin (26 Jahre alt) die Zusage fuer eine Teilzeitstelle. Heute Abend kuendigte er mir nun per whatsapp an, dass er meinen befristeten Vertrag nicht verlaengert und mir zum 31.12. kuendigt. Wie soll ich mich nun verhalten? Weiterhin ganz normal arbeiten gehen??? Das kann ich eigentlich nicht, weil ich die Art und Weise einfach unmenschlich finde. Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen! Danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Die Kündigung ist schon deshalb unwirksam, weil sie nicht der Schriftform entspricht.

Zitat (von Vsl2402):
Wie soll ich mich nun verhalten? Weiterhin ganz normal arbeiten gehen?


Weiter arbeiten gehen wäre sicherlich das naheliegendste.

Zitat (von Vsl2402):
Das kann ich eigentlich nicht, weil ich die Art und Weise einfach unmenschlich finde.


Wenn man sich hierzu gesundheitlich nicht in der Lage sieht, sollte man seinen Arzt um Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Die Kündigung ist schon deshalb unwirksam,

Es gibt gar keine Kündigung. Nur die Ankündigung einer solchen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Vsl2402
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiß ich. Aber wie soll ich mich nun verhalten bis zur Kuendigung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Vsl2402):
Aber wie soll ich mich nun verhalten bis zur Kuendigung?

A) normal arbeiten gehen
B) Wenn man arbeitsunfähig erkrankt ist, lässt man sich das vom Arzt bescheinigen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Es könnte, sofern vorhanden, auch nach entsprechender Bewilligung der Resturlaub genommen werden. Als weitere Möglichkeit käme die Bitte um einen Aufhebungsvertrag in Frage (was aber Nachteile nach sich ziehen würde).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Um einen Aufhebungsvertrag sollte eher nicht gebeten werden, wenn man auf ALG angewiesen ist. Das führt zu einer Sperre.
Wenn man gesundheitlicher nicht mehr in der Lage ist, da zu arbeiten, dann lässt man sich au schreiben.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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