Kündigung / Elternzeit

10. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jampes
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 17x hilfreich)
Kündigung / Elternzeit

Hi @all,

sorry habe bischen Verstädnisschwierigkeiten bei dem Thema.
Angenommen jemand hat 3 Mon. KD Frist zum 15. bzw. MEnde und Elternzeit für 2 Monate . Wenn derjenige nun Zusage bekommt als Beispiel nach 1 Woche in Elternzeit kann er dann kündigen zum 15. + 3 Monate, sodaß quasi noch 1,5 Monate der KD Frist in der Elternzeit sind ?? Oder erst nach der Elternzeit die 3 Monate beginnen?

Danke für Erklärung

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Mit der ordentlichen Kündigungsfrist kann das Arbeitsverhältnis jederzeit beendet werden. Auch in der Elternzeit.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jampes
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 17x hilfreich)

Hi und danke erst einmal,

vielleicht hätte ich dann noch diesen Fall fragen sollen :

selbes Beispiel wie zuvor aber KD Frist ist ein Monat. -> Meinte gelesen zu haben, das am Ende der Elternzeit 3 monate KD Frist gilt. -> Wie ist das dann zu sehen??
Heißt darf mur nicht genau mit dem Datum der EZ ende kündigen??
Thx

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sie spielen hier auf § 19 BEEG an. Diese Sonderkündigungsfrist gilt aber tatsächlich nur für einen Beendigung des Arbeitsverhältnisses genau zum Ende der Elternzeit. Da die Elternzeit in den meisten Fällen aber wohl nicht zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Monats enden wird, aber die meisten ordentlichen Kündigungsfristen zu diesen Terminen ablaufen, dürfte da aber wohl keine all zu große Schnittmenge bestehen.

Im Übrigen scheint es auch umstritten zu sein, ob eine Kündigung zum Ende der Elternzeit tatsächlich nur mit der 3 Monats Frist aus § 19 BEEG erfolgen kann, oder ob - wenn es denn passt - auch eine kürzere vertragliche, gesetzliche oder tarifvertragliche Kündigungsfrist angewendet werden kann. Rechtsprechung dazu gibt es nicht.

Einig sind sich jedoch alle, dass während der Elternzeit und auch danach jederzeit unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Sprich der AN kann das Problem also ganz elegant damit umgehen, dass er hat entweder zum letzten Termin für eine ordentliche Kündigung vor Ende der Elternzeit oder zum ersten Termin nach Beendigung der Elternzeit kündigt. Von daher ist es eine sehr theoretische Diskussion.

2x Hilfreiche Antwort

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