Mein Arbeitgeber hat Ende letzten Jahres (2006) mitgeteilt das er nach Ende meiner Elternzeit (Ende dieses Jahr 2007) keine Arbeit mehr für mich hat. Daraufhin wollte ich wegen einer langjährigen zusammenarbeit keinen ärger machen und habe einer Kündigung v. seiner Seite eingewilligt. Nun habe ich erfahren das er 2 neue Angestellte an meiner Stelle eingestellt hat! Nun bin ich ziemlich enttäuscht und wollte fragen welche Möglichkeiten / Ansprüche ich habe ohne dort jemals wieder arbeiten zu müssen (Möchte diesem Menschen nie wieder unter die Augen treten) - Abfindung etc.?
Kündigung Elternzeit - welche Möglichkeiten habe ich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was steht in der schriftlichen Kündigung?
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Noch gar nichts - Kündigung gibts erst Ende der Elternzeit!
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--- editiert vom Admin
die Kündigung folgt auch erst nach Beendigung der Elternzeit!
... was heißt 'eingewilligt' und in welcher form???
... wenn dein Ag deine einwilligung arglistig herbeigeführt hat, könntest du sie auch widerrufen - z.b. mit dem argument, dass offenkundig doch personal benötigt wird.
Es gab nur eine mündliche Einwilligung.
Deine mündliche Einwilligung in eine noch gar nicht erfolgte Kündigung hat keine rechtlichen Auswirkungen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.
Du kommst hier also nur weiter, wenn Du gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehst. Ein eventuell für ihn negatives Urteil versucht der AG dann evtl. durch Zahlung einer Abfindung zu umgehen.
Wenn Du ihm so ein Vorgehen rechtzeitig androhst, besteht sicher auch die Möglichkeit, sich ohne Klage auf eine Abfindung zu einigen.
Vielen Dank für Eure weiterhilfe! Für alle die in der gleichen Situation sind - es gibt z.B. einen Aufhebungsvertrag beide Seiten müssen damit einverstanden sein - kann der AG keine Teilzeitbesch. anbieten können muss man nicht selber kündigen und man hat auch keine Sperre beim Arbeitsamt! Ob ich rechtlich vorgehen werde weiss ich noch nicht...
Solange du keine schriftliche Kündigung hast, passiert nichts.
Du erscheinst am ersten Arbeitstag wie gewohnt zur Arbeit.
Sinnvoll wäre es, wenn du 6 Wochen vor Ende der Elternzeit in den Betrieb schaust.
Ich würde so tun, als wenn du auf jeden Fall zurückkommst (kümmere dich um die Kinderbetreuung).
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