Kündigung Elternzeit - welche Möglichkeiten habe ich?

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
M. Monika
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Elternzeit - welche Möglichkeiten habe ich?

Mein Arbeitgeber hat Ende letzten Jahres (2006) mitgeteilt das er nach Ende meiner Elternzeit (Ende dieses Jahr 2007) keine Arbeit mehr für mich hat. Daraufhin wollte ich wegen einer langjährigen zusammenarbeit keinen ärger machen und habe einer Kündigung v. seiner Seite eingewilligt. Nun habe ich erfahren das er 2 neue Angestellte an meiner Stelle eingestellt hat! Nun bin ich ziemlich enttäuscht und wollte fragen welche Möglichkeiten / Ansprüche ich habe ohne dort jemals wieder arbeiten zu müssen (Möchte diesem Menschen nie wieder unter die Augen treten) - Abfindung etc.?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Was steht in der schriftlichen Kündigung?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
M. Monika
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch gar nichts - Kündigung gibts erst Ende der Elternzeit!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
M. Monika
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

die Kündigung folgt auch erst nach Beendigung der Elternzeit!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... was heißt 'eingewilligt' und in welcher form???

... wenn dein Ag deine einwilligung arglistig herbeigeführt hat, könntest du sie auch widerrufen - z.b. mit dem argument, dass offenkundig doch personal benötigt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
M. Monika
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gab nur eine mündliche Einwilligung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Deine mündliche Einwilligung in eine noch gar nicht erfolgte Kündigung hat keine rechtlichen Auswirkungen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.

Du kommst hier also nur weiter, wenn Du gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehst. Ein eventuell für ihn negatives Urteil versucht der AG dann evtl. durch Zahlung einer Abfindung zu umgehen.

Wenn Du ihm so ein Vorgehen rechtzeitig androhst, besteht sicher auch die Möglichkeit, sich ohne Klage auf eine Abfindung zu einigen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
M. Monika
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Eure weiterhilfe! Für alle die in der gleichen Situation sind - es gibt z.B. einen Aufhebungsvertrag beide Seiten müssen damit einverstanden sein - kann der AG keine Teilzeitbesch. anbieten können muss man nicht selber kündigen und man hat auch keine Sperre beim Arbeitsamt! Ob ich rechtlich vorgehen werde weiss ich noch nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Solange du keine schriftliche Kündigung hast, passiert nichts.
Du erscheinst am ersten Arbeitstag wie gewohnt zur Arbeit.
Sinnvoll wäre es, wenn du 6 Wochen vor Ende der Elternzeit in den Betrieb schaust.
Ich würde so tun, als wenn du auf jeden Fall zurückkommst (kümmere dich um die Kinderbetreuung).

3x Hilfreiche Antwort

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