Bis zum 23.03.2019 bin ich in Elternzeit. Allerdings habe ich nun ein Jobangebot zum 01.04.2019. In meinem Arbeitsvertrag
gilt die gesetzliche Kündigungsfrist 30 Tage zum 15./Ende des Monats.
Nun bin ich völlig verwirrt und habe von dieser 3. Monatsfrist gelesen. Kann ich zum 31.03. kündigen?
Danke im Voraus.
Kündigung Ende Elternzeit
20. Februar 2019
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Frage vom 20. Februar 2019 | 20:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Ende Elternzeit
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#1
Antwort vom 21. Februar 2019 | 08:33
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6463x hilfreich)
Poste doch bitte den Wortlaut zur Kündigung in deinem AV.
Die gesetzliche K-Frist nach § 622 Abs. 1 beträgt 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zu Monatsende, aber nicht 30 Tage. Das stimmt so also erst einmal nicht. Dann findet sich in AV oft der Zusatz, dass die Verlängerungen der K-Frist, die für den AG gelten, auch dem AN auferlegt werden.
Also genau hinschauen.
#2
Antwort vom 21. Februar 2019 | 09:26
Von
Status: Praktikant (761 Beiträge, 336x hilfreich)
Die dreimonatige Frist gilt zum Ender der Elternzeit. Also wenn du zum 23.03. kündigen wolltest. Zum 31.03. kannst du mit den vertraglichen Fristen kündigen. Allerdings musst du dann ggf. noch die paar Tage arbeiten (oder Resturlaub abbauen,...).
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#3
Antwort vom 21. Februar 2019 | 10:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatPoste doch bitte den Wortlaut zur Kündigung in deinem AV. :
Die gesetzliche K-Frist nach § 622 Abs. 1 beträgt 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zu Monatsende, aber nicht 30 Tage. Das stimmt so also erst einmal nicht. Dann findet sich in AV oft der Zusatz, dass die Verlängerungen der K-Frist, die für den AG gelten, auch dem AN auferlegt werden.
Also genau hinschauen.
Ja, Sie haben vollkommen Recht. Es sind natürlich die 4 Wochen. In meinem AV gibt es keinen Zusatz. Nun zu der Frage: kann ich auch in der Elternzeit mit dieser Kündigungsfrist zum 31.3. kündigen oder muss ich mich an die 3 Monatige Kündigungsfrist vom BEEG halten?
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