Kündigung Ende Elternzeit

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz509368-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Ende Elternzeit

Bis zum 23.03.2019 bin ich in Elternzeit. Allerdings habe ich nun ein Jobangebot zum 01.04.2019. In meinem Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist 30 Tage zum 15./Ende des Monats.

Nun bin ich völlig verwirrt und habe von dieser 3. Monatsfrist gelesen. Kann ich zum 31.03. kündigen?

Danke im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Poste doch bitte den Wortlaut zur Kündigung in deinem AV.
Die gesetzliche K-Frist nach § 622 Abs. 1 beträgt 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zu Monatsende, aber nicht 30 Tage. Das stimmt so also erst einmal nicht. Dann findet sich in AV oft der Zusatz, dass die Verlängerungen der K-Frist, die für den AG gelten, auch dem AN auferlegt werden.
Also genau hinschauen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)

Die dreimonatige Frist gilt zum Ender der Elternzeit. Also wenn du zum 23.03. kündigen wolltest. Zum 31.03. kannst du mit den vertraglichen Fristen kündigen. Allerdings musst du dann ggf. noch die paar Tage arbeiten (oder Resturlaub abbauen,...).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz509368-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Poste doch bitte den Wortlaut zur Kündigung in deinem AV.
Die gesetzliche K-Frist nach § 622 Abs. 1 beträgt 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zu Monatsende, aber nicht 30 Tage. Das stimmt so also erst einmal nicht. Dann findet sich in AV oft der Zusatz, dass die Verlängerungen der K-Frist, die für den AG gelten, auch dem AN auferlegt werden.
Also genau hinschauen.


Ja, Sie haben vollkommen Recht. Es sind natürlich die 4 Wochen. In meinem AV gibt es keinen Zusatz. Nun zu der Frage: kann ich auch in der Elternzeit mit dieser Kündigungsfrist zum 31.3. kündigen oder muss ich mich an die 3 Monatige Kündigungsfrist vom BEEG halten?

0x Hilfreiche Antwort

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