Kündigung Erpressung

4. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
ahnungslos2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Erpressung

hallo, ich bin neu hier und habe eine wichtige frage.
und zwar, mein arbeitgeber will mich unbefristet kündigen, und hat in der kündigung lauter lügen geschrieben wie alkohol an der arbeit, beschädigung usw... jetzt lässt er über meinen schwager ausrichten, wenn ich nicht zum arbeitsgericht gehe, dann würde er mir eine normale kündigung aus betrieblichen gründen schreiben. ist das nicht erpressung?? ps. mein vertrag ist unbefristet und er hat mich von heute auf morgen einfach abgemeldet.
bitteeeee helft mir...
danke

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5 Antworten
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#3
 Von 
ahnungslos2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

und noch was, er hat mich zum 25.11 abgemeldet und gekündigt. das einschreiben mit der kündigung ist am 03.12. von mir angenommen worden. das geht doch nit einfach so. das wär ja ne rückwirkende kündigung?=?
ich habe am 12.12.2012 meinen termin beim rechtsschuz büro. ist das schon zu spät??

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
und noch was, er hat mich zum 25.11 abgemeldet und gekündigt. das einschreiben mit der kündigung ist am 03.12. von mir angenommen worden. das geht doch nit einfach so. das wär ja ne rückwirkende kündigung?=?


Ich würde auf Nummer sicher gehen und die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Klage vom 25.11. an berechnen.

Die Frage wäre beispielsweise, warum die Kdg. erst am 3.12. von Ihnen "angenommen" wurde. Wenn er Ihnen vorher die Kdg. schon mündlich mitgeteilt hat, müssen Sie die Kdg. schon erwartet haben. Sollten Sie in diesem Fall die Kdg. erst verzögert von der Post abgeholt haben, wird u.U. das Gericht von dem Zustellungstermin ausgehen, zu dem Sie die Karte der vergeblichen Zustellung erhalten hatten.

Die Klage sollte also sicherheitshalber bis zum 16.12 am Arbeitsgericht eingetroffen sein.


Aus meiner Sicht spielt der AG hier mit falschen Karten. Die Mitteilung ist höchstwahrscheinlich nicht beweisbar. Und gerade in einem solchen Fall würde es nur zwei für den AN sichere Lösungen geben: Entweder der AG schließt einen Aufhebungsvertrag jetzt ab oder der AN erhebt eine Klage zum Arbeitsgericht. Ersteres hat Ihr AG wohl nicht vor, denn sonst hätte er Ihnen diesen schon längst angeboten.

Ihr AG spielt also auf Zeit und das "Angebot" ist nur Verzögerungstaktik.

Zur Wahrung der Frist reicht es, wenn man selber die Klage mit Hilfe der Antragsstelle beim Arbeitsgericht erhebt. Die eigentliche Begründung der Klage kann dann später erfolgen.

Gerade bei fristlosen Kdg. ist die gütige Einigung recht wahrscheinlich, da hier schwerwiegende Gründe vom AG zu beweisen wären, was nur selten der Fall ist.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 05.12.2011 07:12

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