Folgendes Problem liegt vor:
Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertrag: 6 Wochen zum Quartalsende.
Kündigung am 14.11.2007 erhalten, darin wurde mir zum 30.12.2007 und nicht wie vertraglich festgelegt zu 31.12.2007 ( Quartalsende) gekündigt, ist diese Kündigung überhaupt wirksam?
Über antworten würde ich mich freuen, danke.
Kündigung Formfehler
Ja.
Ich verstehe es lt. § 188 BGB
jedenfalls so.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Hey, diese Frage las ich erst, nachdem ich deine andere beantwortet habe. Du hast also die Kündigung erhalten?! Wenn da steht zum Quartalsende - ist es auch das Ende!
Und das ist demzufolge der 31.12.! Und nicht der 30.12. Ob das nun als Formfehler vom Gericht gewertet wird oder als was auch immer, so ist es jedenfalls falsch! Der letzte Tag steht dir noch zu!
Also innerhalb von 3 Wochen klagen!
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
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Die Kündigung ist wirksam und zwar zum 31.12.2007. Das ergibt sich aus § 133 BGB
(nicht § 188 BGB
wie von ikarus02 behauptet). Die Kündigung ist zwar inhaltlich falsch, was aber nicht dazu führt, dass sie unwirksam wird.
Am 31.12. musst Du also noch arbeiten und dieser Tag muss vom AG auch noch bezahlt werden.
Das gilt nicht, wenn Silvester nach Arbeits- oder Tarifvertrag arbeitsfrei ist.
Und jetzt?
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