Hallo liebe Community,
folgendes: Meine Frau war in einem Kleinbetrieb (3 Mitarbeiter) beschäftigt und wurde zum 15.06.2016 gekündigt. Die Kündigung erfolgte am 11.05.2016 telefonisch mit Freistellung ab dem 12.05.2016. Die schriftliche Kündigung erhieltem wir postalisch einige Tage später.
Nun zu den Fragen:
(1): Darf die Chefin, wie in der Kündigung erwähnt, die 16,5 Minusstunden abziehen? Im Arbeitsvertrag gibt es meiner Meinung nach keine Regelung über Minus- und Plusstunden. (Arbeitsvertrag siehe Linksammlung unten...)
(2): Darf der restliche Urlaubsanspuch (hier 12 Tage lt. Kündigung) mit der Freistellung verrechnet werden, oder ist dieser noch auszuzahlen?
Grund meiner Nachfrage ist eine Überweisung der (ehemaligen) Arbeitgeberin, die nicht in Ordnung sein kann.
Ich würde mich freuen wenn wir hier einmal einige Tips zusammen bekommen.
Links:
http://torsten-sandmann.de/Bewerbung/weihs/Arbeitsvertrags_Seite1.jpg
http://torsten-sandmann.de/Bewerbung/weihs/Arbeitsvertrags_Seite2.jpg
http://torsten-sandmann.de/Bewerbung/weihs/Arbeitsvertrags_Seite3.jpg
http://torsten-sandmann.de/Bewerbung/weihs/Kuendigung_Nadine_ohne_Namen.jpg
Kündigung / Freistellung / Urlaub / angebliche Minusstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Torsten,
1. Ohne Arbeitszeitkonto gibt es keine Minusstunden, so einfach ist das.
2. Merkwürdige Formulierung in der Kündigung, eher unüblich. Es wurde ja gar kein Urlaub beantragt, der bewilligt wörden könnte. Ich halte die Anrechnung hier für fragwürdig, aber das kann man dann ja ganz einfach im Rahmen der Lohnklage mitklären lassen.
Zur Lohnklage: Bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts arbeiten Rechtspfleger, die die Klage formulieren. Dann folgt eine Güteverhandlung, bei dem ein erster Versuch unternommen wird, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Das kostet alles gar nichts und ist der einfachste Weg, an sein Geld zu kommen.
-- Editiert von altona01 am 27.06.2016 13:12
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