Kündigung Freistellung

30. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Azimute
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Freistellung

Hallo zusammen!

Ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen:

Arbeitgeber hat in der Probezeit zum 10.08. gekündigt und Arbeitnehmer freigestellt.
Einige Wochen vorher hatte Arbeitnehmer vom 06.-10.08. unbezahlten Urlaub beantragt (vor Kenntnis der Kündigung und Freistellung).
Entsprechend wurde nun für August Gehalt abzüglich unbezahlten Urlaub gezahlt.

Was gilt denn nun? Der unbezahlte Urlaub oder die Freistellung?
Wenn man es genau nimmt, benötigt man ja keinen unbezahlten Urlaub, wenn man freigestellt ist.


Vorab ganz lieben Dank für Ihre Antworten!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20085 Beiträge, 7275x hilfreich)

Klingt in der Tat widersprüchlich. Es könnte aber durchaus sein, dass hier Beides gilt: eigentlich beinhaltet 'Freistellung' auch Fortzahlung der Bezüge für die Zeit, das aber könnte ausgehebelt sein durch die Gewährung des unbezahlten Urlaubs.

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