Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Oktober und heute wurde mir angeboten eine Eigenkündigung (Aufhebungsvertrag) zu unterschreiben was ich dankend abgelehnt habe. Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Darauf hin drohte mir mein Chef mich die restlichen 4 Wochen freizustellen. Darf er mich unbezahlt Freistellen oder muss er für die freigestellten Tage ganz normal Gehalt bezahlen? Sprich: Kann er mich ohne mein Einverständnis unbezahlt Freistellen solange nichts gravierendes Vorgefallen ist??
Kündigung-> Freistellung
30. August 2021
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Frage vom 30. August 2021 | 19:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung-> Freistellung
#1
Antwort vom 30. August 2021 | 20:46
Von
Status: Unbeschreiblich (42096 Beiträge, 14676x hilfreich)
Er darf dich freistellen, allerdings bezahlt. Auf diese Zeit ist dann gegebenenfalls nicht genommener Urlaub anzurechnen. Aber, einfach so nach Hause schicken, das geht gar nicht.
wirdwerden
#2
Antwort vom 30. August 2021 | 20:47
Von
Status: Unbeschreiblich (39616 Beiträge, 6493x hilfreich)
Was sollte dabei die Drohung sein?Zitat :Darauf hin drohte mir mein Chef mich die restlichen 4 Wochen freizustellen.
Freistellung bedeutet iaR die bezahlte Freistellung . Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Eine Eigenkündigung muss man überhaupt nicht akzeptieren.
Einen Aufhebungsvertrag (das ist was anderes) sollte man sich zumindest mal anschauen, bevor man ablehnt.
Bis Ende Oktober sind es noch 2 Monate.
Du meinst, dein AG wird dir kündigen mit Frist 4 Wochen?
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#3
Antwort vom 30. August 2021 | 22:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Eine Eigenkündigung muss man überhaupt nicht akzeptieren.
Einen Aufhebungsvertrag (das ist was anderes) sollte man sich zumindest mal anschauen
War ne Eigenkündigung die mir vorgelegt wurde
Zitat :Was sollte dabei die Drohung sein?
Freistellung bedeutet iaR die bezahlte Freistellung . Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Frage ich mich ja auch, ist ja eigentlich optimal für mich, keine Arbeit und Gehalt.
Vielleicht denkt er an unbezahlte Freistellung. Vereinbart wurde noch gar nichts.
Zitat :Du meinst, dein AG wird dir kündigen mit Frist 4 Wochen?
Ja nachdem ich mehrmals die großzügige Eigenkündigung abgelehnt habe, wurden mir die 4 Wochen Kündigungsfrist genannt. Steht auch so im Vertrag
#4
Antwort vom 30. August 2021 | 22:43
Von
Status: Heiliger (20081 Beiträge, 7275x hilfreich)
Wenn du eine Kündigung erwartest, stellst sich die Frage, ob der Betrieb dem KSchG unterliegt; das ist der Fall, wenn dort > 10 Beschäftigte arbeiten (auf Vollzeit gerechnet). In einem Kleinbetrieb ist Kündigung leicht möglich, weil kein K-Grund genannt werden muss.
#5
Antwort vom 1. September 2021 | 11:47
Von
Status: Unbeschreiblich (39616 Beiträge, 6493x hilfreich)
An was der AG denkt, können wir nicht wissen. Wenn noch gar nichts vereinbart wurde, gilt dein AV bis 31.10.Zitat :Vielleicht denkt er an unbezahlte Freistellung. Vereinbart wurde noch gar nichts.
Der AG kann doch sämtliche § des AV ---nennen--- Na und?Zitat :wurden mir die 4 Wochen Kündigungsfrist genannt. Steht auch so im Vertrag
Gelten demzufolge 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats? Lt. A-Vertrag und als gesetzl. Kü-Frist nach § 622 BGB?
Wenn der AG dir fristgerecht, ordentlich und schriftlich kündigt, erhältst du bis zum letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses deinen Lohn.
Fristgerecht ordentlich dürfte ziemlich knapp werden.
Wenn der AG dir einen Aufhebungsvertrag vorlegt, schau halt nach, was er dir dort anbietet.
Wenn er dich freistellen will, dann wird er vermutlich Lohn/Gehalt zahlen müssen.
Ganz ohne ein Extra-Papier oder eine Vereinbarung endet deine Beschäftigung am 31.10.
Evtl. hast du noch Urlaubstage bis 31.10. übrig?
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