Kündigung-> Freistellung

30. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.09.2021 13:26:29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung-> Freistellung

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Oktober und heute wurde mir angeboten eine Eigenkündigung (Aufhebungsvertrag) zu unterschreiben was ich dankend abgelehnt habe. Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Darauf hin drohte mir mein Chef mich die restlichen 4 Wochen freizustellen. Darf er mich unbezahlt Freistellen oder muss er für die freigestellten Tage ganz normal Gehalt bezahlen? Sprich: Kann er mich ohne mein Einverständnis unbezahlt Freistellen solange nichts gravierendes Vorgefallen ist??




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42096 Beiträge, 14676x hilfreich)

Er darf dich freistellen, allerdings bezahlt. Auf diese Zeit ist dann gegebenenfalls nicht genommener Urlaub anzurechnen. Aber, einfach so nach Hause schicken, das geht gar nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39616 Beiträge, 6493x hilfreich)

Zitat (von Jojox45):
Darauf hin drohte mir mein Chef mich die restlichen 4 Wochen freizustellen.
Was sollte dabei die Drohung sein?
Freistellung bedeutet iaR die bezahlte Freistellung . Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Eine Eigenkündigung muss man überhaupt nicht akzeptieren.
Einen Aufhebungsvertrag (das ist was anderes) sollte man sich zumindest mal anschauen, bevor man ablehnt.

Bis Ende Oktober sind es noch 2 Monate.

Du meinst, dein AG wird dir kündigen mit Frist 4 Wochen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
guest-12304.09.2021 13:26:29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eine Eigenkündigung muss man überhaupt nicht akzeptieren.
Einen Aufhebungsvertrag (das ist was anderes) sollte man sich zumindest mal anschauen


War ne Eigenkündigung die mir vorgelegt wurde

Zitat (von Anami):
Was sollte dabei die Drohung sein?
Freistellung bedeutet iaR die bezahlte Freistellung . Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.


Frage ich mich ja auch, ist ja eigentlich optimal für mich, keine Arbeit und Gehalt.

Vielleicht denkt er an unbezahlte Freistellung. Vereinbart wurde noch gar nichts.
Zitat (von Anami):
Du meinst, dein AG wird dir kündigen mit Frist 4 Wochen?


Ja nachdem ich mehrmals die großzügige Eigenkündigung abgelehnt habe, wurden mir die 4 Wochen Kündigungsfrist genannt. Steht auch so im Vertrag

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20081 Beiträge, 7275x hilfreich)

Wenn du eine Kündigung erwartest, stellst sich die Frage, ob der Betrieb dem KSchG unterliegt; das ist der Fall, wenn dort > 10 Beschäftigte arbeiten (auf Vollzeit gerechnet). In einem Kleinbetrieb ist Kündigung leicht möglich, weil kein K-Grund genannt werden muss.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39616 Beiträge, 6493x hilfreich)

Zitat (von Jojox45):
Vielleicht denkt er an unbezahlte Freistellung. Vereinbart wurde noch gar nichts.
An was der AG denkt, können wir nicht wissen. Wenn noch gar nichts vereinbart wurde, gilt dein AV bis 31.10.
Zitat (von Jojox45):
wurden mir die 4 Wochen Kündigungsfrist genannt. Steht auch so im Vertrag
Der AG kann doch sämtliche § des AV ---nennen--- Na und?
Gelten demzufolge 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats? Lt. A-Vertrag und als gesetzl. Kü-Frist nach § 622 BGB?

Wenn der AG dir fristgerecht, ordentlich und schriftlich kündigt, erhältst du bis zum letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses deinen Lohn.
Fristgerecht ordentlich dürfte ziemlich knapp werden.
Wenn der AG dir einen Aufhebungsvertrag vorlegt, schau halt nach, was er dir dort anbietet.
Wenn er dich freistellen will, dann wird er vermutlich Lohn/Gehalt zahlen müssen.
Ganz ohne ein Extra-Papier oder eine Vereinbarung endet deine Beschäftigung am 31.10.
Evtl. hast du noch Urlaubstage bis 31.10. übrig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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